AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FranchisePORTAL GmbH für Werbeschaltungen

Stand: 06.01.2022

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der FranchisePORTAL GmbH, C/o Denkschmiede Coworking Space, Chronos-Platz 1, D-53773 Hennef (nachfolgend „FranchisePORTAL“ genannt) und ihren Werbekunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

(2) FranchisePORTAL erbringt seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe. Das Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit FranchisePORTAL ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn FranchisePORTAL in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen ausführt.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender schriftlicher Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche Bestätigung des durch den Auftraggeber ausgefüllten Auftrags per Brief, Fax oder E-Mail oder Erfüllung des Auftrags (§ 151 BGB) durch FranchisePORTAL zustande.

(2) FranchisePORTAL hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


§ 3 Vertragsgegenstand

(1) FranchisePORTAL betreibt auf den Internetseiten franchiseportal.de, franchiseportal.at und franchiseportal.ch eine virtuelle Franchisemesse, die an Franchise-Interessenten gerichtet ist.

(2) FranchisePORTAL vermarktet Werbeflächen aller Art über Online- und Offline-Medien.

(3) Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung (nachfolgend „Werbeauftrag“ genannt).

(4) Werbemittel im Sinne dieser AGB sind alle für die Werbung eingesetzten Elemente und Materialien. Werbemittel können insbesondere aus Bildern, Texten, Tonfolgen oder Bewegtbildern (u.a. Banner) bestehen, ebenso aus sensitiven Flächen, die beim Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Onlineadresse zu weiteren Seiten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder eines Dritten liegen. Werbemittel können auch aus mehreren der genannten Elemente zusammengesetzt sein.

(5) FranchisePORTAL gewährt den Auftraggebern einen passwortgesicherten Online-Zugang zu dem „Backoffice“ des Systemprofils sowie dem virtuellen Messestand und vermittelt Kontaktanfragen von Franchise-Interessenten.


§ 4 Mitwirken von Beratern

(1) Wird der Vertrag auf Seiten des Auftraggebers durch einen Berater, Vermittler oder Recruiter (nachfolgend „Berater“ genannt) abgeschlossen, versichert dieser, über die nötigen Berechtigungen von dem jeweiligen Franchise-System, durch das er beauftragt ist, zu verfügen und die erlangten Kundenanfragen ausschließlich für das jeweils beworbene Franchise-System zu nutzen.

(2) Wird der Vertrag auf Seiten des Auftraggebers mit dem jeweils beworbenen Franchise-System geschlossen, richtet FranchisePORTAL auf Anfrage des Auftraggebers Beratern im oben genannten Sinne unter den nachstehenden Voraussetzungen einen eigenen Zugang (nachfolgend „Beraterzugang“) zu dem „Backoffice“ des Systemprofils sowie dem virtuellen Messestand ein.

(3) Voraussetzung für die Einrichtung des Beraterzugangs ist, dass der Berater sich durch Unterzeichnung des Formulars „Beratererklärung“ zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, verpflichtet und seitens FranchisePORTAL keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Beraters bestehen.

(4) Wenn und sobald die Zusammenarbeit des Auftraggebers mit dem Berater endet, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich mitzuteilen, damit der Beraterzugang gesperrt werden kann.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel, Unterlagen und Informationen verantwortlich, die FranchisePORTAL für die vereinbarte Erstellung von Texten und die Veröffentlichung von Kundendaten benötigt.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Auftraggebers ändern, insbesondere Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer ist er verpflichtet, FranchisePORTAL diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen.


§ 6 Datenschutz, Copyright, Vertragsstrafe

(1) Im Zusammenhang mit der Weiterleitung der Kontaktanfragen über den virtuellen Messestand verpflichten sich die Vertragsparteien zur Beachtung des Datenschutzrechts. Die Franchise-Interessenten erklären in dem Kontaktformular zum virtuellen Messestand ihre Einwilligung in die Verarbeitung der Daten ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zur Anbahnung eines Franchisevertrages mit dem jeweils beworbenen Franchise-System.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich auch gegenüber FranchisePORTAL, die Weitergabe der Daten an Dritte oder die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zur Anbahnung eines Franchisevertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Interessenten zu unterlassen. Auch die Weitergabe an Berater ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 dieser AGB gestattet.

(3) Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge inklusive der Systemdarstellungstexte von FranchisePORTAL sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, die nicht privaten Zwecken dient, ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von FranchisePORTAL nicht gestattet.

(4) Wenn der Auftraggeber schuldhaft gegen die Verpflichtung zum Datenschutz gemäß § 6 Abs. 2 verstößt, hat er für jede Zuwiderhandlung eine von FranchisePORTAL nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Es besteht Einigkeit, dass ein Strafbetrag in Höhe von 500,00 € im Fall der erstmaligen Verletzung als in der Regel angemessen anzusehen ist, wobei im Einzelfall allein die Schwere der Verletzung maßgeblich ist (Richtschnur). Unabhängig von der Vertragsstrafe steht FranchisePORTAL weiterhin das Recht zu, den Werbevertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und/oder Unterlassung, Schadenersatz (auf den eine etwaige Vertragsstrafe anzurechnen ist) und/oder Auskunft zu verlangen.


§ 7 Geheimhaltung der Zugangsdaten, Vertragsstrafe

(1) Um die Einhaltung der Verpflichtungen zu Datenschutz und Copyright zu gewährleisten, verpflichtet sich der Werbekunde, dem gemäß § 3 Abs. 5 ein Online-Zugang zugeteilt wurde, die Zugangsdaten streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Auch die Weitergabe an Berater ist nicht gestattet.

(2) Wenn der Werbekunde schuldhaft gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 7 Abs. 1 verstößt, hat er für jede Zuwiderhandlung eine von FranchisePORTAL nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Es besteht Einigkeit, dass ein Strafbetrag in Höhe von 500,00 € im Fall der erstmaligen Verletzung als in der Regel angemessen anzusehen ist, wobei im Einzelfall allein die Schwere der Verletzung maßgeblich ist (Richtschnur). Unabhängig von der Vertragsstrafe steht FranchisePORTAL weiterhin das Recht zu, den Werbevertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und/oder Unterlassung, Schadenersatz (auf den eine etwaige Vertragsstrafe anzurechnen ist) und/oder Auskunft zu verlangen.


§ 8 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1) Der Werbeauftrag wird für eine feste, im Einzelfall bestimmte Dauer (nachfolgend „Buchungszeitraum“ genannt) geschlossen.

(2) Der Werbeauftrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Buchungszeitraum, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von 1 Tag vor Ende des jeweiligen Buchungszeitraums schriftlich kündigt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Der außerordentlichen Kündigung soll eine Abmahnung vorausgehen.


§ 9 Entgelt und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichten Preislisten von FranchisePORTAL, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart worden ist.

(2) FranchisePORTAL wird die Vertragsleistung für jeden Buchungszeitraum im Voraus in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Wenn der Auftraggeber sich für die Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats entscheidet, ist es seine Pflicht, den Einzug des in der zuvor zugestellten Rechnung genannten Betrages am Tag der in der Rechnung genannten Fälligkeit sicherzustellen.

(4) Preisänderungen für die Durchführung des Werbeauftrages werden wirksam, wenn sie von FranchisePORTAL mindestens einen Monat vor Beginn oder Verlängerung des Auftrags mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu, welches innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden muss.

(5) FranchisePORTAL ist berechtigt, die Vertragsleistung von der Begleichung der Rechnung abhängig zu machen.

(6) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen FranchisePORTAL, die Vertragsleistung zurückzuhalten und/oder deren Fortsetzung von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können von dem Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Leistung von FranchisePORTAL bleiben die gesetzlichen Gegenrechte des Kunden unberührt.


§ 10 Mängelrechte des Auftraggebers; Haftung von FranchisePORTAL

(1) FranchisePORTAL ist bestrebt, im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels herzustellen. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. FranchisePORTAL übernimmt daher keine Gewährleistung für unwesentliche Darstellungsfehler, insbesondere Fehler, die durch
• die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
• Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
• Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
• unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
• einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert,
hervorgerufen werden.

(2) FranchisePORTAL strebt größtmögliche Erreichbarkeit der Ad-Server an. Eine Minderung des Entgelts ist ausgeschlossen, wenn die Server nicht durchschnittlich weniger als 90% des Buchungszeitraums erreichbar waren.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(4) Bei Fehlschlagen einer Nachbesserung seitens FranchisePORTAL kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Wenn die erbrachte Leistung für ihn nach Fehlschlagen der Nachbesserung ohne Interesse sein würde, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

(5) FranchisePORTAL hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten und distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn ein Banner oder Link auf den Internetportalen und zugehörigen Websites von FranchisePORTAL zu diesen externen Seiten gesetzt worden ist. Dies gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen.

(6) Die Haftung von FranchisePORTAL ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüchen wegen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht, also einer solchen, die die Durchführung des Vertrages gerade erst möglich macht.


§ 11 Ablehnungsbefugnis/Sperrung

(1) FranchisePORTAL behält sich vor, Werbeaufträge auch nach Vertragsabschluss abzulehnen oder zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet worden ist oder deren Veröffentlichung für FranchisePORTAL wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten, auf die durch einen Link verwiesen wird, nachträglich verändert und hierdurch die Voraussetzungen aus Satz 1 erfüllt werden.

(2) Die Zurückweisung oder Sperrung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, FranchisePORTAL eine geänderte Version des zu schaltenden Anzeigenmotivs oder Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Wenn der Auftraggeber die geänderte Version nicht rechtzeitig übermittelt, behält FranchisePORTAL als pauschalierten Schadensersatz den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht oder nicht während des gesamten vereinbarten Zeitraums erfolgt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass FranchisePORTAL kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 12 Gewährleistungen des Auftraggebers und Haftungsfreistellung

(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt.

(2) Der Auftraggeber stellt FranchisePORTAL im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, FranchisePORTAL nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(4) Der Auftraggeber überträgt FranchisePORTAL für die Vertragslaufzeit sämtliche für die Durchführung des Werbeauftrags erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung der Werbung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Medien.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Werbeaufträgen des Auftraggebers ist Köln. FranchisePORTAL bleibt jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

(3) FranchisePORTAL behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Der Auftraggeber wird rechtzeitig schriftlich auf die Änderungen hingewiesen. Die Änderung gilt als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn dieser der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung - gegebenenfalls auch im Wege der geltungserhaltenden Reduktion - durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei der Durchführung des Werbeauftrags eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.