Was ist die Franchisegebühr? (Definition)

Mit der lfd. Franchisegebühr werden - im Unterschied zur Eintrittsgebühr - die vielfältigen Leistungen des Franchisegebers nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch den Franchisenehmer bezahlt. Besonders zu nennen sind Leistungen der Systemzentrale zur konzeptionellen und beratenden Unterstützung.

Was ist die Franchisegebühr? (Definition)

Franchisegebühren - was ist das?

Franchisegebühren sind die Zahlungen der Franchisenehmer an die Franchisegeber. Die monatlichen Gebühren liegen in der Regel zwischen 1 und 10 Prozent des Nettoumsatzes. Sie hängen von dem Franchisesystem, der Branche und den Leistungen ab. Hinzu kommen weitere Gebühren.

Beim Franchising fallen für den Franchisenehmer meistens Gebühren an. Diese werden vom Franchisegeber als Gegenleistung für das zur Verfügung gestellte Know-how, die Nutzung des Markennamens und weitere Leistungen vereinnahmt. Zwar profitieren bei einem erfolgreichen Franchise-System sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer. Letztendlich jedoch überwiegen dennoch die Vorteile für den Franchisenehmer. Daher ist es durchaus gerechtfertigt, dass seitens des Franchisegebers Gebühren vereinnahmt werden.

Grundsätzlich gibt es mehrere Gebührenarten, die im Franchising üblich sind, nämlich:

  • Einstiegsgebühr
  • Laufende Franchisegebühren
  • Werbegebühren

Darüber hinaus gibt es manchmal zusätzlich sogenannte verdeckte Gebühren. Diese können den Gewinn des Franchisenehmers reduzieren, auch wenn sie nicht offiziell als Franchisegebühren veranschlagt werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass neben den Gebühren für den Franchisenehmer bei Beginn der Geschäftstätigkeit auch nicht unerhebliche Investitionskosten anfallen.

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Einstiegsgebühr beim Franchising: Einmalige Zahlung zu Beginn

Die Einstiegsgebühr ist eine einmalige Zahlung, die zu Beginn der Vereinbarung im Rahmen des Franchise-Systems zu zahlen ist. Diese Gebühr ist gerechtfertigt, weil gerade zum Start in der Regel eine große Hilfe seitens des Franchisegebers erfolgt. Aus diesem Grund werden unter anderem folgende Leistungen gegenüber den Franchisenehmern durch diese Einmalzahlung abgegolten: 

  • Entwicklung des Franchise-Systems bis zum Einstieg des Partners
  • Basisschulung
  • StartUp Begleitung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Überlassung der Nutzungsrechte und des Markennamens
  • Integration in bereits vorhandene Strukturen
  • Ggf. Ausstattungsgegenstände
  • Standortanalyse

Aufgrund der Einstiegsgebühr wäre es für den Franchisenehmer ideal, wenn diese größtenteils durch Eigenkapital abgedeckt sind. Dann ist es nicht notwendig, zum Beispiel einen Bankkredit aufzunehmen. 

Was ist eine laufende Franchise-Gebühr?

Definition: Mit der lfd. Franchisegebühr werden - im Unterschied zur Eintrittsgebühr - die vielfältigen Dienstleistungen des Franchisegebers nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch den Franchisenehmer bezahlt. Besonders zu nennen sind Leistungen der Systemzentrale zur konzeptionellen und beratenden Unterstützung im Tagesgeschäft, Bereitstellung von Werbemitteln, Durchführung von Schulungsmaßnahmen und Tagungen sowie der weiteren Systementwicklung.

Die meisten Franchise-Geber ziehen eine umsatzabhängige Franchisegebühr bzw. Lizenzgebühr einem Fixum vor, um die Abhängigkeit ihrer eigenen Einkünfte vom Erfolg der Partner zu unterstreichen. Als Berechnungsgrundlage für die monatlichen Franchise-Gebühren, deren Bandbreite groß ist, wird meist der vertraglich näher zu definierende Umsatz gewählt.

Verlangt ein Franchisegeber höhere Lizenzgebühren, muss er damit keineswegs teurer als ein Mitbewerber sein. Ausschlaggebend ist vielmehr, welche Leistungen dafür erbracht werden. So kann ein hochwertiges Leistungspaket in Verbindung mit kompetenter Beratung das Tagesgeschäft der  Franchise-Partner erheblich erleichtern. Zudem muss bei einem Vergleich von Franchisegebühren der absolute Betrag in ein Verhältnis zum realisierbaren Gewinn gesetzt werden. 

Es gibt aber auch Franchisesysteme, die dem Franchise-Nehmer offenbar keine laufenden Franchisegebühren berechnen. In diesem Fall werden die laufenden Gebühren des Franchisesystems meist in die Einkaufspreise der Produkte oder Dienstleistungen einberechnet. Mitunter werden auch ergänzend zur Franchisegebühr Aufschläge auf den Verkaufspreis der über die Systemzentrale bezogenen Waren erhoben.

Als weitere Einnahmequellen der Franchise-Zentrale kommen sog. Kick-Backs der Lieferanten (z.B. Boni, Skonti, Rückvergütungen oder Werbekostenzuschüsse) aus dem Zentraleinkauf in Betracht, sofern diese Einnahmen nicht vertragsgemäß in einen Marketingpool fließen oder anteilig an die Franchise-Nehmer auszuzahlen sind. 

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Warum zahlt man eine Franchisegebühr?

Wie zuvor bereits kurz angeschnitten, stellen die Franchisegebühren im Grunde eine Gegenleistung für die Tätigkeiten dar, die der Franchisegeber gegenüber seinem Franchisenehmer durchführt. So stellt der Franchisegeber nicht nur die Marke und die Nutzungsrechte für die eigenen Angebote zur Verfügung, sondern ist meistens darüber hinaus aktiv mit Hilfen beteiligt. 

Dazu zählen zum Beispiel Schulungen, die Wissensvermittlung, Unternehmensberatung oder auch das Bereitstellen von Werbemitteln. Der Franchisegeber wird also den Franchisenehmer in der Regel aktiv und umfangreich unterstützen, sodass eine Gegenleistung in Form der Franchisegebühr berechtigt ist.

Wie hoch sind die Franchisegebühren?

Bei der Höhe der Franchisegebühren gibt es definitiv zum Teil große Unterschiede zwischen den verschiedenen Franchisesystemen. Oftmals sind die Franchisegebühren auch von der entsprechenden Branche abhängig, sodass es in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zum Teil große Unterschiede gibt. 

Generell kann man sagen, dass die Höhe der Franchisegebühr vor allem davon abhängig ist, welche Leistungen der Franchisegeber zur Verfügung stellt. Die laufenden Franchisegebühren werden meistens prozentual auf Grundlage des monatlichen Nettoumsatzes, der Franchisenehmer erzielt, festgelegt. Meistens belaufen sie sich innerhalb einer Spanne zwischen 1 bis 10 Prozent von diesem Nettoumsatz.

Bei den einmaligen Einstiegsgebühren hingegen gibt es keine prozentualen Gebühren, sondern normalerweise einen Festbetrag. Hierzu liegen mehrere Umfragen und Studien vor, wie zum Beispiel seitens des Deutschen Franchiseverbandes (DFV). Dieser hat anhand einer Umfrage im Jahre 2018 festgestellt, dass die Franchisegebühren in Form der Einstiegsgebühr in knapp 40 Prozent der Fälle bis zu 5.000 Euro reichen. Im weiteren knapp 20 Prozent beläuft sich der Betrag auf 5.001 bis 10.000 Euro, in knapp 40 Prozent der Fälle auf 10.001 bis 50.000 Euro und lediglich bei fünf Prozent der Franchisegeber muss der Franchisenehmer eine Einstiegsgebühr von mehr als 50.000 Euro zahlen.

Franchisegebühr Gastronomie als Beispiel

Wie zuvor aufgeführt, kann die Franchisegebühr nicht nur aufgrund unterschiedlicher Leistungen von Franchisegeber zu Franchisegeber abweichen, sondern ist ebenfalls häufig sehr unterschiedlich zwischen den Branchen. In der Gastronomie zum Beispiel sind die Franchisegebühren im Durchschnitt betrachtet relativ moderat. In die Rubrik Gastronomie fallen unter anderem folgende Franchise-Systeme:

  • Selbstbedienungsrestaurants
  • Fast-Food Betriebe
  • Backwaren-Ketten

Im Durchschnitt belaufen sich die Einstiegsgebühren im Bereich der Gastronomie auf 3.000 Euro. Zum Vergleich: Für Franchise-Systeme im Immobilienbereich liegen die Einstiegskosten im Durchschnitt bei rund 20.000 Euro. Hinzu kommen durchschnittlich laufende Franchisegebühren von etwa vier Prozent auf Grundlage des Nettoumsatzes. Die Werbegebühr, falls sie veranschlagt wird, liegt in der Gastronomie durchschnittlich betrachtet bei 0,5 Prozent.

Nicht offensichtliche Franchisegebühren

Wie in der Einleitung kurz aufgeführt, kann es beim Franchising ebenfalls sogenannte verdeckte und damit nicht offensichtliche Gebühren geben. Diese verringern den möglichen Ertrag des Franchisenehmers, obwohl sie nicht offiziell erhoben werden. 

Dennoch kann es passieren, dass der Franchisenehmer von diesen Gebühren auch profitiert, weil sie ihm einen Vorteil bringen. Ein typisches Beispiel für derartige verdeckte Franchisegebühren ist, wenn der Franchisegeber benötigte Waren in großem Umfang erwirbt und deshalb einen Rabatt vom Lieferanten erhält. 

Dieser gibt den Preisnachlass eventuell nicht an seine Franchisenehmer weiter, an die er einen Teil der Waren veräußert. Zwar handelt es sich in dem Fall um verdeckte Gebühren, aber letztendlich bekommt der Franchisenehmer die Waren trotzdem meistens günstiger, als wenn er diese selbst anderweitig bestellen würde. 

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Investitionskosten beim Franchising

Neben den Gebühren sind bei StartUps seitens des Franchisenehmers fast immer Investitionskosten zu berücksichtigen. Damit werden zum Beispiel Ausstattungen bezahlt und auch einmalige sonstige Ausgaben abgedeckt. In den Bereich der Investitionskosten fallen insbesondere Ausgaben für:

  • Geschäftsausstattung
  • Fahrzeuge
  • Büroeinrichtung
  • IT-Technik
  • Werkzeuge und Arbeitsmaterialien
  • Löhne und Gehälter
  • Miete der Geschäftsräume
  • Verbrauchsmaterial

Diese Kosten muss der Franchisenehmer selbst finanzieren, sodass sie nicht durch die Franchisegebühren abgedeckt sind.

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