Recht / Gesellschaftsrecht
-
1. Schritt: Ausführliche Recherche zu Gründungsideen und Herausforderungen
Gründungsideen und eine vermeintliche Marktlücke: Das alleine reicht noch nicht, um ein Unternehmen erfolgreich zu starten und um zu bestehen. Jede Idee braucht ein gutes Fundament. Die wichtigsten Grundlagen findest du hier:
-
Ein Unternehmen gründen: rechtliche Voraussetzungen und Formalitäten
Wer ein Unternehmen gründen will, braucht zuerst eine Geschäftsidee: eine eigene oder die eines Franchisegebers. Ein Persönlichkeitstest sollte zudem klären, ob sich der Gründer als Unternehmer eignet. Zur Gründung sind ferner eine Reihe an Entscheidungen von Rechtsform bis Finanzierung zu treffen.
-
Geschäftsführung: Darauf müssen Sie achten
Geschäftsführung heißt, ein Unternehmen zu leiten und verantwortlich zu führen. Entscheidungen zu treffen und Mitarbeiter anzuleiten. Es verlangt nicht nur klare Ziele, Visionen und Durchsetzungsfähigkeit, sondern auch Fingerspitzengefühl im Umgang und Kontakt mit Menschen. -
3. Schritt: Die Eröffnung und der Start der eigenen Selbstständigkeit
Sind Businessplan, Finanzierung, Starthilfe und Gründungszuschuss unter Dach und Fach? Dann hat der Gründer nur den allerersten Schritt zurückgelegt. Denn von der Existenzgründung bis zum Geldverdienen ist es ein langer Weg. -
4 grundsätzliche Schritte auf einem Weg in die Selbständigkeit
-
10 Punkte für eine erfolgreiche Existenzgründung
-
Welche Unternehmensform eignet sich für die Franchise-Gründung?
-
Knackpunkt Finanzierung: Wichtige Tipps vor, während und nach der Unternehmensgründung
-
Dem Franchisegeber droht Insolvenz – und was nun?
-
Die eigene Verwirklichung: Existenzgründung im Bereich der Gastronomie
-
Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen
Da Franchisenehmer rechtlich gesehen selbstständige Unternehmer sind, ist bei der Gründung auch auf die geeignete Rechtsform zu achten. Im Prinzip sind alle Rechtsformen, die das deutsche Gesellschaftsrecht zu bieten hat, für ein Franchise denkbar. -
Fallstricke in Franchiseverträgen und vorzeitige Kündigung