Dokumente und Pläne zur Franchise-Finanzierung

Wie lässt sich eine Franchise-Finanzierung optimal planen, welche Fallstricke gilt es zu vermeiden, und welche Hilfen bieten Banken und Franchise-Geber? Der Artikel liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen, gibt praxisnahe Tipps und beleuchtet entscheidende Erfolgsfaktoren.

Klaus Lockemann: Grüß Gott, und herzlich willkommen zu unserem heutigen Chat. Ich freue mich auf Ihre Fragen rund um das Thema Franchise-Finanzierungen. Ihr Klaus Lockemann

Leser: Guten Morgen Herr Lockemann, welche Banken sind bei Franchise-Finanzierungen besonders erfahren und aufgeschlossen?

Klaus Lockemann: Guten Morgen. In erster Linie ist die neue Kooperation mit der GRENKE BANK AG zu nennen. Daneben sind die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken zu erwähnen. Großbanken dagegen haben noch Schwierigkeiten, Franchise-Finanzierungen zu begleiten, mit Ausnahme der Deutschen Bank, die damals eine eigene Abteilung hierfür hatte.

Leser: Hallo! Stimmt es, dass die Vergabe von Gründungszuschüssen durch die Arbeitsagentur erschwert wurde? Könnten Sie mir die Neuregelung kurz erläutern?

Klaus Lockemann: Ja! Sie haben, nach den neuen Bestimmungen, keinen Rechtsanspruch mehr auf dem Gründungszuschuss. Jede ARGE (Jobcenter) bestimmt alleine die Vergabe des Gründungszuschusses. So kann es sein, dass Ihnen der Gründungszuschuss verwehrt wird, obwohl in der Vergangenheit evtl. der Zuschuss genehmigt worden wäre. Sie sollten sich daher mit Ihrer zuständigen ARGE in Verbindung setzen und nach der Vergabe des Gründungszuschusses erkundigen.

Leser: Hallo Herr Lockemann, meine erste Frage: Ist es einfacher, die Übernahme eines bestehenden Franchise-Betriebes finanziert zu bekommen? Das Risiko der Geldgeber müsste doch geringer sein.

Klaus Lockemann: Hallo. Bei der Übernahme eines bestehenden Franchise-Betriebes können mehrere Fragen bzgl. der Finanzierung auftauchen, wie z.B. Warum wird der Betrieb übernommen? War der Vorgänger evtl. nicht erfolgreich? Was machen Sie anders als der Vorgänger? Ganz wichtig sind die Jahresabschlüsse und/oder BWAs des Vorgängers. Des Weiteren wird aus den Zahlen abgeleitet, ob später die Zins- und Tilgungszahlungen gewährleistet sind. Auf jeden Fall, muss die Übernahme eines bestehenden Betriebes genau analysiert und eine Prognoserechnung für die nächsten drei Jahre erstellt werden.

Leser: Hat man auch als Arbeitsloser Anspruch auf ein Gründerstipendium und öffentliche Fördermittel?

Klaus Lockemann: Selbstverständlich können Sie für Gründung aus der Arbeitslosigkeit öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Es gibt sogar spezielle Fördermittel, wie z. B. den Gründungszuschuss, für die Gründung. Die Fördermitteln und die Finanzierung wird hierbei auf Ihre wirtschaftliche Verhältnisse (Sicherheiten, Eigenkapital, etc.) abgestimmt. Die Frage nach dem Gründerstipendium ist mir allerdings nicht ganz verständlich. Wenn Sie mit Stipendium den so genannten Zuschuss meinen, so wird dieser nach den Regeln der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Rahmenplan) vergeben.

Leser: Und an welchen Informationen zum ausgewählten Franchisesystem und zum Antragsteller sind die Geldinstitute in erster Linie interessiert?

Klaus Lockemann: Im Bereich des Franchisings wird vom Franchise-Geber vorwiegend der Erfolg des Systems verkauft. So muss der Franchise-Geber, gerade wenn es sich um „neues“ Franchise-System handelt, den Erfolg belegen können. Dies kann anhand der erwirtschafteten Daten des Pilotprojektes dargelegt werden. Weiterhin werden die erwirtschafteten Daten einem vergleichbaren Franchise-Nehmer an einem vergleichbaren Standort angefordert, um die prognostizierten Zahlen zu untermauern. Sie, als zukünftiger Franchise-Nehmer, müssen ihre wirtschaftliche Selbstauskunft vorlegen sowie andere persönliche Unterlagen, wie z.B. tabl. Lebenslauf u.v.m..

Leser: Welche konkreten Tipps können Sie einem Gründer für ein bevorstehendes Bankgespräch geben?

Klaus Lockemann: Das Bankgespräch ist für Sie eines der wichtigsten Verkaufsgespräche. Sie müssen den Banker von Ihrem vorhaben überzeugen und sich entsprechend verkaufen. Im Bereich des Franchisings bekommen Sie zwar unterstützende Maßnahmen vom Franchise-Geber (Consulting, etc.), aber mit Ihnen steht und fällt das Vorhaben bzw. die Gründung. Als Franchise-Nehmer sind Sie selbst- und eigenständiger Kaufmann, mit allen Rechten und Pflichten.

Leser: Können Sie irgendeine Software zur Erstellung von Businessplänen besonders empfehlen? Möglichst mit Hilfestellung für häufige Fragen.

Klaus Lockemann: Im Bereich des Franchisings sollte der erste Kontakt immer zu Ihrem zukünftigen Franchise-Geber sein. Viele Franchise-Geber haben entsprechende Unterlagen, Software, die Ihnen bei der Erstellung des Businessplanes hilfreich sein können. Von den kostenlosen Tools im Internet halte ich persönlich nicht viel. Diese sind sehr allgemein gehalten und nehmen auf Ihr spezielles Gründungsvorhaben keine Rücksicht. Bitte, sprechen Sie Ihren zukünftigen Franchise-Geber an, damit er Sie hier hilfreich unterstützen kann.

Leser: Sehen Sie bei der Übernahme eines bestehenden Franchise-Betriebes erhöhte finanzielle Risiken, wenn der ehemalige Franchise-Nehmer seinen Betrieb nicht ganz freiwillig aufgegeben hat?

Klaus Lockemann: Sie sollten darlegen können, was Sie anders und somit besser machen als Ihr Vorgänger. Eine Analyse, warum der Vorgänger gescheitert ist, wäre ebenso für Sie hilfreich, damit Sie entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen können. Hierbei sollte Sie der Franchise-Geber in jedem Fall unterstützen. Das erhöhte Risiko ist für die Bank auf jeden Fall vorhanden. Es kann auch sein, wenn noch so genannte Altlasten gegenüber der Bank vorhanden sind, dass die Bank einer Übernahme nicht finanzieren möchte. Dann müssten Sie eine neue ‚Hausbank‘ suchen, die das Vorhaben begleiten will.

Leser: Wo kann man den "Gründerzuschuss" beantragen? Auch über die Hausbank?

Klaus Lockemann: Den Gründungsausschuss können Sie bei der Agentur für Arbeit -ARGE- (Jobcenter) beantragen. Der Gründungszuschuss richtet sich nach dem letztgezahlten Arbeitslosengeld. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss von 300,00 Euro bekommen, damit Sie Ihre sozialen Verpflichtungen (Krankasse) bezahlen können.

Leser: Wie sollten denn die Finanzierungsunterlagen aufbereitet werden, damit die Banken einen professionellen Eindruck gewinnen?

Klaus Lockemann: Im Textteil wird das Vorhaben sehr genau und ausführlich beschrieben. Dazugehören neben der Beschreibung des Franchise-Gebers auch weitere Informationen zum Gründer, Standort, Wettbewerb, Risiken, Wettbewerb, u.v.m.. der Textteil kann hier schon einige Seiten umfassen, da er so geschrieben werden muss, dass ein Dritter (nicht Fachmann) das Vorhaben in allen Punkten nachvollziehen. Das Zahlenmaterial muss für die nächsten drei Jahre erstellt werden. Das erste Jahr soll monatlich und die folgenden Jahre quartalsweise aufgeführt werden. Der zuständige Franchise-Geber kann hier sicherlich auch helfen. Der Businessplan wird bei der Kreditvergabe anschließend auch von einem Sachbearbeiter (meistens in der Kreditabteilung) bewertet, der das Vorhaben nur nach dem Businessplan kennt. Da diese Person keinen direkten Kontakt zum Gründer / Kreditantragsteller hat muss er per Papier überzeugt werden.

Leser: Gibt es seriöse Statistiken, wie hoch die durchschnittliche Erfolgsquote einer „nomalen“ Existenzgründung zur Franchise-Gründung ausfällt?

Klaus Lockemann: In den letzten Gesprächen mit verschiedenen Förderinstituten hat sich herausgestellt, dass ca. nur 2% im Franchise-Bereich die Gründer anschließend wieder aufgeben mussten. Im ‚normalen‘ Bereich der Existenzgründung liegt diese Quote bei mehr als 50%. Allerdings gibt es hier leider keine offizielle Statistik hierüber – leider.

Leser: Übernimmt die KfW auch dann den Beratungszuschuss, wenn es zu keiner Gründung kommt?

Klaus Lockemann: Grundvoraussetzung für den Beratungszuschuss ist, dass der zuständige Berater bei der KfW-Beraterbörse gelistet ist. Sie müssen vor dem Beginn Ihres Vorhabens den Zuschussantrag bei der zuständigen Regionalstelle (meistens IHK/HKW) stellen und die Genehmigung abwarten. Auch wenn das Vorhaben anschließend nicht realisiert werden kann, wird er Zuschuss, soweit er genehmigt worden ist, ausbezahlt.

Leser: Welche Fragen sollte ich in Bezug auf den Franchisegeber vor der Finanzierung selbst abklären und welche Organisationen, Institute oder Behörden können mir mit Informationen helfen?

Klaus Lockemann: Sie sollten sich das Zahlenmaterial, wie Jahresabschlüsse, BWAs, etc. des Pilotprojektes vorlegen und erläutern lassen. Das Pilotprojekt ist der Nachweis, dass das Franchise-System erfolgreich ist. Sicherlich können Sie sich auch Auskunftsfirmen wie Creditreform, Schimmelpfennig, Bürgel u.a. bedienen. Besuchen Sie unangekündigt andere Franchise-Nehmer, Standorte des Franchise-Gebers. Sprechen Sie auch mit anderen Franchise-Nehmern um sich ein entsprechendes Bild vom System und der Zufriedenheit der bestehenden Franchise-Nehmer zu machen. Viele Informationen zum Franchise-System können Sie auch ggf. aus der Fachpresse entnehmen. Den Kontakt zu den verschieden Verbänden können Sie ebenfalls suchen, um hier entsprechende Erfahrungsberichte zu bekommen.

Leser: Können Sie mir einen Rat geben, wie bei der finanziellen Bewertung eines bestehenden Franchise-Betriebes vorzugehen ist?

Klaus Lockemann: Die Bewertung des Franchise-Betriebes können nur ein Sachverständiger oder ein Wirtschaftsprüfer vornehmen. Der Sachverständige bzw. der Wirtschaftsprüfer erstellt ein entsprechendes Bewertungsgutachten, welches auch bei den Förder- und Geldinstituten anschließend anerkannt wird. Von den so genannten Gefälligkeitsgutachten von teilweise zweifelhaften Unternehmensberatern kann ich nur abraten.

Leser: Ist es besser, das Bankgespräch in Begleitung des Franchise-Gebers oder eines externen Beraters durchzuführen?

Klaus Lockemann: Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Begleitung des Franchise-Gebers bei dem Bankgespräch nicht positiv von den Banken angesehen wird. Die Banken sagen sich, dass der Franchise-Geber ein sehr großes Interesse hat, den Franchise-Interessenten als Franchise-Nehmer zu gewinnen, weil der Franchise-Geber ja schließlich an dem Franchise-Nehmer verdient. Ein guter und neutraler Berater betrachtet das Vorhaben aus einem anderen Blickwinkel. Hier stehen die Interessen des Auftraggebers im Vordergrund. Aber auch hier sollten Sie aufpassen: wählen Sie einen guten und neutralen Berater aus. Wie überall, gibt es auch hier ‚Schwarze Schafe‘. Informieren Sie sich über den Berater an den entsprechenden Stellen, wie z.B. IHK, HWK, etc.

Leser: Wie finde ich eigentlich heraus, ob es sich bei dem ausgewählten System um einen seriösen Franchise-Anbieter handelt und die Angaben im Flyer des Systems und die Auskünfte auf Nachfrage wahr sind?

Klaus Lockemann: Lassen Sie sich unbedingt die Zahlen des Pilotprojekts vorlegen. Ein guter und seriöser Franchise-Geber händigt Ihnen die erwirtschaften Zahlen aus. Holen Sie sich Informationen über die entsprechenden Verbände über das Franchise-System ein. Lassen Sie sich genau erläutern wo und wie viele Franchise-Nehmer über welches Förderinstitut schon gefördert worden sind. Suchen Sie unangekündigt andere schon bestehende Franchise-Nehmer auf und fragen Sie nach der Zufriedenheit im System. Fragen Sie auch nach Aufgabe von Franchise-Nehmern und dessen Gründe.

Leser: Woran scheitern Gründer vorrangig bei einer „normalen“ Existenzgründung und bei einer Franchise-Gründung?

Klaus Lockemann: Es gibt verschiedene Faktoren, die zu einem Scheitern der Gründung führen können. Im Bereich des Franchisings ist es allerdings so, dass der Franchise-Geber ein sehr großes Interesse hat, den ausgewählten Franchise-Nehmer zu unterstützen. Hier bietet der Franchise-Geber auch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Consulting etc. an. Deshalb ist die Ausfallquote wesentlich geringer, als bei einer normalen Gründung.

Leser: Wie veranschlage ich den Kapitalbedarf, der mir in der Startphase für unerwartete geschäftliche Kosten und zur privaten Überbrückung zur Verfügung stehen sollte?

Klaus Lockemann: Auf Grund von den Erfahrungswerten des Franchise-Gebers dürften keine unerwarteten Kosten entstehen. Der Franchise-Geber sollte Ihnen bei der Planung helfen und seine Erfahrungswerte weitergeben. Insofern sollten alle Kosten bei der Planung berücksichtigt werden. Der Break-Even, sprich wann Sie die Gewinngrenze erreichen, kann entsprechend berechnet werden. Hier sind auch die dazu gehörenden Kosten zu ermitteln. Selbst der Unternehmerlohn (Privatentnahme) kann anhand Ihrer wirtschaftlichen Daten (Wirtschaftliche Selbstauskunft) errechnet werden. Für einen gewissen Zeitraum kann dieser dann im Finanzierungsplan berücksichtigt werden. Bei der Finanzierungsplanung sollten Sie, wie schon gesagt, auf den Erfahrungswerten des Franchise-Gebers zurückgreifen.

Klaus Lockemann: Herzlichen Dank für Ihre vielen und interessanten Fragen. Leider ist die Zeit schon wieder viel zu schnell vergangen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben – Ihr Klaus Lockemann


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