Per Eilantrag: Franchise-System Janny’s Eis will Verbot von Thekenverkauf in Schleswig-Holstein kippen
Das Franchisesystem Janny’s Eis hat sich den Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise angepasst – die Regelungen sind für die bundesweit vertretene Kette in den Bundesländern jedoch verschieden. Wie das Fachportal Food-service.de berichtet, sieht sich das Unternehmen durch die Regelungen in Schleswig-Holstein gegenüber beispielsweise Bäckereien und Lebensmittelgeschäften benachteiligt und hat beim zuständigen Oberverwaltungsgericht einen Eilantrag auf Normenkontrolle eingereicht.
Dabei geht es dem Bericht zufolge um das Verbot für Eisdielen, an ihren Theken zu verkaufen. „Es kann nicht sein, dass in Schleswig-Holstein Bäckereien, Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte ihre Kunden an der Theke bedienen dürfen und Eisdielen davon ausgenommen sind", zitiert das Portal den Geschäftsführer von Janny's Eis, Markus Elberg. In der Landesverordnung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wird Gaststätten der Außer-Haus-Verkauf erlaubt, wenn normalerweise keine Wartezeiten anfallen, ein Mindestabstand zwischen den Wartenden sichergestellt ist und die Kunden den Betrieb nicht betreten müssen.
Laut Janny's Eis bedeutet das deutliche Nachteile und Umsatzverluste beim Eisverkauf, da die Mitarbeiter für jeden Kunden zum Eingang und zurück laufen müssten. Zudem erscheint dem Unternehmen der Thekenverkauf sogar besser geeignet, für Distanz zwischen Mitarbeitern und Kunden zu sorgen. In den zehn Bundesländern, in denen Franchise-Partner von Janny’s aktiv sind, gibt es einige, in denen die Menschen die Eisläden einzeln betreten dürfen. Die Franchise-Eisdielen-Kette ist deutschlandweit mit rund 120 Standorten das größte Franchisesystem für Speiseeis. (red.)