Was ist ein Franchisevertrag? (Definition)

Der Franchisevertrag stellt die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer dar, indem er Art und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegt. Es handelt sich dabei um einen gemischten Vertrag, der verschiedene Regelungsinhalte kombiniert.

Was ist ein Franchisevertrag? (Definition)

Was ist unter einem Franchisevertrag zu verstehen?

Definition: Der Franchisevertrag stellt die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer dar, indem er Art und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich festlegt. Es handelt sich dabei um einen gemischten Vertrag, der Lizenz-, Vertriebs- und Knowhow-Elemente sowie weitere Regelungsinhalte kombiniert.

Insbesondere verpflichtet sich der Franchisegeber, seinem Vertragspartner Nutzungsrechte an Schutzrechten (z.B. Markenrechte, Urheberrechte, Musterrechte, Patentrechte) einzuräumen und das notwendige Know-how zu vermitteln, wofür der Franchisenehmer eine einmalige Eintrittsgebühr und/oder regelmäßige Lizenzgebühren (royalties) zu zahlen hat.

Darüber hinaus werden in dem Franchisevertrag unter anderem Standortfaktoren, Absatzgebiet, Schulungskonzepte, Marketing- und Werbekonzepte, Kontrollrechte, Berichtswesen, Buchführung, Abwerbe- und WettbewerbsverbotVertragslaufzeit und Beendigung der Vereinbarung geregelt.

Im Rahmen von Franchisevereinbarungen kann die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der rechtlich selbstständigen Franchisenehmer eingeschränkt werden. So beispielsweise zum Schutz der Rechte des Franchisegebers an gewerblichem oder geistigem Eigentum oder zur Durchsetzung von Alleinbezugsverpflichtungen.

Die  Struktur von Franchise-Verträgen stimmt in den Hauptpunkten weitgehend überein.

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Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Der Franchisevertrag hat die jeweiligen Verpflichtungen und Verantwortlichkeit der Parteien und alle anderen wesentlichen Bedingungen des Vertragsverhältnisses festzulegen.

Die folgenden Vertragsbedingungen stellen ein unentbehrliches Minimum im Franchising dar:

  • die dem Franchisegeber eingeräumten Rechte
  • die dem einzelnen Franchisenehmer eingeräumten Rechte
  • die dem einzelnen Franchisenehmer zur Verfügung zu stellenden Waren und/oder Dienstleistungen
  • die Pflichten des Franchisegebers
  • die Pflichten des einzelnen Franchisenehmers
  • die Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Franchisenehmers
  • die Vertragsdauer, die so befristet sein soll, dass der Franchisenehmer seine franchise-spezifischen Anfangsinvestitionen amortisieren kann
  • die Grundlage für eine allfähige Verlängerung des Vertrags
  • die Bedingungen, nach denen der einzelne Franchisenehmer das Franchisegeschäft verkaufen oder übertragen kann sowie mögliche Vorkaufsrechte des Franchisegebers in dieser Hinsicht
  • diejenigen Bestimmungen, die sich auf den Gebrauch der typischen Kennzeichnungen, des Firmennamens, des Warenzeichens, der Dienstleistungsmarke, des Ladenschilds, des Logos oder andere besondere Identifikationsmerkmale des Franchisegebers beziehen
  • das Recht des Franchisegebers, das Franchisesystem an neue oder geänderte Verhältnisse anzupassen
  • Regelungen über die Beendigung des Vertrags
  • Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen und immateriellen Eigentums des Franchisegebers oder eines anderen Inhabers nach Vertragsende

Einbindung von Franchiseverträgen in die nationale und internationale Gesetzgebung

Der Franchisevertrag (oder Franchising-Vertrag) hat den nationalen Gesetzen, dem Recht der europäischen Gemeinschaften, sowie dem Verhaltenskodex zu seinen jeweiligen Ergänzungen zu entsprechen. Er hat die Interessen der Netzwerk-Mitglieder im Franchising widerzuspiegeln, indem er die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte des Franchisegebers schützt und die einheitliche Identität und das Ansehen des Franchise-Netzes wahrt.

Alle Verträge und alle vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Franchise-Verhältnis sind in der Amtssprache des Landes , in dem der Franchisenehmer seinen Sitz hat, abzufassen oder von einem beeideten Übersetzer in diese Sprache zu übertragen und nach Unterzeichnung dem einzelnen Franchisenehmer unmittelbar auszuhändigen.

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Was ist eine Vertragsanfechtung im Franchising?

Begriffserläuterung: Im Franchising kommt mitunter die Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung eine vor. Dann wurde ein Vertragspartner über wesentliche Details getäuscht, die ihn dann zur Vertragsunterzeichnung bewegt haben. Sollte dem vor Gericht stattgegeben werden, dann wird der Fall so behandelt, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden. Alle bis dahin erbrachten Vertragsleistungen müssen rückabgewickelt werden und der Franchisenehmer kann evtl. noch Schadenersatzansprüche geltend machen. 

Umso wichtiger ist es für Franchise-Geber, ihren vorvertraglichen Aufklärungspflichten gewissenhaft nachzukommen, so Niklas in diesem Video. Herr Martin Niklas ist Rechtsanwalt und hat sich auch auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Franchising spezialisiert. In diesem Video geht er auf das Thema der Vertragsanfechtung ein.

Er betont, dass nach deutschem Recht generell ein Vertrag für beide Seiten Gültigkeit haben muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn sich einer der beiden Vertragspartner getäuscht hat. Dann kann man einen Vertrag anfechten.


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Gemeinsam mit einem auf Franchising spezialisierten Anwalt hat das FranchisePORTAL ein eBook herausgebracht, das sich ganz auf die Fragestellungen angehender Franchisenehmer konzentriert. Wer sich ideal über das Thema Franchisevertrag informieren möchte, kann das eBook hier downloaden.

Videos zum Thema Franchise-Vertrag:





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