Was ist die Absatzförderungspflicht? (Definition)
Was bedeutet Absatzförderungspflicht?
Begriffserklärung: Die Absatzförderungspflicht stellt die wichtigste Hauptleistungspflicht des Franchisenehmers dar. Franchisenehmer haben ihre gesamten unternehmerischen Bemühungen darauf zu richten, den Absatz der Waren bzw. Dienstleistungen zu erreichen.
Franchisenehmer sind gegenüber dem jeweiligen Franchisegeber absatzförderungspflichtig, ohne dass dies gesondert im Franchise-Vertrag erwähnt werden muss. Der Begriff der Absatzförderungspflicht stammt aus dem Handelsvertreterrecht und ergibt sich für den Handelsvertreter aus § 86 Abs. 1 Handelsgesetzbuch. Auf Franchisenehmer ist die Regelung entsprechend anwendbar.
Der Verstoß gegen die Absatzförderungspflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB des Franchisegebers und einer Kündigung des Franchise-Vertrages aus wichtigem Grund führen. Die dafür erforderliche Pflichtverletzung kann aber nur dann bejaht werden, wenn ein dem Franchisenehmer zurechenbares Verhalten zu einem ausbleibenden Erfolg führt. Das Ausbleiben eines Erfolges ist jedoch häufig auf viele verschiedene Ursachen zurückzuführen, die nicht alle dem Franchisenehmer zugeordnet werden können.
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