Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 14.07.2016
Inhaltsverzeichnis
Franchising ist ein idealer Weg in die berufliche Selbständigkeit. Für den Existenzgründer ist er oft mit aufwendigen Überlegungen und Planungen verbunden. Neben der Wahl des richtigen Geschäftsmodells nimmt in der Regel die Finanzierung des Vorhabens eine Schlüsselstellung ein.
Eigenkapital, Existenzgründungsdarlehen oder Finanzierungshilfen seitens des Franchisegebers sind der übliche Mix für die Lösung des Finanzierungsproblems. Für Unternehmensgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, besteht noch eine zusätzliche Finanzquelle, die unbedingt genutzt werden sollte: Der Gründungszuschuss .
Voraussetzungen
Gründungszuschuss wird durch die Agentur für Arbeit im Rahmen der Arbeitsförderung gewährt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch III (SGB III). Als förderungsfähig gelten alle Personen, die einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld I) haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme stehen. Hierbei ist zu beachten, dass der Gründungszuschuss nur dann gewährt wird wenn bis zur Aufnahme der Selbständigkeit noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen besteht.
Weitere elementare Voraussetzungen für die Bewilligung des Gründungszuschusses sind der Nachweis von Kenntnissen und Qualifikationen für die Ausübung einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des unternehmerischen Vorhabens. Hier liegt ein wesentlicher Vorteil für Existenzgründer, die mit einem Franchise-Konzept in die Selbstständigkeit gehen. Denn für die fachliche Qualifikation sorgt unter anderem auch der Franchisegeber im Rahmen der systembedingten Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen im Vorfeld der Betriebsaufnahme. Auch kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit des zu gründenden Unternehmens leicht durch Businesspläne und Rentabilitätsrechnungen von Franchise-Pilotbetrieben oder anderen Franchise-Unternehmen nachgewiesen werden.
Höhe und Dauer der Auszahlung
Der Gründungszuschuss wird auf monatlicher Basis in zwei Phasen ausgezahlt. Für die ersten 9 Monate nach Gewerbeanmeldung entspricht der Gründerzuschuss der Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich € 300,-- für die soziale Absicherung. Nach Ablauf der 9 Monate wird nur noch ein Zuschuss in Höhe von € 300,-- für die Dauer von 6 Monaten gezahlt.
Genehmigungsanforderungen
Bei der Antragsprüfung für Gründungszuschüsse bedient sich die Agentur für Arbeit der Sachkompetenz sogenannter fachkundiger Stellen, die für die Genehmigung eine wichtige Rolle spielen. Diese Institutionen sind die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), Fachverbände, KfW-registrierten Unternehmensberater oder Kreditinstitute. Sie beurteilen letzten Endes die Existenzgründung in fachlicher und persönlicher Hinsicht und bestätigen die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Hierzu müssen ein Businessplan, ein Lebenslauf sowie eine Ertragsvorschau und Finanzierungsplanung für mindestens 3 Jahre vorgelegt werden. Auch hier wiederum sind Existenzgründungen, die auf Franchise-Konzepten beruhen, im Vorteil weil bei Franchise-Betrieben das unternehmerische Risiko wesentlich geringer eingeschätzt wird als bei klassischen Firmengründungen.
Raus aus der Arbeitslosigkeit durch Selbstständigkeit
Mit dem Gründungszuschuss, auf den zunächst kein grundsätzlicher Rechtsanspruch besteht, können Unternehmensgründer im Frühstadium ihrer Selbstständigkeit vom Staat einen wesentlichen Beitrag zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten. Es kann daher nur empfohlen werden, rechtzeitig zu Beginn der Arbeitslosigkeit die Antragstellung vorzunehmen damit diese Möglichkeit einer Teilfinanzierung nicht verloren geht.
Zur Person
Der Unternehmensberater, Fördermittel- und Franchise-Experte Luk Linn erteilt gerne weitere Informationen. Seine Firma hat sich darauf spezialisiert, bei Existenzgründungen und Fördermittel-Finanzierungen zu beraten und Franchise-Existenzgründungen im Rahmen des Gründercoachings der KfW-Förderbank zu begleiten.
LL@LukLinnConsulting.de; www.LukLinnConsulting.de; Luk Linn Consulting & Coaching, Am Weißen Berg 3, 61476 Kronberg/Ts., Telefon 06173-67639, Fax 06173-965808
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