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Ein Unternehmen gründen: rechtliche Voraussetzungen und Formalitäten

Wie gründet man ein Unternehmen?

Wer ein Unternehmen gründen will, braucht zuerst eine Geschäftsidee: eine eigene oder die eines Franchisegebers. Ein Persönlichkeitstest sollte zudem klären, ob sich der Gründer als Unternehmer eignet. Zur Gründung sind ferner eine Reihe an Entscheidungen von Rechtsform bis Finanzierung zu treffen. Weiterhin haben Gründer amtliche Formalitäten zu erledigen. 

GbR, UG oder GmbH gründen: Welche Rechtsform wählen?

Noch vor der Gewerbeanmeldung gilt es, die Rechtsform der Gründung festzulegen. Soll die Gründung eine GmbH, GbR oder Einzelunternehmung sein – und welches sind die Vor- und Nachteile? Damit einher geht die Frage nach möglichen Partnerschaften oder Beteiligungen. Kaum ein Unternehmensgründer wird dauerhaft als Einzelkämpfer überleben. Im folgenden Hauptartikel wird unter Punkt 1 detailliert auf die Rechtsform eingegangen.

Unternehmen gründen: Was ist zu beachten?

Kaum eine Gründung ist ohne Eigen- und Fremdkapital möglich. Notwendig ist daher eine fundierte Finanzplanung mit Kapitalbedarfsplan, Umsatz- und Kostenplan sowie Liquiditätsplanung. Die wesentlichen Zahlenwerte fließen in den Businessplan ein, den Kapitalgeber zur Kreditvergabe verlangen. Auch ein klar definiertes Unternehmensziel sowie eine Marketingplanung zum Erreichen der Ziele sind Bestandteil des Geschäftsplans.

Vor der Geschäftseröffnung sind aber auch vielerlei Formalitäten zu erledigen – von der Gewerbeanmeldung über das Besorgen der Steuernummer bis hin zur Mitarbeitergewinnung. Außerdem ist zu klären, ob Kammerpflicht besteht. Schließlich benötigen Gründer von Unternehmen in bestimmten Branchen und Tätigkeitsbereichen Genehmigungen, Lizenzen oder Ausnahmebewilligungen. Der folgende Hauptartikel behandelt auch die amtlichen Pflichten zur Gründung eines Unternehmens eingehend.

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Hauptartikel:

Ein Unternehmen gründen: rechtliche Voraussetzungen und Formalitäten

Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss folgende Schritte vollziehen, um die rechtlichen Voraussetzungen und Formalitäten zu erfüllen:

  1. Wahl der Rechtsform
  2. Gewerbeanmeldung und Kammerpflicht
  3. Steuernummer und Anmeldung beim Finanzamt
  4. Gewerbliche Schutzrechte oder Lizenzen
  5. Ggf. Eintrag ins Handelsregister
  6. Beteiligungen, Partnerschaften und Rekrutierung von Mitarbeitern

1. Wahl der Rechtsform

Video-Interview mit Franchise-Experten Reinhard Wingral zum Thema Rechtsform:


Am Anfang jeder Selbstständigkeit und Unternehmensgründung steht die Wahl der Rechtsform. Sie ist aus zweierlei Gründen entscheidend. Erstens regelt sie Fragen der Finanzen, der Haftung, der Haftungsbeschränkung, der Beteiligung und des Kapitalbedarfs. Zweitens ist es von der Rechtsform abhängig, ob das Unternehmen Bilanzen vorlegen oder ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Keine Existenzgründung ohne Geld: Der Gründer einer Firma hat die Wahl zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft. Personengesellschaften sind Einzel-Unternehmen, GbR, OHG oder KG. Sehr häufig entscheiden sich die Existenzgründer für ein Einzelunternehmen oder eine GbR. In beiden Fällen haften sie persönlich und mit ihrem privaten Vermögen: als Einzelunternehmer allein, als GbR-Gesellschafter gleichberechtigt. Für eine Kapitalgesellschaft-Gründung kommen vor allem die GmbH, die UG oder die britische Limited in Frage. Hierfür sind Kapitaleinlagen nötig, mit denen die Gesellschafter formal beziehungsweise beschränkt haften. Eine GmbH zu gründen verlangt eine Geld-Einlage von mindestens 25.000 Euro. Die UG ähnelt der Limited. Bei der UG müssen die Gesellschafter bei Gründung ein Minimum von 1 Euro als Stammeinlage tätigen. Jedoch haben mindestens 25% des Jahresüberschusses in die Rücklage zu fließen, bis 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind.


2. Gewerbeanmeldung und Kammerpflicht

Abhängig von der Branche, Rechtsform und anderen Rahmenbedingungen müssen sich Gründer der Firma bei unterschiedlichen Stellen anmelden oder ihre Geschäftstätigkeit in Register eintragen. Dies gilt nicht nur für hauptberufliche Vollzeit-Tätigkeiten, sondern für jede Existenzgründung. Verpflichtet ist also auch, wer sich nebenberuflich selbstständig macht, ein Kleingewerbe betreibt oder als Freiberufler arbeitet.

Der erste Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit führt den Gründer in die zuständige Behörde für die Gewerbeanmeldung. Sie informiert automatisch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Einige freie Berufe haben eigene Kammern, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker oder Architekten. Es besteht eine Pflicht auf Mitgliedschaft. Die Beiträge richten sich jedoch nach Art und Geschäftsumfang des Unternehmens. Manche Kleinstbetriebe oder Freiberufler können Beitragsfreiheit beantragen.

Für manche Berufe benötigen Existenzgründer spezielle Genehmigungen oder Konzessionen. Zu den Genehmigungen zählen zum Beispiel Handwerksmeistertitel, IHK-Prüfzeugnisse oder Personenbeförderungsscheine. Sie müssen zur Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Konzessionen benötigen Gewerbe wie etwa Taxiunternehmen oder Gastronomiebetriebe. Die Konzessionen müssen vor dem Start in die Selbstständigkeit bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

3. Steuernummer und Anmeldung beim Finanzamt

Zum Gründen einer Firma gehört auch, sich Zeit für das Thema Steuern und Finanzen zu nehmen. Zwar erfolgt das Anmelden beim Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung automatisch. Doch die Mühlen der Ämter und Behörden mahlen langsam. Wer sein Geschäft eröffnen und baldmöglichst nach der Firmengründung Geld einnehmen und Rechnungen ausstellen möchte, benötigt eine Steuernummer. Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen (zum Beispiel mit innergemeinschaftlichen Lieferungen in der EU) ist auch die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen und in den Steuererklärungen notwendig.

Wichtig zu wissen: Wer seine erste Steuererklärung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung erst nach der meist späten Aufforderung durch das Finanzamt abgibt, riskiert Säumniszuschläge oder sogar Steuerhinterziehungs-Anklagen. Es gilt daher, beim Gründen der Firma selbstständig und eigeninitiativ auf das Finanzamt zwecks Steuern zuzugehen und die Fragebögen zu den Umsatz- und Gewinnerwartungen auszufüllen. Daraufhin legt das Amt die vierteljährlichen oder monatlichen Steuervorauszahlungen fest. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen muss der Unternehmer selbst regelmäßig abgeben – samt Zahlungen.

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4. Gewerbliche Schutzrechte oder Lizenzen

Bei einer Unternehmensgründung mit neuer Geschäftsidee sollten gewerbliche Schutzrechte angemeldet werden. Wer ein Geschäftskonzept übernimmt – beispielsweise als Franchisenehmer – muss zur Firmengründung eine Lizenz des Rechte- und Markeninhabers erwerben. Mit dieser Lizenz kann der Unternehmensgründer die Produkte oder Dienstleistungen des Lizenzgebers exklusiv für bestimmte Zeit und in einem – zumeist geschützten – Vertriebsgebiet vermarkten. Dabei kann es sich unter anderem um Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Design, Schriftzeichen, Firmennamen oder geschäftliche Bezeichnungen handeln. Das nötige Wissen rund um Geschäftsidee, Produkt und Dienstleistung vermittelt der Lizenzgeber dem Existenzgründer in Schulungen.

5. Ggf. Eintrag ins Handelsregister

Je nach Art, Rechtsform und Geschäftsvolumen muss eine Unternehmensgründung ins Handelsregister eingetragen werden. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG ist der Handelsregistereintrag verpflichtend. Gleiches gilt für Personengesellschaften wie KG oder OHG. Nicht notwendig ist der Eintrag für GbRs, Freiberufler oder sogenannte Kleingewerbetreibende.

6. Beteiligungen, Partnerschaften und Rekrutierung von Mitarbeitern

Eine Firma zu gründen ist meist kein Alleingang: Für die meisten Unternehmen ist es schwer, ganz auf sich allein gestellt im Wettbewerb zu bestehen. Deshalb sollten sich die Gründer frühzeitig mit Spezialisten vernetzen, Kooperationen eingehen oder sogar ausgewählte Partner an ihrem Unternehmen beteiligen. Bei mehreren Gesellschaftern erhält der Gesellschaftsvertrag entscheidende Bedeutung: In ihm werden die Rechtsgrundlagen der Gesellschaft und die Befugnisse der Geschäftsführung festgelegt. Vor Geschäftseröffnung sollten ferner die notwendigen Versicherungen wie etwa Rechtsschutz abgeschlossen werden.

Schließlich gilt es, rechtzeitig zum Start in die Selbstständigkeit die passenden Mitarbeiter zu suchen, auszuwählen und einzustellen. Selbst wenn von der Idee über den Businessplan und die Finanzierung bis hin zum Marketing jeder Schritt und alle Fragen rund um die Existenzgründung vom Unternehmer perfekt organisiert und alle Tipps beachtet wurden: Wer bei Geschäftseröffnung seine Kunden nicht bedienen oder Lieferverpflichtungen nicht nachkommen kann, verspielt von Anfang an jeden Kredit beim Kunden.

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