Sicherheit am Arbeitsplatz: Diese Dinge sollten Gründer vor dem Start ihrer Selbstständigkeit wissen

Viele angehende Unternehmer sind sich nicht darüber im Klaren, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz mehr als nur eine Floskel ist.

Sicherheit am Arbeitsplatz: Diese Dinge sollten Gründer vor dem Start ihrer Selbstständigkeit wissen

Viele angehende Unternehmer sind sich nicht darüber im Klaren, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz mehr als nur eine Floskel ist. Wer nicht gerade im Baugewerbe, der Industrie oder im Handwerk tätig ist, macht sich als Arbeitgeber wohl wenig Sorgen darum, dass seine Mitarbeiter im  Job eine Verletzung oder gar einen Unfall erleiden könnten. 

Dabei lauern überall Gefahrenquellen, sogar bei einer Tätigkeit im Büro und eine entsprechende Absicherung ist Pflicht. Welche obligatorischen Schritte dafür unternommen werden müssen, warum Arbeitsschutz für alle Beteiligten von großer Bedeutung ist und wie man dadurch sogar den Erfolg des Unternehmens steigern kann, wird im Folgenden behandelt.  

Rechtliche Regelung der Arbeitssicherheit in Deutschland

Aufgrund der jeweiligen Geschäftstätigkeit des Unternehmens können die Gefahrenquellen für die Belegschaft sehr unterschiedlich ausfallen. Damit hier bindende Standards eingehalten werden, schaltet sich der Staat ein und definiert bestimmte Rahmenbedingungen, die Gründer unbedingt kennen sollten. 

Deren Grundsätze sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgehalten, das durch die Vorgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ergänzt wird. Ein Beispiel hierfür ist unter anderem die sogenannte DGUV V3 Prüfung, welche die regelmäßige Kontrolle sämtlicher elektrischer Betriebsanlagen vorsieht.

Hinzu kommen die hierzulande geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gründer sollten sich in all diese Punkte gut einlesen und im Zweifelsfall einen Berater einschalten.

Die Umsetzung der Vorschriften unterliegt schließlich der Unternehmensführung sowie den verantwortlichen Abteilungsleitungen, während der Betriebsrat damit beauftragt ist, deren Einhaltung zu überwachen. Bei kleineren Unternehmen und Neugründungen bündelt sich die Verantwortung damit meist in einer Person.

Übrigens: Franchisenehmer haben in Bezug auf die Arbeitssicherheit den Vorteil, dass sie von Anfang an auf eingespielte Prozesse setzen können. Auch wenn die Details in jedem Betrieb individuell sein können, gibt es gewisse Standardabläufe, die hinsichtlich ihres Gefahrenpotentials gut eingeschätzt werden können. Es ist also ratsam, als Franchisenehmer diesen Punkt in der Beratung explizit anzusprechen.

Gefährdung beurteilen und angemessen eindämmen

Aufbauend auf den genannten juristischen Grundlagen existieren Vorlagen, mit deren Hilfe die Gefährdungsbeurteilung eines konkreten Arbeitsbereichs vorgenommen wird. Nach der Auswertung müssen entsprechende Schutzvorrichtungen installiert und Sicherheitsvorkehrungen in die Tat umgesetzt werden, um die gesetzlich verankerten Pflichten zu erfüllen. 

Es geht sowohl darum, Risiken für den laufenden Betrieb zu minimieren, als auch die Gesundheit und Unversehrtheit seiner Mitarbeiter zu erhalten. Darüber hinaus soll natürlich auch dafür gesorgt werden, das Gebäude und die darin befindlichen Anlagen vor Schaden wie Brand, Explosion oder Ähnlichem zu bewahren. 

Außerdem unterstützen Sicherheitsverfahren wie die regelmäßige Überprüfung von technischen Betriebsmitteln den reibungslosen Arbeitsablauf und verhindern Ausfälle, Produktionsverzögerungen oder sonstige Komplikationen. Neben Aspekten des technischen Ablaufs und der Gestaltung von Arbeitsplätzen spielen auch Schulungsmaßnahmen und die medizinische Notfallversorgung eine Rolle.

Welche Risiken können am Arbeitsplatz vorliegen?

Die Liste der möglichen Gefahren am Arbeitsplatz ist lang und viele Gründer unterschätzen, wie schnell es zu einem Unfall kommen kann. Im Zweifel kann dies zu empfindlichen Strafen führen, die Unternehmen besonders in der Anfangsphase stark belasten können.

Unfälle und Verletzungen können vor allem durch Stolperfallen, technische Geräte, Stromschläge, besonders heiße oder scharfkantige Werkzeuge und Geräte, Chemikalien, große Gewichte oder offenes Feuer entstehen, wie es beispielsweise bei Schweiß- oder Schmiedearbeiten unvermeidbar ist.

Auch die Statik von Lagersystemen stellt nicht selten eine immense Gefahrenquelle dar, ebenso steigt durch den Einsatz von Fahrzeugen im Betrieb das Unfallrisiko stark an. Franchisenehmer haben hier wieder einen Vorteil, denn die Lagerhaltung ist durch Zentralisierung oft vereinfacht. Das ändert aber nichts daran, dass vor Ort immer noch mit Waren hantiert werden muss und zumindest ein leichtes Gefahrenpotential gegeben ist.

Weiterhin darf nicht vergessen werden, dass ebenso psychische Belastungsfaktoren eine Rolle spielen, schließlich steigt die Quote der Beschäftigten mit Burn-out gerade unter der jüngeren Belegschaft zunehmend an.

Doch auch wenn es nicht zu dieser Diagnose kommt, ist ein großer Prozentsatz von Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen, Bluthochdruck oder Konzentrationsschwierigkeiten betroffen, die auf zu hohen Leistungs- und Termindruck, Angst vor Jobverlust oder Mobbing unter Kollegen zurückgehen.

Checkliste für Gründer und Unternehmer: Wie sehen die rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen konkret aus?

Um die soeben erwähnten Gefahrenquellen so gut wie möglich zu minimieren, müssen seitens des Arbeitgebers die folgenden Punkte eingehalten werden, um die Mindestanforderungen an ein sicheres Arbeitsumfeld zu erfüllen. 

Regelmäßige technische Kontrollen

Hierzu zählen die Prüfungen elektrischer Anlagen, Betriebsmittel und Maschinen, um deren optimale Funktionalität zu garantieren. So wird verhindert, dass es aufgrund von Kurzschlüssen und dergleichen zu Verletzungen kommt oder Brandherde entstehen.

Erforderliche Hinweise und Notfallausrüstung

Auf Unfallgefahren muss gut sichtbar mittels Hinweisschildern, Markierungen etc. hingewiesen werden. Zudem gilt es, Notruftelefone bereitzustellen und Verbandskästen in ausreichender Menge griffbereit zu halten. Bis dato ist zwar nicht vorgeschrieben, auch einen Defibrillator zu installieren, dieser kann jedoch Leben retten.

Bereitstellung spezifischer Schutzkleidung

Um die Mitarbeiter in ihrem Tätigkeitsbereich vor mechanischer Krafteinwirkung, Hitze, Kälte, Krankheitserregern oder chemischen Stoffen zu schützen, muss adäquate Arbeitskleidung in Form von Anzügen, Stiefeln, Handschuhen, Schutzjacken und -hosen oder Schürzen zur Verfügung gestellt werden.

Sichere sowie ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes

Beim Einsatz von gefährlichen Arbeitsmitteln wie Spezialwerkzeug ist zu gewährleisten, dass diese sicher aufbewahrt und nur von fachkundigem Personal bedient werden. Zudem muss die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes erreicht werden, indem der Geräuschpegel reduziert, für ideale Licht- und Luftverhältnisse gesorgt sowie ausreichend Bewegungsfreiraum eingerichtet wird. Auch die Einhaltung von Pausenzeiten und Nutzbarkeit von Pausenräumen sind in diesem Zusammenhang zu nennen. 

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Der Arbeitgeber hat bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter sowie bei Änderungen im Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen, ausreichende Einweisungen hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen zu geben. Das gilt auch, sobald neue Arbeitsmittel eingeführt werden.

Vorhandensein von Ersthelfern und Fachkräften

Um jederzeit Erste Hilfe leisten zu können, müssen zuständige Ersthelfer ausgebildet sein. Je nach Anzahl der Beschäftigten kann auch ein Betriebssanitäter oder Betriebsarzt vor Ort verpflichtend werden. Dasselbe gilt für die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Sicherheitsbeauftragten. 

Weitere freiwillige Vorkehrungen treffen, um die Mitarbeiterzufriedenheit und das Sicherheitsgefühl zu stärken

Über diese Vorkehrungen hinaus kann jeder Arbeitgeber – egal welcher Branche – sich noch weiter für das Wohlergehen seiner Belegschaft einsetzen. Jedes freiwillige Plus zeichnet ihn positiv aus, vermittelt Verantwortungsbewusstsein und Wertschätzung den Beschäftigten gegenüber. Auch Franchisenehmer sind dazu eingeladen, freiwillig mehr zu tun, als es die Verträge verlangen.

Daher sollte man dem Thema große Bedeutung zumessen, ganz egal, ob es sich um einen kleinen familiengeführten Betrieb, ein mittelständisches Unternehmen oder einen Großkonzern handelt. Und auch unabhängig davon, ob die Firma bereits seit Langem besteht oder erst kürzlich gegründet wurde. 

Vor allem zur Prävention psychischer Erkrankungen lässt sich viel zusätzlich tun, indem flache Hierarchien geschaffen werden und man Wert auf gelungene Kommunikation legt. Personalverantwortliche sollten ein offenes Ohr für die Sorgen ihrer Leute haben. Zudem dienen externe Ansprechpartner als neutrale Anlaufstelle bei zwischenmenschlichen Konflikten.

Dass sich all diese Bemühungen auszahlen, ist längst erwiesen. Denn durch ein hohes Engagement in Sachen Sicherheit steigt die Produktivität, da Arbeitsausfälle verhindert werden und es weniger Krankheitstage durch psychische Faktoren gibt. Zudem sinkt durch die deutlich höhere Zufriedenheit der Beschäftigten die Fluktuation und der Arbeitgeber macht sich gleichzeitig umso attraktiver für Nachwuchskräfte. 


Foto von Ümit Yıldırım auf Unsplash




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