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für Gründungs-Interessierte
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Was ist ein Joint Venture? (Definition)

Was ist ein Joint Venture?

Definition: Unter einem Joint Venture (abgekürzt: JV) wird im weiteren Sinn eine Unternehmensbeteiligung in Form eines Gemeinschaftsunternehmens, einer Kooperation oder strategischen Allianz zwischen mindestens zwei voneinander unabhängigen Partnerunternehmen in einem gemeinsamen Projekt verstanden. Ein Joint Venture wird als Kooperationsform meist gewählt, um Märkte, geistiges Eigentum, Vermögenswerte, Wissen und letztlich Gewinne miteinander zu teilen.

Verbreitet ist jedoch eine engere Begriffsdefinition: Demnach steht der Begriff 'Joint Venture' für eine Tochterfirma, die von zwei oder mehr Unternehmen gemeinschaftlich gegründet sowie geführt wird und an der sie sich jeweils mit Kapital beteiligen. Die „Mutter“-Unternehmen bleiben dabei unabhängig voneinander und in der Regel auch rechtlich selbstständig. Im Rahmen des Joint Venture entsteht üblicherweise eine eigene Geschäftseinheit, die anderweitige Geschäftsinteressen der Partner unberührt lässt. Dabei beteiligen sich die Partner auf Basis eines Joint Venture-Vertrages an der Geschäftsführung und dem finanziellen Risiko.

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In 6 Schritten zum Gemeinschaftsunternehmen 

In der Praxis läuft eine Equity-Joint-Venture-Gründung folgendermaßen ab, wobei es - abhängig vom Zielland und dem einzelnen Projekt - Unterschiede geben kann.

1. Durchführung von Vorverhandlungen zur Sondierung der jeweiligen Interessenlage und Verhandlungsposition

2. Einigung über Geschäftsziele, Kapitalanteile, Standortfragen und anderer Aspekte des Gemeinschaftsprojektes

3. Durchführung einer Machbarkeitsstudie (engl. feasability study) zur Absicherung

  • der Erfolgsaussichten für das Gemeinschaftsprojekt
  • der Genehmigungsfähigkeit seitens der zuständigen Ämter
  •  der einzuhaltenden Registrierungsfristen
  • etc.

4. Fertigstellung und Unterzeichnung des Joint-Venture-Vertrages sowie der Satzung des Gemeinschaftsunternehmens

5. Antragstellung auf Genehmigung

  • des Joint Ventures
  • des Firmennamens
  • etc.

6. Vornahme weiterer Registereinträge - z.B. bei Steuerbehörden - zur Erlangung der Rechtsfähigkeit im Außenverhältnis

Joint Venture: sprachliche Herkunft und ursprüngliche Bedeutung

Schreibweise laut Duden: Joint Venture (ohne Bindestrich). Fälschlich auch oft verwendet: Jointventure. Am besten verständlich wird die Joint-Venture-Definition, wenn man sich zunächst die ursprüngliche Bedeutung vor Augen führt: Er stammt aus den englischen Begriffen „joint“ für gemeinschaftlich oder gemeinsam und „venture“ für Wagnis, Unternehmen, aber auch Risiko.

Als gemeinsame Wagnis werden treffend Vorhaben beschrieben, bei denen juristisch und finanziell unabhängige Unternehmen ihre Kräfte und Ressourcen bündeln, um bestimmte Projekte durchzuführen und Geschäftsziele zu erreichen. Die Partner übernehmen gemeinsam Führungsverantwortung, wobei der Umfang des Mitsprachrechts sich je nach finanziellem Einsatz unterscheiden kann. Der im Geschäftsverlauf erzielte Gewinn bzw. Verlust wird in der Regel entsprechend der finanziellen Beteiligung zwischen den Partnern aufgeteilt.

Welche Arten von Joint Ventures gibt es?

Als Joint Ventures werden gemeinsame Vorhaben zwischen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen bezeichnet, in dessen Rahmen die Partner die Führungsverantwortung und das finanzielle Risiko teilen. Dabei sind im wesentlichen folgende Arten zu unterscheiden:

- Equity Joint Venture (EJV):  Üblicherweise gründen die Partnerunternehmen eine rechtlich eigenständige Drittgesellschaft als gemeinsames Tochterunternehmen. Sind die Anteile gleichmäßig zwischen den Partnern verteilt, handelt es sich um ein paritätisches Joint Venture. Dominiert einer der Partner, ist von einem Mehrheits-Joint-Venture die Rede. Letzteres kann sinnvoll sein, um Entscheidungsprozesse zu vereinfachen oder um den Mehrheitsgesellschafter in Hinblick auf den Wissenstransfer zu schützen. Umgekehrt müssen in dann geeignete Mitentscheidungs- oder Vetorechte des Minderheitsgesellschafters festgelegt werden. Die bevorzugte Rechtsform einer Kapitalgesellschaft schließt eine unbegrenzte finanzielle Haftung der einzelnen Partner aus. Die Partner bringen jeweils Firmenkapital (engl. Equity) in das Gemeinschaftsunternehmen ein, teilen die Führungsfunktionen zwischen sich auf und tragen gemeinsam das finanzielle Risiko. Bei dieser JV-Form kommen die übliche Unternehmensbesteuerung zur Anwendung, deren Höhe von dem am Unternehmenssitz geltenden Steuer- und Abgabenrecht abhängt.

- Contractual Joint Venture (CJV): Bei dieser Sonderform des Joint-Venture verzichten die Partnerunternehmen auf die Gründung einer gemeinsamen Tochterfirma und damit einer eigenständigen juristischen Person. Stattdessen stützen sie sich ausschließlich auf Verträge (engl. contracts) zur Verteilung von Kosten, Risiken und Gewinn. Diese Variante bietet einerseits mehr Flexibilität und geringere Gründungskosten, andererseits können die Partnerunternehmen über ihre Kapitaleinlage hinaus direkt haftbar gemacht werden. Bei dieser JV-Form bleibt es bei der Steuerpflicht der Mutterunternehmen für das Gemeinschaftsprojekt.

Welche Motive führen zu Joint Ventures?

Meist wird diese unternehmerische Kooperationsform gewählt, um Märkte, geistiges Eigentum, Vermögenswerte, Wissen und letztlich Gewinne miteinander zu teilen. Oft werden mit Joint Ventures langfristige Ziele verfolgt, wozu Grundlagenforschung ebenso wie Produktneuentwicklungen gehören können. Zu diesem Zweck beteiligen sich mehrere Unternehmen - selbst Konkurrenten - an einem gemeinsamen Projekt zusammen, wobei das restliche Geschäfts voneinander getrennt bleibt. So werden Großprojekte, die für ein einzelnes Unternehmen nur schwer oder gar nicht zu schulten sind, häufig im Rahmen von Joint Ventures umgesetzt. Aber auch Mittelständler, die internationale Aktivitäten entwickeln, neue Märkte erschließen oder sich gegenüber größeren Mitbewerbern durchsetzen wollen, wählen mitunter diese unternehmerische Kooperationsform. 

Bekannte Beispiele für Joint-Ventures sind hierzulande Fujitsu Siemens oder die Volkswagen Autoversicherung aus Allianz und VW.

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Welche Vor- und Nachteile haben Joint-Ventures?

Das Joint Venture ist - neben Franchising - eine der wichtigsten Formen unternehmerischer Kooperation.

Die Vorteile von Joint Ventures bestehen vorwiegend in der Überwindung von Markthürden, Stärkung der Wettbewerbsposition und Reduzierung bzw. Verteilung von Risiken. So werden die beiderseitigen Stärken gebündelt und die jeweiligen individuellen Schwächen ausgeglichen. Gemeinsam mit dem Fachwissen, Marktkenntnissen, Management-Skills oder Kontakten ihrer Partner sind sie im Markt besser aufgestellt. 

In stark reglementierten Entwicklungs- und Schwellenländern erhalten ausländische Investoren oft nur Marktzugang, wenn sie Joint Ventures mit inländischen Unternehmen eingehen.Dabei nutzen die Regierungen eine eigentlich freiwillige Kooperationsform zur Durchsetzung staatlicher Reglementierungen. Dahinter kann sich die Absicht verbergen, die heimische Wirtschaft zu schützen, wirtschaftliches Know-how für das eigene Land zu sichern und damit dessen Wettbewerbsposition zu stärken. Je attraktiver ein Absatzmarkt ist, desto größer erweist sich die Verlockung, sich auf solche Bedingungen einzulassen. Die bekanntesten Bespiele für dieses Vorgehen sind in der Volksrepublik China zu finden, wo überdies die Anteile der ausländischen Investoren in einzelnen Branchen begrenzt werden.

Besondere Chancen bieten Joint Ventures bei

  • Zusammenlegung von Know-how
  • Nutzung von Synergieeffekten (z.B. Outsourcing von Aufgaben an die Muttergesellschaften)
  • Risikostreuung und Aufteilung des Kapitalbedarfs auf mindestens zwei Parteien
  • Bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit (z.B. eines deutschen Autoherstellers mit weltbekannter Marke und chinesischen Zulieferers mit Markt-Insiderwissen)

Um gemeinsame Ziele zu erreichen, nutzen die Kooperationspartner ihre Synergien, wie

  • Infrastruktur, Immobilien, Betriebsanlagen
  • Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten
  • finanzielle oder personelle Ressourcen
  • anderweitige Assets

Die Nachteile von Joint Ventures kommen zum Tragen, wenn Ziele und Erwartungen zwischen den Partnern nicht klar definiert und sorgfältig aufeinander abgestimmt sind. Gerade internationale oder interkulturelle Joint Ventures können an mangelndem gegenseitigen Verständnis und an Schwachstellen der Kommunikation untereinander scheitern. Passen die Unternehmenskulturen nicht zusammen, messen die Partner dem Projekt unterschiedliche Bedeutung bei oder hapert es an der gemeinsamen Wellenlänge zwischen den Managern, so drohen dem Projekt Instabilität und Misserfolge. Mitunter erweist sich die Führung und Steuerung eines Joint Ventures als dermaßen komplex, dass der Koordinationsaufwand jeden vertretbaren Rahmen zu sprengen droht. Das gemeinsame Projekt könnte dadurch in Schieflage geraten und scheitern. 

Im Rahmen der Kooperation besteht zudem das Risiko, dass wichtiges Know-how oder vertrauliche Firmeninternas an die Kooperationspartner abfließt. Sind die Partner auf anderen Feldern gleichzeitig Mitbewerber, können dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile entstehen. Daher sollte bei der Vereinbarung von Joint Ventures von vornherein auf einen Ausgleich der Interessen und Begrenzung der Risiken geachtet werden. Dies wird umso schwieriger, je mehr Partnerunternehmen sich an dem gemeinsamen Projekt beteiligen.

Vorgehen bei der Gründung eines Joint Venture

Bei der Auswahl der Kooperationspartner sollte darauf Wert gelegt werden, dass die Ziele der Mutterunternehmen weitgehend übereinstimmen und keine Konflikte im Hinblick auf der Zielmärkte, Vermarktungswege und Wettbewerbsfragen entstehen. Entscheidend ist es, im Vorfeld des Vertragsabschlusses Einigkeit hinsichtlich der konzeptionellen Aspekte, vorgesehenen Warenpalette und Fertigungskapazitäten, zu bearbeitenden Zielmärkte und Standortfragen zu erzielen.Nur dann können die Partner z.B. ihre Versorgungs-, Fertigungs- und Vertriebsstrukturen in Einklang bringen und optimieren sowie Überkapazitäten abbauen.

Sind solche grundlegenden Fragen geklärt, geht es um die Abklärung des Finanzierungsbedarfs und des Investitionsvolumens. Anschließend ist die Personalausstattung, die Besetzung von Führungspositionen und die Aufgabenverteilung zu regeln. Nicht zu vernachlässigen ist der Umgang mit Schutzrechten (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Lizenzen) sowie dem eingebrachten und erworbenen Know-how. 

Ferner gilt es die Erfüllung der jeweiligen Standortbedingungen sorgfältig zu prüfen. Um eine sachgerechte Investitionsentscheidung zu treffen, sind die wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in die Untersuchung einzubeziehen. Für ein Joint Venture gilt das Gesellschaftsrecht jenes Staates, in dem das Gemeinschaftsunternehmen seinen Hauptsitz hat.

Für eigenständige und gegenüber Dritten rechtsverbindlich agierende Gemeinschaftsunternehmen bietet sich die Gründung eines Equity Joint Venture an. Während international die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) für Joint Ventures bevorzugt wird, fällt die Wahl in Deutschland und Österreich meist auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie bietet bei der inhaltlichen Gestaltung des Gesellschaftsvertrages erhebliche Flexibilität und begrenzt – wie die Aktiengesellschaft (AG) – die finanzielle Haftbarkeit der Gesellschafter. Allerdings wird die GmbH im anglo-amerikanischen Rechtskreis nicht als eigenständige Form der Kapitalgesellschaft anerkannt, was die Wahl dieser Rechtsform bei internationale Kooperationen meist ausschließt. Da Gesellschaftsverträge im deutschsprachigen Raum im Handelsregister für Dritte einsehbar sind, werden die vertraulichen Regelungen üblicherweise in einem parallelen Joint-Venture-Vertrag untergebracht. Dazu gehören die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, sofern sie als geheimhaltungsbedürftig angesehen werden.

Wenn das Gemeinschaftsprojekt nicht eigenständig und rechtsverbindlich gegenüber Dritten handlungsfähig sein soll, reicht ein schuldrechtlicher Vertrag mit Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zur Bildung eines Contractual Joint Venture aus. Damit entsteht nach deutschem Recht im Innenverhältnis eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die sich selbst nicht am Rechtsverkehr beteiligt.

Abgrenzung zwischen Franchise und Joint-Venture

Franchise und Joint Venture gehören zu den wichtigsten Formen partnerschaftlicher Kooperation zwischen selbstständigen Unternehmen. Die Hauptunterschiede zwischen beiden Optionen stellen sich wie folgt dar:

  • Kooperationsmodell
    • Franchising: Der Franchisenehmer erwirbt die Lizenz eines Franchisegebers, um unter Verwendung seiner Marke, Betriebsmethoden und standardisierten Prozesse ein weitgehend identisches, selbstständiges Partnerunternehmen aufzubauen und zu betreiben. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten werden zwischen den Vertragsparteien vertraglich festgelegt, wobei der Franchisegeber eine Gleichbehandlung sämtlicher Franchisepartner anstrebt.
    • Joint Venture: Zwei oder mehr selbstständige Unternehmen schließen eine Vereinbarung zur gemeinsamen Durchführung eines konkreten Projektes über einen bestimmten Zeitraum. Die Vertragsparteien streben gemeinsam ein Ziel an, das jede Partei auf sich allein nur schwer erreichen könnte. Sie stellen für das Joint Venture spezielles Know-how und andere Ressourcen zur Verfügung und tragen zu dessen Leitung sowie operativer Durchführung bei.
  • Selbstbestimmung
    • Franchising: Der einheitliche Marktauftritt an sämtlichen Standorten ist eine der Stärken von Franchisesystemen. Franchisenehmer müssen sich im Interesse einer synergetischen Arbeitsteilung an die Richtlinien und Weisungen des Franchisegebers halten. Üblicherweise erfolgt der Warenbezug zu mindestens 80% über die Systemzentrale. Für eigene Kreativität in Hinblick auf Sortimentsgestaltung, Marketing, etc. haben Franchisenehmer wenig Spielraum.
    • Joint Venture: Die Teilnehmer verfügen über ein höheres Maß an Selbstbestimmung und sind in der Regel nicht verpflichtet, den Standards und Vorschriften ihrerPartner zu folgen. Oft handelt es sich um innovative Produkte und Dienstleistungen, eine neue Zielgruppe oder Auslandsmärkte, für die es spezielles Know-how zu entwickeln und zu nutzen gilt. Daher ist ein im Vergleich anspruchsvollerer kreativer Input seitens der Joint Venture-Partner erforderlich.
  • Risikoverteilung
    • Franchising: Kennt und schätzt die Zielgruppe das unter der Franchise-Marke vertriebene Angebot, kommt der Vertrauensvorsprung dem Franchisenehmer zugute. Ein bewährtes Geschäftsmodell erleichtert den Geschäftsaufbau und beschleunigt das Erreichen der Gewinnzone. Trotz rechtlicher Selbstständigkeit und fehlender Einflussmöglichkeiten könnten dem Franchisenehmer Fehler Dritter aufgrund des einheitlichen Marktauftritts negativ zugerechnet werden.
    • Joint Venture: Meist handelt es sich um eine größere Investition, die von den Partnerunternehmen gemeinsam gestemmt wird. Jeder Partner tätigt die Investition und übernimmt die Aufgaben, die ihren Ressourcen und Kompetenzen entsprechen. Sie teilen sich die Risiken, indem jeder Partner für die eigene Investition aufkommt. Abhängig vom Geschäftserfolg sind die Joint Venture-Partner dann auch an den gemeinsam erzielten Gewinnen bzw. eingefahrenen Verlusten des finanziell beteiligt.
  • Personalentwicklung
    • Franchising: In einem Franchisesystem übernimmt der Franchisegeber die Aus- und Weiterbildung seiner Franchisepartner. So bietet die Systemzentrale regelmäßig Seminare zum Auf- und Ausbau der fachlichen und geschäftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten an. Training-on-the-job durch den zuständigen Partnermanager und der Erfahrungsaustausch mit anderen Franchisenehmern anlässlich von ERFA-Tagungen ergänzen den notwendigen Knowhow-Transfer.
    • Joint Venture: In den beteiligten Partnerunternehmen werden dem Management jeweils eigenständige Schulungspraktiken und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten angeboten. Daher entfällt üblicherweise die Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter von Partnerunternehmen. Um die geschäftlichen Risiken schultern zu können, sollte das eingeschaltete Management bereits vor dem Start des Joint Ventures über die notwendigen wirtschaftlichen Kenntnisse verfügen.
  • Gebühren & Kosten
    • Franchising: Für den Eintritt in ein Franchisesystem fällt eine je nach Anbieter unterschiedlich hohe einmalige Eintrittsgebühr an. Sie zählt zu den Investitionen des Franchisenehmers in den Unternehmensaufbau, die durch ausreichendes Eigenkapital (ca. 30% des Investitionsvolumens) abgedeckt sein müssen. Hinzu kommen monatliche Franchisegebühren, die sich am Umsatzvolumen oder Wareneinkauf orientieren und Werbegebühren bzw. Einzahlungen in einen Marketingpool.
    • Joint Venture: Für ein erfolgreiches Joint-Venture ist von Interesse, dass die einzelnen Partnerunternehmen finanziell stabil sind. Entsprechende Vereinbarungen beinhalten jedoch in der Regel weder finanzielle Mindestanforderungen noch irgendwelche Gebühren. Neben den Rechtskosten für die Vertragserstellung fallen die laufenden Kosten für das Joint Venture an.
  • Vertragslaufzeit
    • Franchising: Die Zusammenarbeit ist zwecks Rentabilisierung der vom Franchisenehmer vorzunehmenden Investitionen (inkl. Eintrittsgebühr) üblicherweise langfristiger Natur. Auch der nicht-unerhebliche Schulungs- und Betreuungsaufwand der Systemzentrale zahlt sich für den Franchisegeber erst nach längerer Zeit aus. Die Laufzeit wird im Franchisevertrag meist ausdrücklich festgelegt und kann unter Umständen mehrfach verlängert werden.
    • Joint Venture: Die Kooperation dient oft der Durchführung eines überschaubaren Projektes (engl. One-Shot-Deal) in einem kurzfristigen Zeitrahmen, sie kann sich aber zur längerfristigen Nutzung von Synergien auch über mehrere Jahre erstrecken.

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Das Joint Venture-Franchise-Modell

Joint Venture versus Franchising? Das jeweils Beste aus beiden Welten lässt sich auch verbinden: So bieten vereinzelt inzwischen Joint Venture-Franchise-Modelle angeboten, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Auch einzelne Anbieter im FranchisePORTAL werben in ihren Präsentationen mit solchen Beteiligungsmodellen um potenzielle Partnerunternehmen.

Ob Sie ein Franchise-Joint-Venture oder ein komplexeres Master-Franchise-Joint-Venture in Betracht ziehen, das Modell kann nur dann wirklich funktionieren, wenn die beteiligten Partner die Stärken des anderen wirklich verstehen und sich auf das konzentrieren, was sie gut können. Beide Parteien müssen auch ein persönliches Interesse und den Wunsch haben, das Franchise-Joint-Venture für den langfristigen Erfolg der Marke zu nutzen. Ein Joint-Venture-Franchise-Modell wird nur so gut sein wie das Partnerunternehmen, das Sie wählen, also wählen Sie mit Bedacht. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Recherchen gründlich durchführen, nichts dem Zufall überlassen und Ihrem Instinkt vertrauen. Wenn Sie die Vor- und Nachteile eines Franchise-Joint-Ventures abgewogen und entschieden haben, dass es für Ihr Unternehmen geeignet ist, könnte dieses wachsende Modell zu einem lukrativen Geschäftsvorhaben führen.

  • Vorteile für Franchisegeber:
    • stärkere Kontrollmöglichkeiten über Partnerbetriebe
    • Begrenzung des eigenen Kapitaleinsatzes (z.B. 51%)
    • Gewinnbeteiligung neben Franchisegebühren

  • Vorteile für Franchisenehmer:
    • verstärktes Erfolgsinteresse des Franchisegebers
    • ersetzt fehlendes Kapital für Gesamtunternehmen
    • spätere Übernahme der Unternehmensanteile

Master-Franchise-Joint-Ventures zur internationalen Expansion

Die Kooperationsform des Master-Franchise-Joint-Ventures kommt bisweilen bei der internationalen Expansion von Franchisesystemen zur Anwendung. In diesem Fall baut ein Franchisegeber mit einem Geschäftspartner im Ausland eine gemeinsame Firma auf, welche als nationaler Master die Aufgaben der Systemzentrale übernimmt. Der Franchisegeber hat bei diesem Kooperationsmodell direkte Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten und kann den anteiligen Gewinn beanspruchen. Andererseits ist die Einflussnahme und Überwachung der Geschäftstätigkeit durch die Entfernung erschwert und sein finanzielles Risiko durch die Investition im Zielland erhöht. Die unterschiedliche Geschäftsmentalität und Marktnähe der Partner können darüber hinaus häufig zu Auseinandersetzungen führen, die den Erfolg des Gemeinschaftsunternehmens in Frage stellen können. Die komplexere Sonderform des Master-Franchise-Joint-Ventures wird daher nur selten in Betracht gezogen.

Das Kooperationsmodell der Wahl

Für Unternehmer und Existenzgründer können Kooperationsmodelle eine sinnvolle Alternative zum Einzelkämpfertum darstellen. Wer teamorientiert, selbstmotiviert und willensstark ist, kann im Prinzip mit jedem Kooperationsmodell zum angestrebten Ziel gelangen. Allerdings wird man gezielter von einer Partnerschaft profitieren, in der die eigenen Stärken zur Geltung kommen und gleichzeitig vorhandene Defizite ausgeglichen werden. 

Franchise-Präferenz:

  • Neugründung eines Unternehmens
  • erprobtes, bekanntes Geschäftsmodell
  • Eintritt in regionalen oder lokalen Markt
  • Sicherheit als Grundbedürfnis
  • passgerechtes Franchise-Angebot
  • Bedarf an Schulung und Betreuung
  • Zurverfügungstellung von Ressourcen
  • Dezentrale Organisation
  • Kleineres Investitionsvolumen

Joint Venture-Präferenz:

  • Erweiterung eines Unternehmen
  • Neuartigkeit des Geschäftsmodells
  • Eroberung eines unbekannten Marktes
  • Raum für individuelle Kreativität
  • Synergien mit Partnerunternehmen
  • Bedarf an ergänzende Kompetenzen
  • Gemeinsame Nutzung von Ressourcen
  • Zentrale Organisation
  • Größeres Investitionsvolumen

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Für welches Kooperationsmodell auch immer man sich entscheidest, es sollte in Hinblick auf das Geschäftsvorhaben wichtige Synergien beinhalten. Es ist daher empfehlenswert, die Kooperationsform und das Partnerunternehmen mit Bedacht zu wählen, vorab gründliche Recherchen durchzuführen, die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen und bei menschlichen Aspekten dem persönlichen Instinkt zu vertrauen.

Erklärvideo zum Thema 'Joint Venture'


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