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Die DGUV Prüfung - Was Existenzgründer beachten müssen

Damit der Traum von der Existenzgründung nicht zum Albtraum wird, ist die Einhaltung der hierzulande geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung unumgänglich. Ein Bestandteil des Arbeitsschutzes ist die Sicherheitsprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Diese muss vor dem betrieblichen Einsatz durchgeführt werden und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Für Existenzgründer und Franchisenehmer bedeutet das, dass sie sich rechtzeitig mit der Thematik auseinandersetzen müssen. 

  • Warum ist die DGUV Prüfung wichtig für Existenzgründer? 
  • Welche Geräte werden überprüft und wie läuft das ab? 
  • Wann muss die Überprüfung wiederholt werden? 

Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber geklärt. 

Die Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 - Ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes von Existenzgründern und Franchisenehmern 

Existenzgründer und Franchisenehmer, die ohne große Kapitalrücklagen in die berufliche Unabhängigkeit starten wollen, entscheiden sich meist für die Einzelunternehmung als Rechtsform. In diesem Fall haften sie für betrieblich entstandene Schulden mit ihrem gesamten Vermögen. 

Ein Arbeitsunfall, der aufgrund von fahrlässiger Nichtbeachtung der Vorschriften geschehen ist, kann also nicht nur das Aus für ein neu gegründetes Unternehmen bedeuten - es kann den Gründer auch privat in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Doch wie vermeidet man, dass es zu einem solchen Ernstfall kommt? 

Das Prüf- und Zertifizierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung 

Um sicherzustellen, dass elektrische Geräte Arbeitnehmer nicht gefährden und für deren optimalen Schutz zu sorgen, hat die gesetzliche Unfallversicherung ein unabhängiges Prüfsystem eingeführt, den DGUV Test. Bereits vor Inbetriebnahme eines elektrischen Gerätes wird geprüft, ob das Gerät den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz genügt. In § 5 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 3 zur Unfallverhütung bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln heißt es: 

“Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.” 

Ob man dieser Pflicht nachkommt, spielt nicht nur im Schadensfall eine Rolle - die Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit. 

Absicherung durch die regelmäßig durchgeführte DGUV Prüfung 

Indem man die elektrischen Betriebsmittel des eigenen Unternehmens regelmäßig einer Sicherheitsprüfung unterzieht, die den Vorschriften der DGUV genügt, kommt man den Arbeitgeberpflichten nach und sichert sich rechtlich und wirtschaftlich ab. Die DGUV Prüfung muss für alle elektrischen Geräte durchgeführt werden, wobei unterschieden wird zwischen der Prüfung sogenannter ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Anlagen und Maschinen. 

Die DGUV Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Welche Geräte sind gemeint? 

In § 2 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Betriebsmittel definiert als 

Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. 

Das klingt kompliziert, in der Praxis kann man sich aber daran orientieren, dass alle Geräte, die an den Strom angeschlossen werden können und sich relativ unkompliziert an einen anderen Ort schaffen lassen, zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gezählt werden. In der folgenden Tabelle lassen sich einige Beispiele in verschiedenen Kategorien finden.

HaushaltsgeräteBürogeräteRaumausstattungWerkzeuge
KaffeemaschineComputerStehlampeBohrmaschine
ToasterMonitorTischlampeVerlängerungskabel
StaubsaugerDruckerRaumentfeuchterStichsäge
WasserkocherTelefonanlageVentilatorVerstärker
............


Wie läuft die Prüfung ab? 

Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person, die von einer Elektrofachkraft angewiesen wird, durchgeführt werden. Sie erfolgt in drei Schritten:

  1. Die Geräte werden genau inspiziert und auf sichtbare Schäden, wie Kabelbrüche, untersucht. 
  2. Die korrekte Funktionsweise der Geräte wird überprüft. 
  3. Mit Hilfe von geeichten Messinstrumenten werden eine Reihe von elektrotechnisch relevanten Messwerten erhoben. 

Sofern die Überprüfung erfolgreich war, erhält man vom Prüfer eine Bescheinigung darüber, dass die Geräte gemäß den Vorschriften der DGUV überprüft wurden und den Anforderungen entsprechen. 

Geräte, die sich bei der Sicherheitsprüfung als fehlerhaft erweisen, müssen umgehend von einer Elektrofachkraft repariert oder ersetzt werden. Sie dürfen im fehlerhaften Zustand nicht mehr in Betrieb genommen werden. 

Am Ende der Sicherheitsprüfung legt der Prüfer fest, wann die DGUV Prüfung wiederholt werden muss. 

Wie oft muss die DGUV-Prüfung durchgeführt werden? 

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. 

So heißt es in § 5 der DGUV Vorschrift 3. Diese Angabe allein ist wenig konkret. Das liegt daran, dass die Prüffristen individuell auf den Betrieb abgestimmt werden sollen - so dass zwar keine wesentlichen Mängel unentdeckt bleiben, Arbeitgeber aber auch nicht mit unnötig häufigen Sicherheitsprüfungen belastet werden. 

Bei Festlegung der Frist wird darauf geachtet, wie intensiv in dem Betrieb mit elektrischen Geräten hantiert wird und wie wahrscheinlich es ist, dass Defekte oder Fehler auftreten. Baustellen, Werkstätten und andere Fertigungsbetriebe müssen häufiger überprüft werden als Büros. 

Daneben werden die Ergebnisse der aktuellen DGUV Prüfung herangezogen. 

Wann genau die nächste DGUV Prüfung ansteht, kann also nur der Prüfer feststellen. Ebenso ist es möglich, dass sich die Prüffrist verändert, wenn Geräte veraltet sind oder aber gegen neuere Modelle ausgetauscht wurden. 

Die Richtlinien geben grundsätzlich für Baustellen und Werkstätten eine Überprüfung alle 3 Monate vor, die jedoch bis zu einem Jahr verlängert werden kann. Für Büros und ähnliche Einrichtungen gilt eine allgemeine Frist von 6 Monaten, die auf maximal 2 Jahre verlängert werden kann. 

Fazit - Was für Existenzgründer und Franchisenehmer nun wichtig ist 

  • Man sollte die regelmäßige DGUV Prüfung ortsveränderlicher Geräte von Anfang an in das Sicherheitskonzept einbinden. 
  • Bei der Neuanschaffung sollte man von Anfang an auf Geräte setzen, die bereits gemäß DGUV Vorschrift zertifiziert sind. 
  • Geräte stets von einer Elektrofachkraft installieren, ändern oder instand setzen lassen. 
  • Franchisenehmer sollten sich mit dem Franchisegeber zum Thema DGUV Prüfung in Verbindung setzen und profitieren von dessen Know-how profitieren. 
  • Die Prüffrist sollte man stets im Blick behalten und rechtzeitig daran denken, eine erneute Überprüfung zu veranlassen. 

Wer diese Regeln beherzigt, hat bereits eine wichtige Absicherung auf dem Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit geleistet. 

FAQ - Die wichtigsten Fragen in aller Kürze beantwortet 

Muss ich die DGUV Prüfung in jedem Fall durchführen lassen? 

Ja. Die regelmäßige Durchführung der Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist für Unternehmer verpflichtend. 

Welche Geräte müssen geprüft werden? 

Kurz gesagt alle Geräte, die einen Stecker haben und weniger als 23 Kilogramm wiegen. 

Wer kann die Prüfung durchführen? 

Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person, die unter der Aufsicht und Leitung einer anwesenden Elektrofachkraft arbeitet. 

Wie oft muss die DGUV Prüfung wiederholt werden? 

Je nach Situation beträgt die Prüffrist zwischen 3 Monaten und 2 Jahren. Mit welcher Frist individuell zu rechnen ist, erfährt man weiter unten im Text. 

Müssen die Geräte überprüft werden, bevor ich eröffnen darf? 

Grundsätzlich ja, die DGUV Prüfung muss erstmalig vor Inbetriebnahme der elektrischen Geräte durchgeführt werden. Sie können allerdings von dieser Regelung ausgenommen sein, wenn man eine Bescheinigung vom Hersteller der elektrischen Geräte hat, dass sie der Vorschrift entsprechend beschaffen sind. 

Gibt es eine Ausnahmeregelung für Existenzgründer, die noch am Anfang ihrer beruflichen Selbstständigkeit stehen? 

Nein. Da es sich bei der Sicherheitsprüfung um eine wichtige Maßnahme im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung handelt, ist sie für alle Unternehmer Pflicht - auch für solche, die gerade erst starten. 

Muss ich mich als Franchisenehmer selber um die DGUV Prüfung kümmern oder ist das Aufgabe des Franchisegebers? 

Es gehört zu der Pflicht des Franchisenehmers sich um die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu halten. Der Franchisegeber hat jedoch eine Reihe von Informationspflichten. Dazu kann auch gehören, dass er seine Franchisenehmer über die Notwendigkeit der DGUV Prüfung aufklärt und die Betriebsmittel vorschlägt, die gemäß der Vorschrift beschaffen sind. 


Bild von Harry Strauss auf Pixabay

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