Was ist das Arbeitsrecht? (Definition)
Welche Fragen regelt das Arbeitsrecht im Franchising?
Begriffserläuterung: Das Arbeitsrecht hat im Franchising in zweierlei Hinsicht Bedeutung. Sowohl für das formelle als auch das materielle Arbeitsrecht gilt, dass die genannten Kriterien nur in Ausnahmefällen auf Franchisenehmer zutreffen.
Das Arbeitsrecht hat im Franchising in zweierlei Hinsicht Bedeutung. Zum einen ist im Rahmen des formellen Arbeitsrechts festzustellen, ob für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber die ordentlichen Gerichte oder die Arbeitsgerichte zuständig sind. Die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte liegt vor, wenn es sich bei dem Franchisenehmer um eine arbeitnehmerähnliche Person oder sogar um einen Arbeitnehmer handelt. Eine Beurteilung findet anhand der Kriterien der wirtschaftlichen Abhängigkeit und der sozialen Schutzbedürftigkeit des Franchisenehmers statt.
Zum anderen ist im Rahmen des materiellen Arbeitsrechts zu prüfen, ob ein Franchisenehmer als Arbeitnehmer zu qualifizieren und damit das materielle Arbeitsrecht auf ihn anwendbar ist. Als materielles Arbeitsrecht werden diejenigen Normen bezeichnet, die Rechte und Pflichten von sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer inhaltlich regeln. Bei einer Anwendbarkeit kommt der vermeintliche Franchisenehmer beispielsweise in den Genuss der Regelungen über Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung und Arbeitszeit. Andererseits unterliegt er Auskunftspflichten, einer Arbeits-und Dienstpflicht oder Treuepflicht. Zu beurteilen ist dies an anhand der Kriterien der persönlichen Abhängigkeit (die über die wirtschaftliche Abhängigkeit noch hinausgeht) und der sozialen Schutzbedürftigkeit.
Sowohl für das formelle als auch das materielle Arbeitsrecht gilt, dass die genannten Kriterien nur in Ausnahmefällen auf Franchisenehmer zutreffen.
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