Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 25.09.2024
Was ist ein Gründungskredit?
Definition:
Gründungskredite sind Kredite, mit denen Banken die Gründungsfinanzierung unterstützen bzw. ermöglichen. Ein Gründungskredit gehört zu den Investitionskrediten (oft wird Gründungskredit gleichbedeutend mit Gründungsdarlehen genannt). Firmengründer erhalten die Gründungskredite gegen Tilgung, Zinsen und oftmals auch Kreditgebühren.
Gründungskredit: Investition ins Anlagevermögen
Mit Gründungskrediten finanzieren Start-up-Unternehmen vor allem ihr Anlagevermögen. Sprich, die Sachinvestitionen wie Immobilien, Geschäfts-/Betriebsausstattung, Produktionsanlagen, Waren-Startsortiment, anfängliche Löhne und Gehälter oder die eigene Lebenshaltung des Unternehmers in der Frühphase. Im Falle von Franchisenehmer-Betrieben müssen zudem die Eintrittsgebühr sowie die ersten anfallenden Franchisegebühren finanziert werden. Weitere Mittel zur Aufrechterhaltung oder Liquiditätssicherung des Unternehmens werden über die kurzfristigen Betriebsmittelkredite abgedeckt. Sie finanzieren das sogenannte Umlaufvermögen z.B. für den weiteren Wareneinkauf oder die Begleichung laufender Kosten. Anders als Investitionskredite fließen Betriebsmittelkredite direkt auf das Girokonto des Unternehmens und unterliegen – da kurzfristiger beantragt und für die Bank weniger kalkulierbar – meist höheren Zinssätzen.
Wie viele Existenzgründer benötigen einen Gründungskredit?
Die überwiegende Mehrheit aller Existenzgründer müssen zumindest einen Teil ihrer Geschäftsgründung finanzieren. Statistiken belegen, dass in Deutschland mehr als 80 Prozent aller Gründer eine Finanzierung in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel einen Gründungskredit. Nicht nur aus diesem Grund ist es wichtig, möglichst sinnvolle Schritte zu gehen, damit die gewünschte Finanzierung schnell in trockenen Tüchern ist. Auf der anderen Seite ist ein Kredit natürlich kein Muss. Manchmal ist ausreichend Eigenkapital vorhanden oder es finden sich Investoren aus dem Bereich Private Equity oder Venture Capital.
Wichtige Schritte im Vorfeld der Beantragung des Gründungskredites
Noch bevor du den Gründungskredit beantragst, gibt es im Zuge der Vorbereitung einige wichtige Schritte. Dazu zählen in erster Linie:
- Vergleich der Angebote und Auswahl passender Finanzierung(en)
- Businessplan erstellen
- Vorbereitung des Bankgespräches
Insbesondere im Hinblick auf die Zinskonditionen ist es empfehlenswert, möglichst viele Angebote aus der Sparte Gründungskredite und Existenzgründungsdarlehen miteinander zu vergleichen.
Dabei geht es einerseits um die Zinsen und sonstige Konditionen, andererseits allerdings ebenfalls darum, die passende Kreditart zu finden. Die Banken und sonstige Finanzdienstleister bietet nämlich durchaus unterschiedliche Darlehensvarianten an, die im Zuge einer Gründung in Anspruch genommen werden können.
Im zweiten Schritt solltest du einen Businessplan erstellen, den du ohnehin im Zuge der Gründung noch mehrfach benötigen wirst. Für Banken sind innerhalb des Geschäftsplans insbesondere die kalkulierte Wettbewerbsposition und die Finanzplanung von großem Interesse.
Der Finanzplan sollte innerhalb des Businessplans vor allem Angaben zu Kosten enthalten, die in Verbindung mit der Gründung stehen. Dazu gehören vor allem:
- Einmalige Anschaffungen
- Sonderausgaben der Gründung
- Mieten
- Versicherungen
- Private Ausgaben
Nachdem du den Businessplan erstellt hast, geht es im dritten Schritt darum, das anstehende Bankgespräch vorzubereiten.
Insbesondere Gründungskredite werden noch heute oft von Filialbanken vergeben und sind weniger häufig im Internet anzutreffen, wo du beispielsweise Ratenkredite oder Immobiliendarlehen beantragen kannst.
Aus dem Grund ist es wichtig, sich auf das persönliche Gespräch mit dem Bankmitarbeiter gut vorzubereiten. Dazu zählt zum Beispiel, dass du alle eventuell notwendigen Unterlagen zusammenstellst, dich auf kritische Fragen mit der entsprechenden Antwort vorbereitest und vor allem Argumente hast, warum die Bank dir überhaupt einen Gründungskredit geben sollte.
Gründungskredit beantragen: mehrere Alternativen der Finanzierung
In erster Linie sind es Universalbanken, die einen Gründungskredit vergeben. Bei manchen Kreditinstituten wird die Finanzierung lediglich unter einem anderen Namen angeboten, wie zum Beispiel Existenzgründungsdarlehen oder Gründungskredit. Manchmal werden die Darlehen auch als Jungunternehmerkredite bezeichnet.
Als Kreditgeber kommen vor allem die großen Kreditinstitute des Landes infrage, insbesondere:
- Sparkassen
- Volks- und Raiffeisenbanken
- Großbanken, beispielsweise Deutsche Bank und Commerzbank
- Privatbanken
Auf einen weiteren Kreditgeber, nämlich die KfW-Bank, gehen wir in einem der nächsten Abschnitte etwas näher ein, denn dann handelt es sich beim Gründungskredit gleichzeitig um ein spezielles Förderdarlehen.
Was kann mit dem Gründungskredit finanziert werden?
Gründungskredite, insbesondere in Form von Förderdarlehen, sind oftmals an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die sich auf die zu finanzierenden Ausgaben beziehen. So kannst du keineswegs pauschal alle Aufwendungen im Zusammenhang mit deiner Geschäftstätigkeit oder gar private Aufwendungen mit einem Gründungskredit finanzieren. In den meisten Fällen sind es folgende Maßnahmen, zu deren Finanzierung der Gründungskredit bestens geeignet ist:
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Materialbeschaffung
- Wareneinkauf
- Erwerb von Grundstücken bzw. Gebäuden
- Kosten für Außenanlagen
- Betriebsmittelbedarf
- Erste Personalkosten
- Erste Miet- oder Pachtkosten
- Übernahme eines anderen Unternehmens
- Genehmigungen und Lizenzen, beispielsweise Patente
Die Maßnahmen und entsprechenden Kosten sollten sich also stets direkt auf dein neues Unternehmen beziehen, damit der Gründungskredit die passende Darlehensvariante ist und das Darlehen möglichst komplikationsfrei von der Bank genehmigt wird. Meistens werden einmalige Kosten finanziert, wie zum Beispiel die Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Oft wird ein Teil des Gründungskredites aber auch für die ersten regelmäßigen Ausgaben verwendet, wie zum Beispiel die ersten Löhne und Gehälter, Mieten oder Betriebsmittel.
Förderungen, Bürgschaften und weitere Hilfen
Zahlreiche Gründer sind vor und während der Gründungsphase nicht nur auf Bankkredite, sondern zusätzliche Förderungen, Zuschüsse und sonstige finanzielle Hilfen angewiesen. Mit Ausnahme der Förderprogramme der KfW-Bank sind es allerdings meistens keine direkten Darlehen, welche diese Förderungen und Hilfen beinhalten.
Eine interessante Förderung für Existenzgründer besteht zum Beispiel in Bürgschaften, die von Banken, Gemeinden oder dem Bundesland für den Existenzgründer übernommen werden. So hast du es als Gründer leichter, Auflagen zu erfüllen, Kredite zu erhalten und vielleicht sogar die ersten Aufträge für dich zu verbuchen. In dieser Sparte werden Gründerdarlehen sowie Bürgschaften insbesondere von den folgenden Seiten aus vergeben:
- Bund
- Länder
- Kommunen und Gemeinden
- Städte
- Europäische Union
Inhalt der unterschiedlichen Förderprogramme ist meistens nicht nur ein günstiges Darlehen, sondern dass du erst mit dem zweiten Jahr beginnen musst, den Gründungskredit zurückzuzahlen. Dies gibt dir insbesondere im so wichtigen ersten Jahr etwas finanziellen Spielraum, sodass der Kredit dein Geschäft nicht allzu sehr belastet.
Gründungskredit der KfW: die Förderprogramme im Überblick
Wenn es im Zusammenhang mit Gründungskrediten um Förderungen und Zuschüsse geht, dann ist in Deutschland vor allem die KfW-Bank erste Anlaufstelle. Momentan gibt es drei Förderprogramme, die sich speziell auf Existenzgründungen beziehen, nämlich:
- ERP-Gründerkredit - StartGeld
- ERP-Gründerkredit - universell
- ERP-Kapital für Gründung
Der ERP-Gründerkredit - StartGeld wird zum Beispiel bis zu 100.000 Euro vergeben, selbst wenn du noch als Selbstständiger im vorläufigen Nebenerwerb tätig bist. Zudem ist es von Vorteil, das Eigenkapital nicht erforderlich ist und dich die KfW-Bank sogar bei der Besicherung von Krediten unterstützt.
Benötigst du mehr Geld, kommt insbesondere der ERP-Gründerkredit - universell infrage, denn die maximale Darlehenssumme beläuft sich hier normalerweise auf 500.000 Euro. Meistens richtet sich dieser ERP-Gründerkredit – universell allerdings eher an Unternehmen, die schon ein bis drei Jahre am Markt vertreten sind. Trotzdem kannst du das Darlehen auch als frischer Gründer in Anspruch nehmen.
Gründungskredite unterscheiden sich von...
- Förderkrediten/Förderdarlehen, bei denen teilweise tilgungsfreie Fristen (z.B. Jahre) angeboten werden, um den Unternehmensgründern in der Startphase bessere Liquiditätsbedingungen einzuräumen
- Fördermitteln, die von bundes- oder landeseigenen Institutionen (z.B. KfW) zur Verfügung gestellt werden und sich in der Regel durch besonders günstige Rückzahlungskonditionen auszeichnen*)
Gründungskredite gehören zum Fremdkapital, das für die Gründungsfinanzierung der meisten Unternehmen unerlässlich ist (Vergleich: Eigenkapital zur Unternehmensfinanzierung, Eigenkapital bei Franchise-Gründungen). *) Trotz begrifflicher Ähnlichkeit: Zu den Gründungskrediten privater Banken und Geldgeber zählt nicht der ERP Gründerkredit der KfW: Er gehört zu den zinsbegünstigten staatlichen Fördermitteln. Förderprodukte der KfW findest du hier. Plus einen Fördermittel-Überblick auf FranchisePORTAL.
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