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Was ist der Deutsche Franchiseverband? (Definition)

Wer ist der Deutsche Franchiseverband?

Begriffserklärung: Der 1978 gegründete Deutsche Franchiseverband e.V. versteht sich als Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchisewirtschaft und hat seinen Sitz in Berlin. Der Wirtschaftsverband betrachtet sich als Repräsentant der Franchisegeber und Franchisenehmer in Deutschland, um deren Interessen wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten.

Aufgaben des Deutschen Franchiseverbandes

Der bis 2016 als DFV abgekürzte nationale Franchise-Verband versteht sich als bundesweite Interessenvertretung der Franchisewirtschaft in wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Fragen.  Dafür werde unter anderem enger Kontakt zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zum Deutschen Bundestag, zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag und zur Bundesagentur für Arbeit gepflegt.

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Internationale Verbandsaktivitäten

Der Deutsche Franchiseverband ist zudem Mitglied im Europäischen Franchise-Verband (EFF) (www.eff-franchise.com) und im World Franchise Council (WFC) (www.worldfranchisecouncil.net). Mit seinem internationalen Engagement will er Einfluss auf Richtlinien und Verordnungen der EU nehmen und Franchise-Gebern einen besseren Zugang zu internationalen Märkten zu ermöglichen.

Mitgliedschaft im Deutschen Franchiseverband

Der Deutsche Franchiseverband zählt nach eigenen Angaben über 300 Mitglieder. Darunter sind 258 Franchise-Systeme, die sich jeweils etwa zur Hälfte in Vollmitglieder und assoziierte Mitglieder auf (Stand: Oktober 2019) aufteilen. Ferner zählen 78 auf Franchising  spezialisierte Rechtsanwälte und Unternehmensberater zählen zu den Mitgliedern.

Vollmitglieder müssen laut Verbandsangaben mindestens zwei Jahre als Franchisegeber aktiv sein und mindestens zwei Franchisenehmer unter Vertrag haben. Zertifizierte Vollmitglieder haben den Systemcheck des nationalen Franchiseverbandes erfolgreich absolviert. Die Assoziierte Mitgliedschaft bezeichnet der Franchiseverband als Vorstufe zur Vollmitgliedschaft. Sich richtet sich vor allem an junge und kleine Franchisesysteme in der Startphase. Voraussetzung für eine assoziierte Mitgliedschaft sind mindestens ein Pilotbetrieb und der Entwurf eines Franchisevertrags.

Qualitätsanspruch der Franchise-Verbände

Durch die Mitgliedschaft erkennen alle Franchisesysteme den Ethikkodex des Franchise-Verbandes an und erfüllen damit einen gewissen Qualitätsstandard.

In Deutschland und Österreich unterziehen sich Vollmitglieder einem System-Check des nationalen Franchise-Verbandes, um mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet zu werden. Dies unterscheidet sie von sogenannten Assoziierten Mitgliedern oder Anwärtern.

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Deutsches Franchise-Institut

Auch das Deutsche Franchise-Institut (DFI) ist seit 2010 eine 100-prozentige Tochter des Verbandes. 1990 auf Initiative des Deutschen Franchiseverbandes gegründet, bietet das Deutsche Franchise-Institut Weiterbildungen für die Franchisewirtschaft im deutschsprachigen Raum.

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