Von Franchise-Vereinbarungen unterscheiden sich Lizenzverträge durch das Fehlen konzeptioneller und organisatorischer Elemente sowie das für ihre Einhaltung wichtige Überwachungs- und Weisungsrecht. Allerdings beinhalten umgekehrt Franchise-Verträge stets auch Vereinbarungen zur Lizenzvergabe von Schutzrechten.
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