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Steuertipps für Gründer

Als Gründer hat man einiges um die Ohren. Man will nicht nur sein Startup oder Unternehmen voranbringen, man will auch erste Erfolge einfahren, Gewinne erzielen und vor allen Dingen keine Fehler riskieren. Gerade beim Thema Steuern ist das mitunter gar nicht so leicht. Denn Flüchtigkeitsfehler oder Unwissenheit können schnell teuer werden. Was man als Gründer über Steuern wissen sollte und welche Hilfen man im Zweifel in Anspruch nehmen sollte, zeigt dieser Beitrag.

Unternehmertum: Rechte und Pflichten

Sobald man ein Unternehmen gründet, ist man vor allen Dingen eines: selbstständiger Unternehmer. Das bedeutet, das man von nun an alle Prozesse selbst steuern muss und auch rechtliche Pflichten selbst verantwortet werden müssen. Dazu gehört auch der komplexe Steuerbereich. Gerade diese Thematik treibt so manchen Gründern die Schweißperlen und Fragezeichen auf die Stirn. Doch mit etwas Hintergrundwissen lernt man schnell, welche Dinge es zu beachten gilt, welche Fristen einzuhalten und welche Steuern zu entrichten sind. Am besten macht man sich daher bereits vor der Gründung Gedanken, ob man für die Selbstständigkeit geeignet und bereit ist, sich auch dieser Thematik anzunehmen.

Die verschiedenen Steuerarten im Überblick

Zunächst einmal sollte man sich als Gründer mit den verschiedenen Steuerarten vertraut machen. Dazu ist es wichtig, diese korrekt abzugrenzen und zu verstehen, wann welche Steuer – und bestenfalls in welcher Höhe – fällig ist.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung

Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Konsumentensteuer, die dementsprechend beim Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt beziehungsweise erhoben wird. In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: 19 % und 7 %, die je nach Warengruppe anfallen. Während der Coronakrise wurden zwischenzeitlich auch reduzierte Steuersätze in Höhe von 16 % und 5 % eingeführt, um Unternehmen zu entlasten. Um die Steuer einfach zu berechnen, kann man zum Beispiel einen Mehrwertsteuerrechner nutzen. Als Unternehmer ist man zudem verpflichtet, die Mehrwertsteuer beziehungsweise die Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt abzuführen. Das geschieht über die Umsatzsteuervoranmeldung, die in der Regel quartalsweise zu bestimmten Stichtagen abgegeben werden muss. Dies ist im Umsatzsteuergesetz festgelegt. Als Gründer muss die Umsatzsteuervoranmeldung jedoch zunächst monatlich abgeben werden. Tipp: Die Umsatzsteuer bezeichnet ebenfalls die Mehrwertsteuer. Der Begriff wird oft synonym verwendet und wird meist im Unternehmensbereich genutzt, während die Mehrwertsteuer im Sprachgebrauch von Endverbrauchern verankert ist.

Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Berechnung der Gewerbesteuer wird von der Gemeinde festgelegt, in dem das Unternehmen gegründet wurde. Jeder Ort hat einen eigenen Hebesatz. Zunächst wird aus dem Gewinn der Gewerbeertrag ermittelt, der die Grundlage für die Gewerbesteuer festlegt. Freiberufler sind von dieser Steuer ausgenommen. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Bei Personenunternehmen wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Dadurch kann man sich persönlich etwas von ihr entlasten.

Körperschaftsteuer

Sobald eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder UG gegründet wird, ist man zur Zahlung der Körperschaftsteuer verpflichtet. Sie gilt als Einkommensteuer für juristische Personen und richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen der Kapitalgesellschaft innerhalb eines Kalenderjahres. Sie beträgt 15% und wird erst fällig, wenn die Gründung in einem notariellen Gesellschaftsvertrag festgehalten ist, beziehungsweise mit Beginn der Geschäftstätigkeit.

Einkommensteuer

Als Unternehmer ist man ebenso dazu verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Diese richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Ist man lediglich nebenberuflich selbstständig, wird das Einkommen zum regulären Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nur dann fällig, wenn das gegründete Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt. Als Einzelunternehmer muss nur die Einkommensteuer gezahlt werden. Die Berechnung erfolgt in einer entsprechenden Lohnsoftware automatisch und kann direkt über eine Schnittstelle an die Behörden übermittelt werden.

So kann man bereits als Gründer Steuern sparen

Eine Gründung bringt einiges an Bürokratie und Formalitäten mit sich, die mitunter viel Zeit rauben. Auch die Kosten sind je nach Art, Umfang und Rechtsform der Gründung nicht zu unterschätzen. Umso besser, wenn man bereits als Gründer weiß, wie man einige Steuern sparen kann.

Vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen

Bereits im Jahr vor der eigentlichen Gründung hat man die Möglichkeit, Ausgaben, die für den Betrieb oder das Unternehmen notwendig sind, steuerlich geltend zu machen und entsprechend abzusetzen. Dazu gehören:

  • Kosten für Gründerseminare und Fachliteratur
  • Honorarkosten für den Steuerberater oder Anwaltskosten
  • Fahrt- oder Hotelkosten, die mit deiner Gründung zusammenhängen

Wichtig ist, dass man alle Belege sammelt und bei der Steuererklärung entsprechend angibt, inwiefern diese Kosten mit der Gründung zusammenhängen.

Steuerliche Vergünstigungen als Gründer

Zudem hat man als Gründer die Möglichkeit, von weiteren Vorteilen zu profitieren. Dazu eignen sich beispielsweise ein Antrag auf Ist-Besteuerung, wenn der Umsatz unter 500.000 Euro liegt oder auf Vorsteuerpauschalierung, wenn der Umsatz unter 61.356 Euro liegt. So kann man die Vorsteuer pauschal geltend machen. Auch mit der Kleinunternehmerregelung bieten sich Vorteile, Steuern zu sparen.

Steuerberater für den Start nutzen

Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit hat man viele Aufgaben, die man zu erledigen hat, Dinge, die man in Erfahrung bringen muss oder Formalitäten, die es zu klären gibt. Langeweile oder zu viel Freizeit sind für Gründer daher sicherlich Fremdwörter. Das Thema Steuern kann dementsprechend schnell zu einer zeitraubenden Aufgabe werden. Zudem besteht oft die Angst, Fehler zu machen. In diesem Fall ist die Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters eine gute Wahl. Ein Steuerberater bringt zwar einige Kosten mit sich, erleichtert aber einiges an Arbeit und erspart im Zweifel viel Ärger mit dem Finanzamt oder anderen Behörden. Zudem kann dieser bei buchhalterischen Aufgaben unterstützen und man selbst kann sichergehen, das alles seine Richtigkeit hat. Auch bei der Frage, welche Finanzierungsmöglichkeiten man für die Existenzgründung hat, kann der Steuerberater unterstützen. Zudem kennt er viele Tipps und Tricks, wie sich Steuern sparen lassen oder welche Ausgaben man zusätzlich geltend machen kann.

Kleinunternehmerregelung: Der Sonderfall im Detail

Die Kleinunternehmerregelung findet meist dann Anwendung, wenn eine Gründung oder Selbstständigkeit nur nebenbei betrieben wird, man hauptberuflich jedoch noch in einem Angestelltenverhältnis arbeitet. Wenn man selbst erst einmal herausfinden möchte, ob die Geschäftsidee überhaupt Anklang findet oder sich die erwünschten Erfolge einstellen, ist ein Nebengewerbe oder Kleingewerbe sinnvoll. Die Kleinunternehmerregelung kann dann ganz einfach im steuerlichen Erfassungsbogen, der vom Finanzamt nach der Anmeldung des Gewerbes zugesendet wird, eingetragen werden. Maßgeblich ist dafür, dass der zu erwartende Umsatz unter 22.000 Euro im vergangenen Kalenderjahr liegt sowie der Umsatz im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Dadurch entfällt die Umsatzsteuer und man muss keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen. Achtung: Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung darf man aber auch keine Vorsteuer abziehen!  


Bildquelle: Pixabay.com / Bru-nO

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