Was ist das Arbeitsrecht? (Definition)

Was regelt das Arbeitsrecht, und warum ist es so essenziell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Der Artikel beleuchtet zentrale Fragen rund um Kündigungsschutz, Abmahnungen und Arbeitsbedingungen und bietet Orientierung in einem der komplexesten Rechtsgebiete – auch im Franchising.

Was ist das Arbeitsrecht? (Definition)

Arbeitsrecht - was ist das?

Das Arbeitsrecht ist in Deutschland die Grundlage für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse, also für die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Da die Arbeitnehmer allerdings aufgrund der vorhandenen Strukturen gegenüber dem Arbeitgeber normalerweise unterlegen sind, gibt es besondere Schutzmaßnahmen für Arbeiter und Angestellte. Diese wiederum sind größtenteils innerhalb des Arbeitsrechts festgehalten. 

Das Arbeitsrecht selbst gehört zur Zivilrechtsordnung. Es beinhaltet sämtliche Gesetze und Verordnungen, die sich auf eine abhängige Erwerbstätigkeit beziehen. Demzufolge ist das Arbeitsrecht ein separates Rechtsgebiet, mit dem sich beispielsweise auch spezialisierte Fachanwälte sowie selbstverständlich die (Arbeits-)Gerichte häufig befassen.

Warum gibt es das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht gab es nicht immer, sondern es wurde insbesondere Mitte des 20. Jahrhunderts immer stärker ausgebildet. Der originäre Grund für das Arbeitsrecht ist, dass Arbeitnehmer eine nicht unerhebliche Schutzbedürftigkeit im Hinblick auf das jeweilige Unternehmen haben, bei dem sie beschäftigt sind. Dabei geht es nicht nur um vordergründige Tatsachen wie das Gehalt, sondern insbesondere um Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und weitere Konditionen. 

Demzufolge hat sich das Arbeitsrecht gebildet, weil der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber - bis auf wenige Ausnahmen - in einigen Punkten unterlegen ist, insbesondere:

  • Arbeitnehmer muss sämtliche Anweisungen des Arbeitgebers befolgen
  • Arbeitnehmer sind mehr auf ihr Gehalt angewiesen als Arbeitsgeber darauf, exakt diese Person anzustellen
  • Am Arbeitsmarkt gibt es deutlich mehr Arbeitnehmer als freie Stellen, sodass ein sogenannter Nachfrageüberhang (nach Jobs) besteht

Eine wichtige Basis für das Arbeitsrecht sind die entsprechenden Interessenvertretungen, die für die Rechte der jeweiligen Arbeitnehmer einstehen. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Betriebsräte
  • Personalräte
  • Gewerkschaften
  • Mitarbeitervertretungen

Was wird innerhalb des Arbeitsrechtes geregelt?

Da das Arbeitsrecht eine unabdingbare Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses in Deutschland ist, gibt es eine Reihe von Punkten, die innerhalb des Arbeitsrechts während eines Arbeitsverhältnisses geregelt sind. 

Im Kern handelt es sich dabei um die Rechtsbeziehungen, die bei jedem Beschäftigungsverhältnis zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern bestehen. Um diese Regelungen durchzusetzen gibt es innerhalb des Arbeitsrechts sowohl Gesetze als auch Verordnungen und verbindliche Bestimmungen. 

Dabei ist das Arbeitsrecht in mehreren Gesetzen mit den entsprechenden Paragraphen eingeflossen, wie zum Beispiel:

  • Europäisches Recht
  • Grundgesetz
  • Betriebsvereinbarungen
  • Rechtsverordnungen
  • Flächentarifverträge
  • Arbeitsverträge

Für eine bessere Gliederung wurde das Arbeitsrecht in zwei Rubriken eingeteilt, nämlich zum einen in das sogenannte Individualarbeitsrecht und zum anderen in das kollektive Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht

Innerhalb des Individualarbeitsrechts wird das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und den einzelnen Beschäftigten rechtlich geregelt. Daher fallen insbesondere die folgenden Punkte unter das Individualarbeitsrecht:

  • Abschluss des Arbeitsvertrages
  • Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Pflichten des Arbeitnehmers
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsrecht
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Lohn bzw. Gehalt

Kollektives Arbeitsrecht

Im Gegensatz zum Individualarbeitsrecht geht es beim kollektiven Arbeitsrecht vor allem darum, dass grundsätzlich ein Recht besteht, die Konditionen der Beschäftigungsverhältnisse zu vereinbaren. Diese Aufgabe wird häufig einerseits von Gewerkschaften und zum anderen von Arbeitgeberverbänden wahrgenommen, die in dem Zusammenhang Tarifverträge aushandeln. 

Somit steht das kollektive Arbeitsrecht insbesondere für das Recht, welches in den meisten Fällen als Tarifrecht bezeichnet wird. Die sogenannte Tarifautonomie, also das Recht, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Konditionen und Bedingungen der Beschäftigungsverhältnisse frei verhandeln können, ist sogar in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankert.

Was macht ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?

In kaum einem Rechtsgebiet kommt es so häufig zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen den Parteien, wie es beim Arbeitsrecht der Fall ist. Vielleicht hast auch du in der Vergangenheit schon einmal einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen müssen, weil du zum Beispiel ein aus deiner Sicht zu schlechtes Arbeitszeugnis erhalten hast oder sogar gekündigt wurdest. 

In diesem Fall gibt es Fachanwälte für Arbeitsrecht, die sich vor allem auf dieses Rechtsgebiet konzentrieren. Der Anwalt beschäftigt sich mit individuellen Einzelfällen, bei denen es um die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten geht. 

Typische Themen, mit denen sich ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Praxis beschäftigt, sind:

  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Verstoß gegen Arbeitsrecht, zum Beispiel zu wenig Urlaub
  • Unzumutbare Arbeitsbedingungen
  • Verletzung der Arbeitsschutzmaßnahmen

Was ist durch den Arbeitsrechtschutz nicht abgesichert?

Da es häufiger Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt, die sogar nicht selten vor dem Arbeitsgericht landen, ist ein sogenannter Arbeitsrechtschutz sinnvoll. Es handelt sich dabei um einen Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung, der grundsätzlich für nahezu jede abhängig beschäftigte Person sinnvoll sein kann. 

Eine Reihe von Tatbeständen sind durch den Arbeitsrechtschutz abgesichert, wie zum Beispiel (unberechtigte) Kündigungen, Verstoß gegen Arbeitsbedingungen oder sonstige Tatbestände, die einen (rechtlichen) Nachteil für den Arbeitnehmer beinhalten. Allerdings sind es bei Weitem nicht sämtliche Aktionen und Tatbestände, die vom Arbeitsrechtschutz durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. 

So zahlt die Rechtsschutzversicherung beispielsweise nicht unter der Voraussetzung, dass der zum Rechtsstreit führende Tatbestand seitens des Versicherungsnehmers entweder vorsätzlich oder rechtswidrig eingeleitet wurde. 

Klassisches Beispiel ist ein Diebstahl, aufgrund dessen der Arbeitnehmer gekündigt wurde. Hier würde der Arbeitsrechtschutz nicht greifen, da der Mitarbeiter seine fristlose Kündigung durch eine Straftat selbst zu verantworten hat. 

Ebenfalls sind in der Regel solche Fälle nicht über den Arbeitsrechtschutz abgesichert, in denen nur ein geringer oder keine Aussicht auf Erfolg in einem eventuellen Verfahren besteht. 

Die Rechtsschutzversicherung darf also eine sogenannte Deckungszusage verweigern, falls sie die Auffassung vertritt, dass der Versicherungsnehmer keine oder nur sehr geringe Chancen hat, ein eventuelles Verfahren zu gewinnen.

Wie kannst du den Arbeitsrechtschutz von der Steuer absetzen?

Falls du als Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht hast, kannst du die entsprechenden Beiträge von der Steuer absetzen. 

Gleiches gilt für Freiberufler und Selbstständige mit einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung. Auch in dem Fall ist es möglich, die Versicherungsprämie steuerlich geltend zu machen, in dem Fall als Betriebsausgaben in vollem Umfang.

Kündigungsgründe: wann ist eine Kündigung im Arbeitsrecht wirksam?

Ein wichtiger Baustein des gesamten Arbeitsrechts ist der Kündigungsschutz. Die Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer wohl das negativste Ereignis, was in den Bereich des Beschäftigungsverhältnisses fällt. Aus dem Grund gibt es innerhalb des Arbeitsrechts strenge Voraussetzungen, was und in welchem Umfang als wirksamer Kündigungsgrund anzusehen ist. 

Damit eine ordentliche Kündigung rechtlich im Zuge des Arbeitsrechts wirksam wird, sind insbesondere die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vertragsgemäße Erklärung der Kündigung in Schriftform
  • Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Angabe von Kündigungsgründen (optional bei individuellen vertraglichen Vereinbarungen)
  • Arbeitnehmer muss Kündigung erhalten
  • Kein allgemeiner Nichtigkeitsgrund, beispielsweise Verletzung von Grundrechten oder Verstoß gegen gesetzliches Verbot
  • Kein Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Gesetz oder Arbeitsvertrag
  • Vorliegen eines Kündigungsgrundes, demnach entweder ein betriebsbedingter, personenbedingten oder verhaltensbedingter Grund
  • Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört

Es sind also einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Kündigung des Mitarbeiters auf Grundlage des Arbeitsrechts tatsächlich wirksam wird.

Was sind im Arbeitsrecht die Kündigungsarten?

Ein wesentlicher Teil des Arbeitsrechtes beschäftigt mit dem Kündigungsschutz, den jeder Arbeitnehmer in Deutschland genießt. Es gibt im Wesentlichen drei Kündigungsarten, nämlich aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen sowie aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers. 

  1. Eine betriebsbedingte Kündigung hat meistens als Grund, dass es dem Unternehmen schlecht geht und somit Personalkosten eingespart werden müssen. 
  2. Bei einer personenbedingten Kündigung war der Mitarbeiter zum Beispiel sehr lange krank oder es liegen sonstige Gründe vor, die auf die Person zurückzuführen sind. 
  3. Bei einer Verhaltenskündigung liegt normalerweise ein Fehlverhalten des Mitarbeiters vor. 

Was ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung?

Eine Art mögliche Vorstufe einer Kündigung ist die arbeitsrechtliche Abmahnung. Diese ist von einer formalen Ermahnung zu unterscheiden. 

Eine Abmahnung wird seitens des Arbeitgebers immer dann vorgenommen, falls der Mitarbeiter aus seiner Sicht gegen Pflichten verstoßen hat, die sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Sollte der Arbeitnehmer anschließend erneut gegen seine Pflichten verstoßen, kann nach einer Abmahnung sogar eine Kündigung erfolgen.

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, an die eine Abmahnung geknüpft ist, damit diese rechtlich wirksam ist. Typische Gründe für eine Abmahnung sind in der Praxis häufiger:

  • Mehrfaches Zuspätkommen
  • Unerlaubte private Nutzung des Internets
  • Beleidigung von Kollegen
  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe vertraulicher Daten
  • Schlechtes Reden über den Arbeitgeber in der Öffentlichkeit
  • Private Telefongespräche
  • Unverhältnismäßig viele Pausen, zum Beispiel Kaffee- oder Zigarettenpausen

In all diesen Fällen kann es zu einer Abmahnung kommen, in besonders schweren Fällen sogar mitunter zu einer direkten, außerordentlichen Kündigung.

Fachbeitrag von RA Dr. Volker Güntzel, BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Im folgenden Abschnitt hat der Rechtsanwalt Dr. Volker Güntzel das Thema Arbeitsrecht im Franchising genauer betrachtet. 

Welche Fragen regelt das Arbeitsrecht im Franchising?

Begriffserläuterung: Das Arbeitsrecht hat im Franchising in zweierlei Hinsicht Bedeutung. Sowohl für das formelle als auch das materielle Arbeitsrecht gilt, dass die genannten Kriterien nur in Ausnahmefällen auf Franchisenehmer zutreffen.

Das Arbeitsrecht hat im Franchising in zweierlei Hinsicht Bedeutung. Zum einen ist im Rahmen des formellen Arbeitsrechts festzustellen, ob für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber die ordentlichen Gerichte oder die Arbeitsgerichte zuständig sind. Die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte liegt vor, wenn es sich bei dem Franchisenehmer um eine arbeitnehmerähnliche Person oder sogar um einen Arbeitnehmer handelt. Eine Beurteilung findet anhand der Kriterien der wirtschaftlichen Abhängigkeit und der sozialen Schutzbedürftigkeit des Franchisenehmers statt. 

Zum anderen ist im Rahmen des materiellen Arbeitsrechts zu prüfen, ob ein Franchisenehmer als Arbeitnehmer zu qualifizieren und damit das materielle Arbeitsrecht auf ihn anwendbar ist. Als materielles Arbeitsrecht werden diejenigen Normen bezeichnet, die Rechte und Pflichten von sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer inhaltlich regeln. Bei einer Anwendbarkeit kommt der vermeintliche Franchisenehmer beispielsweise in den Genuss der Regelungen über Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung und Arbeitszeit. Andererseits unterliegt er Auskunftspflichten, einer Arbeits-und Dienstpflicht oder Treuepflicht. Zu beurteilen ist dies an anhand der Kriterien der persönlichen Abhängigkeit (die über die wirtschaftliche Abhängigkeit noch hinausgeht) und der sozialen Schutzbedürftigkeit. 

Sowohl für das formelle als auch das materielle Arbeitsrecht gilt, dass die genannten Kriterien nur in Ausnahmefällen auf Franchisenehmer zutreffen.

Hier geht es zum Beraterprofil von Dr. Volker Güntzel


Kann der Franchisegeber Einfluss darauf nehmen, wie der Franchisenehmer seine Angestellten behandelt?

Video-Interview mit RA Martin Niklas



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