Was ist Area Development? (Definition)

Mit dem Abschluss eines Gebietsentwicklungsvertrages (Area Development Agreement) wird ein selbstständiger Gebietsentwickler (Area Developer) damit betraut, in einer konkreten Region eine bestimmte Zahl von Betrieben aufzubauen, für die Franchise-Verträge mit dem Franchise-Geber abgeschlossen werden

Was ist Area Development? (Definition)

Was bedeutet eigentlich Area Development?

Definition: Mit dem Abschluss eines Gebietsentwicklungsvertrages (Area Development Agreement) wird ein selbstständiger Gebietsentwickler (Area Developer) damit betraut, in einer konkreten Region eine bestimmte Zahl von Betrieben aufzubauen, für die Franchise-Verträge mit dem Franchise-Geber abgeschlossen werden. Das Konzept stammt aus den USA und kommt besonders im Rahmen von Internationalisierungsstrategien zum Einsatz.

Im Rahmen des Area Development verpflichtet sich der Gebietsentwickler gegenüber dem Franchisegeber, über einen gewissen Zeitraum eine bestimmte Zahl von Betrieben in dem ihm  exklusiv überlassenen Gebiet zu eröffnen. Für die exklusiven Entwicklungsrechte in einem Land oder einer Region zahlt der Gebietsentwickler dem Franchisegeber üblicherweise eine einmalige Entwicklungsgebühr als Abschlagszahlung. Neben dem Aufbau eigener Betriebe rekrutiert der Area Developer für die Eröffnung neuer Standorte meist Franchisenehmer, die den Vertrag direkt mit dem Franchisegeber abschließen und an deren Eintrittsgebühr er beteiligt wird.

Wie Rechtsanwalt Dr. Patrick Giesler in „Franchiserecht – Das Grundwissen für Franchisegeber“ beschreibt, ist der Area Developer regelmäßig für die Betreuung der Franchisenehmer, für laufende Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die Marktbeobachtung, die Kontrolle der Franchisenehmer und das Entwickeln von Marketingmaßnahmen zuständig. Werden die Franchisenehmer vom Area Developer geschult und im Tagesgeschäfts unterstützt, so partizipiert er dafür entweder an den laufenden Franchisegebühren oder erhält pauschale Vergütungen.

Internationale Expansionsmethode für Franchisegeber

Bei der Internationalisierung von Franchise-Aktivitäten kommt neben Direct Franchising und Master Franchising das Area Development zum Einsatz. Der Begriff des Area Developers wird dabei unterschiedlich interpretiert.

So ist es zum einen möglich, dass ein Area Developer auf Provisionsbasis ein Gebiet entwickelt, also Franchise-Nehmer sucht, und später nicht weiter mit dem Franchise-System kooperiert. In so einem Fall kann man auch von einem Franchise Broker sprechen.

Zum anderen kann ein Area Developer in manchen Franchise-Systemen innerhalb eines bestimmten Gebiets selbst Franchise-Betriebe bzw. einen Pilotbetrieb eröffnen und parallel neue Franchise-Nehmer suchen. In den USA oder Kanada erhält der Area Developer üblicherweise einen bestimmten Anteil der Eintrittsgebühr der von ihm geworbenen Franchisenehmer.

Vor- und Nachteile des Area Development im Franchising

Verstärkt setzen Franchisegeber im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie auf Area Development. Sie geben dabei der Gebietsentwicklung als Expansionsmethode den Vorzug gegenüber Direct Franchising und Master Franchising.

Folgende Vorteile können aus Franchisegeber-Sicht für Area Development sprechen: 

  • Zusammenarbeit mit einer erfahrenen und kompetenten Zentrale im Ausland
  • Schnellerer Aufbau von Eigenbetrieben durch Area Developer für den Start
  • Gewinnung und Betreuung von Franchisenehmern durch bestehende Struktur
  • Vertragliche Bindung der einzelnen Franchisenehmer an den Franchisegeber
  • Beendigung des Area Development stellt Franchise-Netzwerk nicht in Frage

Folgende Nachteile können für Franchisegeber mit Area Development verbunden sein: 

  • Schwache Verhandlungsposition durch geringe Zahl qualifizierter Gebietsentwickler
  • Umfassende Weitergabe von Know-how für Betriebsaufbau, Schulung und Betreuung
  • Gefahr der Interessenkonflikte und Verzettelung bei parallelen Entwicklungsprojekten
  • Image-Risiken durch begrenzte Kontrolle des Gebietsentwicklers im Tagesgeschäft
  • Kostspielige Übernahme der Eigenbetriebe bei Beendigung der Zusammenarbeit



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