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Was bedeutet Leistungspaket? (Definition)

Was ist ein Leistungspaket im Franchising?

Definition: Als Leistungspaket - bzw. Franchisepaket - wird das Leistungsprogramm des Franchisegebers bzw. der Systemzentrale für Franchisenehmer bezeichnetEs umfasst die Leistungen, die zu den Pflichten des Franchisegebers gegenüber den Franchisenehmern gehören. Diese Leistungen reichen von der Einarbeitungsphase über die Eröffnungsunterstützung bis hin zur dauerhaften Partnerbetreuung

Der sehr allgemein klingende Begriff Leistungspaket hat im Franchising eine klar zugeordnete Bedeutung. Er umfasst die Leistungen, die zu den Pflichten des Franchisegebers gegenüber den Franchisenehmern gehören. Unterschieden wird in Leistungen vor der Geschäftseröffnung und dauerhafte Leistungen durch die Zentrale. 

Das Franchisepaket besteht in der Regel aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchisenehmers und der Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.

Die vom Franchisegeber gegenüber seinen Franchisenehmern vertragsgemäß erbrachten Leistungen dienen der im Franchising typischen Arbeitsteilung, wobei v.a. Verwaltungsaufgaben und andere unterstützende Tätigkeiten zentral erledigt (s. Outsourcing)  werden.

Beispiele für Eröffnungsleistungen:

  • Unterstützung bei der Erstellung des Finanzplanes und des Businessplans
  • Hilfe bei Standortsuche und Standortanalyse
  • Schulung und Einarbeitung

Beispiele für Dauerleistungen:

Zwei Leistungspakete – plus eins

Sowohl die Eröffnungs- als auch die Dauerleistungen sind feste Bestandteile des Franchisevertrages. So erläutert es der Unternehmensberater Mathias Dehe in einem Experten-Video für FranchisePORTAL. Doch neben den beschriebenen Leistungspaketen unterscheidet er in manchen Systemen noch ein weiteres, vorgeschaltetes Leistungspaket. Er nennt es die Leistungen der Reservierungs- oder Vorvertragsphase, die in den Bereich der vorvertraglichen Aufklärungspflicht des Franchisegebers fallen – zum Beispiel die Offenlegung von Kennzahlen, Erfolgsaussichten oder Kalkulationen.

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