Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 06.10.2014
Inhaltsverzeichnis
Dies ist der zweite Teil des
ausführlichen Interviews des FranchisePORTAL mit Herrn Torben L. Brodersen,
Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbands e.V. (DFV). Lesen Sie hier den
ersten Teil des Interviews" Portalbereich="1
.
FranchisePORTAL: Selbst wenn die Gründung mit seriösen
Franchise-Systemen sicher sein kann, bleibt das Risiko des Scheiterns. Sind
Franchise-Gründungen im Falle des Misserfolgs am Ende nicht sogar riskanter?
Schließlich drohen Franchise-Gründern durch Vertragslaufzeiten von fünf Jahren
und mehr Vertragsstrafen. Und auch Investitionen wie Einstiegsgebühren bringen
zusätzliche Belastungen, die Gründer in Eigenregie nicht haben. Zudem besteht in
manchen Fällen eine Unverkäuflichkeit der Masse bzw. Betriebsausstattung,
besonders wenn diese spezifisch vom Franchise-Geber stammt.
Torben L. Brodersen: Prinzipiell sind Gründungen mit Franchise nicht sicher, sondern können sicherer (und damit weniger riskant) sein, als normale Gründungen ohne Franchisekonzept. Das zeigen auch die Zahlen des F&C, die wir oben besprochen haben. Wer als Franchisegeber Sicherheit anpreist, arbeitet aus meiner Sicht nicht seriös.
Eine Selbständigkeit ist in der Regel Abwägungssache, auch im Franchising. Personen, die nur Bedenken und Risiken mit einer Selbständigkeit in Verbindung bringen und zunächst danach fragen, was im schlimmsten Fall alles passieren kann, sollten sich generell überlegen, ob eine solche überhaupt das Richtige für Sie ist.
In Franchise-Gründungen getätigte Investitionen beinhalten ja auch konkrete Mehrwerte und Gegenleistungen, sie verpuffen nicht ohne weiteres: Mit den Einstiegsgebühren erhalten Franchisenehmer ein fertiges und bereits erprobtes Geschäftskonzept mit dem dazugehörigen Know-how. Der lange Entwicklungsprozess einer Geschäftsidee fällt weg und Franchisenehmer sind somit in der Lage ihren Geschäftsbetrieb sofort zu starten. Die Franchisegebühren sind wesentlich geringer, als die Aufwendungen, die ein Franchisegeber vorher für die Entwicklung eines ganzen Franchisesystems getätigt hat – ungeachtet auch der Zeit, die hier investiert wurde.
Die Geschäftsausstattung eines Betriebs wird im Falle des Scheiterns und einer Insolvenz Teil der Insolvenzmasse, wie bei jedem normalen Unternehmen auch. Für die Übernahme der Betriebsausstattung oder der Waren sollte bei Franchisesystemen die Möglichkeit bestehen, individuelle Regelungen zu treffen. Franchisegeber können sich zusätzlich auch bereits im Voraus vertraglich ein Rückkaufsrecht der Waren und der Betriebsausstattung sichern.
FranchisePORTAL: Welche Regelungen empfiehlt der DFV
Franchise-Systemen für den Fall des Scheiterns – auch im Horizont des
Ethik-Kodexes? Und welche Aspekte sollten Franchise-Partner bei der Gestaltung
des Franchise-Vertrags hier besonders beachten?
Torben L. Brodersen: Das unternehmerische Scheitern ist ein Risikio, das ein Franchisenehmer, der rechtlich gesehen ein selbständiger Unternehmer ist, immer mit einkalkulieren muss.
Wichtig bei einem Franchisevertrag ist aus unserer Sicht, dass die ordentliche Kündigung geregelt ist, entweder durch Zeitablauf oder durch Kündigung mit entsprechender Fristwahrung oder aber eine außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung).
In der Einzelfallbetrachtung eines Franchesesystems sollte überlegt werden, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder der Ausgleichsanspruch geregelt werden muss.
Der Ethikkodex, der den DFV-angeschlossenen Franchisesystemen zugrunde liegt, kann insofern einen Beitrag leisten, da schon von vor Vertragsbeginn an völlige Transparenz des Franchisekonzeptes und des potenziellen Franchisenehmers gegeben ist. In diesem Kontext will ich insbesondere auch auf die Richtlinien des DFV zu den vorvertraglichen Aufklärungspflichten hinweisen.
Ein Franchisevertrag gibt keinen Hinweis auf ein Scheitern. Vor Vertragsunterzeichnung empfiehlt der DFV zukünftigen Franchisenehmern die vom Verband herausgegebene Checkliste für Franchiseverträge zu nutzen und eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
FranchisePORTAL: Im Interview mit dem FranchisePORTAL im
Jahr 2013 betonten Sie die Bedeutung von mehr Transparenz für Franchise-Systeme
und die Franchise-Wirtschaft insgesamt: Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw.
werden vom DFV ergriffen, um mehr Transparenz zu gewährleisten? Sollten
DFV-Vollmitglieder nicht zumindest Basisinformationen zur Standort- und
Umsatzentwicklung, Gründungserfolgsquoten und Verdienstmöglichkeiten offenlegen
müssen, zumal Franchise-Nehmer im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung so oder
so Anspruch darauf haben?
Torben L. Brodersen: Transparenz schafft Vertrauen. Eine Offenlegung der Basisinformationen ist ein richtiger Ansatz, um mehr Transparenz und damit eben auch Vertrauen im Franchising herzustellen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
In wie weit die Systeme über die vorvertragliche Aufklärungspflicht sowie den Zertifizierungsprozess zum DFV-Vollmitglied hinaus bereit sind, diese Daten öffentlich zu machen, hängt letztendlich von jedem einzelnen Franchisegeber selbst ab. Im Sinne eines fairen Franchisings sollte jedoch jedes Unternehmen um Transparenz bemüht sein, gerade auch, um neue Partner zu gewinnen. Wir leben ja ohnehin in einem „gläsernen Zeitalter“ – zum Glück in diesem Kontext!
FranchisePORTAL: Der DFV selbst hat beim Qualitätssiegel
des System-Checks die Transparenz reduziert. Seit einiger Zeit ist das Siegel,
mit dem die Systeme werben, nicht mehr mit der Gültigkeitsdauer versehen.
Eigentlich müssen Vollmitglieder die Prüfung alle drei Jahre wiederholen. Im
DFV-Mitglieder-Verzeichnis wird dann angegeben, das System befinde sich im
Rezertifizierungs-Verfahren - teilweise für ein Jahr und mehr. Müsste der DFV
hier nicht selbst für mehr Transparenz sorgen? Schließlich können sich in diesen
Zeiträumen die Erfolgschancen für Franchise-Nehmer erheblich ändern.
Torben L. Brodersen:
Die Gültigkeitsdauer des Systemchecks von drei Jahren besteht nach wie vor.
Hieran hat sich nichts geändert. Das Siegel muss nach wie vor alle drei Jahre
aktualisiert werden. Besteht ein ordentliches Mitglied die Prüfung nicht, so hat
das betroffene Mitglied laut Satzung des DFV eine Nachfrist von einem Jahr zur
Behebung der Beanstandungen. Werden diese nicht behoben, kann dem System
das Gütesiegel nicht erneut verlängert werden und es erfolgt eine Rückstufung.
Dieses wird auch umgesetzt.
Hier lesen Sie Teil 3 des Interviews" Portalbereich="1 .
06.10.2014 ©opyright FranchisePORTAL