Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 21.11.2018
Ist Ihre Geschäftsidee ausgereift und Ihre Existenzgründung „beschlossene Sache“? Dann stehen Sie spätestens jetzt vor der Frage: Mit welcher Rechtsform selbstständig machen? Was bietet sich an – eine GmbH oder UG, eine GbR? Eine Gründung als Kleinunternehmer oder Freiberufler? Eine Limited nach englischem Recht oder, in der Schweiz, eine AG?
Die Wahl der Rechtsform entscheidet über den Kapitalbedarf, die Haftung, die Art der Geschäftsführung, die Verbindung zu möglichen Gesellschaftern und vieles mehr. Die gute Nachricht: Nichts ist in Stein gemeißelt. Starten Sie zum Beispiel als Unternehmer mit der Kleinunternehmerregelung, können Sie bei entsprechender Geschäftsentwicklung und Expansion „aufsteigen“ – zum Beispiel über eine UG zur GmbH.
Das FranchisePORTAL hat zu diesem Thema bereits einen Fachartikel mit Informationen für die passende Entscheidung veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den häufigsten Rechtsformen von Franchise-Partner-Gründungen. Lesen Sie hier den Artikel „Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen“ – und die Fortsetzung darunter „Die Rechtsformen für Existenzgründer im Vergleich“. Dieser zweite Teil des Beitrages vergleicht die gängigen Rechtsformen für alle Gründer, unabhängig vom Franchising, und fasst die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammen.
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen
Da Franchisenehmer rechtlich gesehen selbstständige Unternehmer sind, ist bei der Gründung auch auf die geeignete Rechtsform zu achten. Im Prinzip sind alle Rechtsformen, die das deutsche Gesellschaftsrecht zu bieten hat, für ein Franchise denkbar. Die Wahl zwischen den verschiedenen Personen- oder Kapitalgesellschaftsformen ist daher eher von Themen wie Buchführung, Haftung, Steuern und Kapitalbeschaffung abhängig.
In Frage-Communitys wie finanzfrage.net tauchen etliche Ungewissheiten rund um das Thema Franchise auf. Hierzu gehört nicht nur die Franchisegeberwahl, sondern auch viel Rechtliches, wie die richtige Rechtsform. Die Wahl darüber entscheidet mit über Wohl und Wehe des eigenen Unternehmens. Die Wahl der Rechtsform ist selbstverständlich nicht bindend. So kann beispielsweise die GbR zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.
Ein paar Regeln zur Wahl der richtigen Rechtsform
Egal wie, jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile. Wichtig ist es also diese gegeneinander abzuwiegen und sich dann für die Optimale zu entscheiden. So ist eine GmbH & Co.KG immer dann geeignet, wenn der zu erwartende Gewinn, aber auch das Geschäftsrisiko besonders hoch ist. Ist beides eher niedrig, so reichen als Gesellschaftsformen auch der Kaufmann oder die OHG.
Bei kleinem Vermögen ist die GmbH eine gute Wahl. Nicht außer Acht dürfen die neuen Rechtsformen gelassen werden. Hiermit sind die UG (haftungsbeschränkt) und die kleine AG gemeint. Der Gründungsaufwand ist bei beiden geringer als bei GmbH und AG, es gelten aber nahezu die gleichen Sicherheiten.
Die vor Jahren noch beliebte Limited englischen Rechts hat damit als Alternativrechtsform zur GmbH ausgedient. Die UG (haftungsbeschränkt) ist ihr deutlich überlegen. Zum einen unterliegt sie deutschem Recht und zum anderen kann man bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht in irgendwelche rechtlichen Zwickmühlen gelangen. Die Löschung der Firma im englischen Handelsregister wegen Nichteinhaltung der nach englischem Recht geforderten Publizitätspflichten ist nur eine davon.
Kaufmann, Kleinunternehmer oder Freiberufler?
Die einfachste Rechtsform ist der Kaufmann. Die Kaufmannseigenschaft ist in §§1 ff. HGB geregelt. Der Kaufmann muss im Handelsregister eingetragen sein. Wer die Voraussetzungen zum Kaufmann nicht erfüllt, aber auch kein Freiberufler ist, der kann als Kleinunternehmer auftreten. Allerdings haftet dieser, wenn etwas schief geht, auch mit seinem privaten Vermögen.
Eine Aufzählung der freien Berufe findet sich in §18 EStG. Hierzu gehören: Unternehmensberater, Steuerberater, Journalisten, freie Autoren und Dolmetscher. Einige Franchiseangebote tangieren auch die freien Berufe, sodass man sich vor der Rechtsformwahl darüber informieren sollte.
GbR: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihre Tücken
GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Genauso wie der Kleinunternehmer und die Freiberufler, muss die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Allerdings wirken in dieser Rechtsform mindestens zwei Partner zusammen. Das ist insofern problematisch, als häufig auf einen Gesellschaftsvertrag verzichtet wird.
Ohne genaue Regelung kann es passieren, dass ein Gesellschafter privat Schulden macht, zahlungsunfähig wird und einer der anderen Gesellschafter dann von den Gläubigern in Anspruch genommen wird. BGB-Gesellschafter haften nämlich auch mit ihrem Privatvermögen. Bei größerem Geschäftsrisiko empfiehlt es sich daher, die GbR in eine GmbH umzuwandeln.
Die Rechtsformen für Existenzgründer im Vergleich
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die geläufigsten Rechtsformen mit ihren wesentlichen Merkmalen – unterteilt in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Rechtsformen von Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften sind die Geschäftsführenden natürliche Personen. Allgemeines Merkmal ist, dass ihr Privatvermögen zur Haftung herangezogen wird. Bei einigen Rechtsformen von Zusammenschlüssen kommt es jedoch zur Kapitalbildung, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Rechtsform Freiberufler
Freiberufler ist ein gängiges Synonym für bestimmte Selbstständige, aber auch eine konkrete Rechtsform. Als Freiberufler können sich die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen bezeichnen. Zu ihnen zählen unter anderem niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Rechtsanwälte, aber auch Künstler oder Publizisten. Freiberufler benötigen kein Mindestkapital, kein Stammkapital und keine Kapitaleinlagen. Sie können prinzipiell ohne Investitionen starten, sofern die nötigen Arbeitsmittel vorhanden sind und ausreichend Aufträge für ihren Lebensunterhalt bestehen. Freiberufler sind nicht weisungsgebunden. Sie haben volle unternehmerische Entscheidungsfreiheiten. Ferner unterliegen sie keiner Buchführungspflicht und müssen zu Ihrer Steuererklärung lediglich eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung beilegen. Ins Handelsregister muss ihr Unternehmen nicht eingetragen werden. Die Mitgliedschaft in der IHK oder zuständigen Kammer ist verpflichtend, jedoch kann Beitragsfreiheit beantragt werden. Freiberufler haben Einschränkungen bei der Wahl des Firmennamens: Statt unter einer freien Bezeichnung oder eines Markennamens erstellen sie ihre Rechnungen im eigenen, persönlichen Namen. Der wichtigste Nachteil: Die Freiberufler haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Was ist ein Kleingewerbetreibender?
Ein Kleingewerbetreibender ist in der Regel ein Ein-Personen-Unternehmer. Er benötigt per se kein Startkapital. Laut deutschem Recht besteht für ihn keine Buchführungspflicht. Das wesentlichste Merkmal: In Deutschland kann er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung befreit ihn von der Umsatzsteuerpflicht. Was heißt das? Er muss keine Umsatzsteuer auf seine Rechnungen aufschlagen. Folglich gibt er auch keine Umsatzsteuererklärung und -voranmeldung beim Finanzamt ab und muss natürlich auch keine entsprechenden Steuern an die Behörde abführen. Die Regelung kann beantragt werden, wenn der Umsatz-Erlös im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich bei unter 17.500 Euro und im zweiten bei unter 50.000 Euro bleibt. Die Kleinunternehmerregelung kann auch von Freiberuflern beantragt werden.
Die Rechtsform GbR
GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Eine GbR gründen können alle Vollkaufleute, Freiberufler oder Kleingewerbetreibenden, die mit Geschäftspartnern kooperieren und gemeinsame unternehmerische Ziele verfolgen möchten. Beispiel: Ein Grafik-Designer, ein Texter und ein Programmierer gründen eine Internet-Werbeagentur. Die GbR trägt die Namen der Beteiligten und kann mit einem Zusatz versehen werden – zum Beispiel: Meier, Müller und Schulze GbR, Büro für Webdesign und Online-Marketing.
Eine GbR-Gründung braucht kein Mindestkapital. Allerdings lässt sich ein Gesellschaftsvermögen bilden, damit die Gesellschafter nicht allein mit ihrem Privatvermögen haften. Die Fragen von Haftung und Teilhaberschaft sollten in einem Vertrag klar geregelt werden.
Eine OHG gründen – wie?
OHG steht für Offene Handelsgesellschaft. Eine OHG gründen können keine Kleingewerbetreibende, sondern lediglich Vollkaufleute, für die Buchführungspflicht besteht. Zwischen der OHG und der Rechtsform GbR bestehen dennoch Gemeinsamkeiten: Auch die Offene Handelsgesellschaft ist eine Vereinigung freier Unternehmer. Ihre Gesellschafter haften sowohl mit dem Geschäfts- als auch dem Privatvermögen. Und es muss kein Mindestkapital gebildet werden.
Der größte Unterschied zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt in der Tatsache, dass die Kunden von den OHG-Gesellschaftern als Vollkaufleuten im Allgemeinen ein höheres Geschäftsvolumen erwarten als von den GbR-Mitgliedern. Daraus ergibt sich auch die Erwartungshaltung, dass OHG-Gesellschafter mit höheren Beträgen haften und daher als Leistungsanbieter ein höheres Vertrauen genießen.
Wie gründet man eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Eine eG oder e.G. wird von mindestens drei Unternehmern gegründet. Die Unternehmer möchten ihren Geschäftsbetrieb oder Teile davon gemeinschaftlich führen. Sie bilden Genossenschaftseinlagen, auf deren Höhe ihre Haftung beschränkt ist. Ähnlich einem Franchise-System agieren sie oft unter einer gemeinsamen Marke und bilden einen Systemkopf in Form einer Zentrale für administrative Tätigkeiten aus – zum Beispiel für Einkauf oder Marketing. Im Unterschied zu Franchise-Netzwerken werden sie von der Zentrale jedoch nicht auf vergleichbare Weise geführt und sind nicht gleichermaßen weisungsgebunden. Vielmehr wird die Zentrale gemeinschaftlich organisiert. Der Zusammenschluss erfolgt freiwillig, das Führungspersonal der Zentrale wird gewählt. Die Genossenschaft muss in Deutschland eine Satzung erarbeiten, diese prüfen lassen und sich ins Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichtes eintragen lassen.
Gründer einer PartnG (Partnerschaftsgesellschaft)
Freiberufler in bestimmten Branchen können sich zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Ihr Ziel: Gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit beschränkter Haftung. Die Partner organisieren ihren Geschäftsbetrieb gemeinschaftlich, bleiben als Unternehmer aber unabhängig. Sie haften beschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen, das sie einlegen.
Rechtsformen von Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen juristische Personen. Sie bilden ein Stammkapital, um damit ihr persönliches Haftungsrisiko zu beschränken bzw. abzuwenden. Das Spektrum reicht von der Gründung mit der kleinstmöglichen Einlage (in Deutschland: UG mit 1 Euro) bis hin zur AG mit ihrer Mindesteinlage von 50.000 Euro (Deutschland), 70.000 Euro (Österreich) bzw. 100.000 Franken (Schweiz).
Warum GmbH gründen?
GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dies bedeutet: Die Gesellschafter haften prinzipiell nur mit dem Gesellschaftsvermögen, außer, wenn ihnen Verstöße oder Rechtsbrüche nachgewiesen werden können.
In Deutschland und Österreich (veraltete Abkürzung dort: Ges.m.b.H.) wurden Kapitalgesellschaften bis vor wenigen Jahren am häufigsten als GmbH gegründet. Inzwischen befinden sich die deutsche UG (haftungsbeschränkt) bzw. die österreichischen „gründungsprivilegierte GmbH“ auf dem Vormarsch. In der Schweiz mit ihrem liberaleren AG-Recht bevorzugen auch kleine Unternehmen die Rechtsform AG.
In Deutschland beträgt die Mindesteinlage in eine GmbH 25.000 Euro, in Österreich 35.000 Euro. Dieser Betrag ist gleichzeitig das Stammkapital, das sich bei positiver Geschäftsentwicklung aufstocken lässt.
Was ist eine UG?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine deutsche Rechtsform, die auch als „kleine GmbH“ bezeichnet wird. UG heißt Unternehmergesellschaft. Haftungsbeschränkt bedeutet, dass ähnliche Regeln für die Haftung gelten wie bei der GmbH: Prinzipiell kann nur das Gesellschaftsvermögen herangezogen werden. Was sind die Unterschiede?
Bei Gründung der UG muss jeder Gesellschafter lediglich einen Euro als Mindesteinlage tätigen.
Die UG muss jedes Jahr eine Rücklage aus mindestens 25 Prozent ihres Jahresgewinns bilden – bis 25.000 Euro erreicht sind. Beim Erreichen der 25.000 Euro kann die UG in eine GmbH umfirmiert werden, muss aber nicht.
Die Rechtsform UG wurde 2008 ins Leben gerufen, um Start und Existenzgründung eines Unternehmens als Kapitalgesellschaft zu erleichtern. In den Jahren vor Einführung der UG waren seit EU-Liberalisierungen viele deutsche Gründer in eine Limited nach britischem Recht ausgewichen. Dieser Trend ist seither stark rückläufig.
Die gründungsprivilegierte GmbH in Österreich
In Österreich gibt es derzeit keine Rechtsform, die mit der deutschen UG vergleichbar ist. Um aber auch österreichischen Gründern den Start zu erleichtern, schuf der Gesetzgeber im Jahr 2014 die gründungsprivilegierte GmbH. Statt sofort 35.000 Euro für eine reguläre GmbH aufbringen zu müssen, reicht für die kleinere Variante zunächst ein Stammkapital von 10.000 Euro. Dieses muss allerdings innerhalb von zehn Jahren auf 35.000 Euro aufgestockt werden.
Die Rechtsform KG – Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus einem Komplementär sowie aus Kommanditisten. Der Komplementär ist Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer. Die Kommanditisten sind Teilhaber und damit ebenfalls Gesellschafter, nicht aber Geschäftsführer. Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage, der Komplementär dagegen auch mit seine Privatvermögen. Zweck zur Gründung einer KG ist zumeist, dass sich der Komplementär – im Regelfall der Gründer – mit den Kommanditisten weitere Stammkapital-Geber in sein Unternehmen holt, jedoch die Führung in seinen Händen behalten möchte.
Was ist eine GmbH & Co. KG?
Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus GmbH und KG. Der Komplementär und damit persönlich haftende Gesellschafter ist eine juristische Person: eine GmbH. Die Kommanditisten sind Gesellschafter der GmbH und haften beschränkt, das heißt lediglich mit ihrer Einlage.
AG gründen: warum?
Eine AG (Aktiengesellschaft) wird im Allgemeinen dann gegründet, wenn das Unternehmen eine größere Menge an Kapital benötigt. Das Stammkapital heißt hier Grundkapital und wird aus Aktien gebildet. Diese können öffentlich über eine Börse, aber auch anonym ausgegeben werden. Auch Mitarbeiter können Aktionäre sein. Als Grundkapital sind in Deutschland 50.000 Euro und in Österreich 70.000 Euro aufzubringen, sprich, das jeweils Doppelte einer GmbH-Gründung. Zweck der Gründung unter der Rechtsform AG ist jedoch die Mehrung von Kapital durch Aktien-Streuung mit dem Ziel größeren Wachstums. Die Haftung der Anteilseigner ist auf das Aktienkapital beschränkt.
Die Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft übernimmt der Vorstand, der vom Aufsichtsrat gewählt und kontrolliert wird. Über die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Aufsichtsrates sowie die Ausschüttung der Dividenden entscheidet die Haupt- oder Aktionärsversammlung. Bei der Hauptversammlung haben prinzipiell alle Aktionäre ein Stimmrecht.
Die Schweizer AG und ihre Besonderheit
In der Schweiz wählen Existenzgründer traditionell häufiger die Rechtsform Aktiengesellschaft als die einer anderen Kapitalgesellschaft. Es gibt mehr AG's als GmbH's. Die Gründe liegen unter anderem in geringeren Hürden und Beschränkungen zur AG-Gründung sowie der seit jeher gegebenen Möglichkeit, eine de-facto-„Ein-Mann-AG“ zu führen. Bis vor wenigen Jahren konnte eine Schweizer AG mit 50.000 Franken Aktienkapital gegründet werden, inzwischen sind 100.000 CHF das Minimum. Schweizer Existenzgründer wählen die Rechtsform AG oft wegen Kapitalschutz und Haftungsbeschränkung, seltener aber wegen Kapitalmehrung wie etwa in Deutschland.
Statt der drei Instanzen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung benötigt eine Schweizer AG lediglich eine Generalversammlung der Aktionäre sowie einen Verwaltungsrat zur Geschäftsführung. Beides kann aber auch und allein von ein und derselben Person geführt und bekleidet sein, weshalb viele kleine Schweizer AGs als inhabergeführte Unternehmen bezeichnet werden können. Schweizer Kunden und Geschäftspartner sehen eine AG als „solide“ an; sie bringen dieser Rechtsform traditionell ein höheres Vertrauen entgegen und nehmen GmbHs eher als „Kleinstfirmen“ wahr.
Fazit: Die Rechtsform - Ihr Startschuss zur Existenzgründung
„Gewusst wie“ lautet die Formel. Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie wissen: Kann ich es alleine? Brauche ich Partner, Kapital oder Gesellschafter? Die Frage klärt sich manchmal von allein. Es ist aber sinnvoll, die Alternativen zu prüfen und Beratung und Informationen zur Entscheidung einzuholen. Ist Fremdkapital für die Finanzierung nötig (und meistens ist es das), möchten auch die Geldgeber wissen, in wen und was sie investieren. „Switchen“ und Umfirmieren ist jederzeit möglich, je nach Geschäftsentwicklung. Aber die Start-Koordinaten müssen feststehen. Kurzum: Schritt eins für Gründer heißt Geschäftsidee finden. Schritt zwei: Gesellschaftsform wählen.
Weitere wichtige Infos und Tipps für Ihre Gründung
Neben der Wahl der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen sind noch viele weitere Punkte bei einer Existenzgründung zu beachten. In diesem übersichtlichen Artikel haben wir alle Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit genauer beleuchtet. Die passende Geschäftsidee, eine gute Finanzierung und die richtige Unternehmensplanung sind wichtige Eckpfeiler einer Gründung.