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Migranten und Aussiedler im Franchising

Voraussetzungen der Existenzgründung

Generell sichert das deutsche Grundgesetz die Möglichkeit zur beruflichen Selbstständigkeit. Dies gilt in erster Linie für deutsche Staatsangehörige; Bürger aus den Mitgliedsstaaten Europas, sowie Norwegen, Liechtenstein und Island, sind rechtlich gleichgestellt. Ausländer, die sich in Deutschland selbstständig machen wollen, benötigen zu diesem Zweck eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Auflagen. Falls Auflagen bestehen kann ein formloser Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht werden, die auf Grund von persönlichen Verhältnissen, einem „übergeordnetem wirtschaftlichen Interesse“ oder „besonderem örtlichen Bedürfnis“, sowie der Vorgeschichte des Antragstellers über die Aufhebung der Auflagen entscheidet. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen kann der Existenzgründer mit Migrationshintergrund alle stattlichen Fördermittel und –möglichkeiten nutzen.

Genauere Informationen und Beratungsangebote bieten zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, Banken und die zuständigen Berater der Agentur für Arbeit. Die Ausgabe Nr. 10 der GründerZeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Gründungen durch Migranten“ bietet umfassende und hilfreiche Informationen und Adressen, die Interessenten weiterhelfen können.

Gründungspotential von Frauen

Laut einer Studie zum Thema Gründungspotential von Migrantinnen mit Schwerpunkt auf die Region Hannover der Evers & Jung GmbH gibt es unter den befragten selbstständigen Migrantinnen einen hohen Anteil an Hochschulabsolventinnen. Dieser liegt bei osteuropäisch stämmigen Frauen sogar bei 60%. Im Gegensatz zu den von männlichen Migranten favorisierten typischen Branchen der ethnischen Nischenökonomie, Gastronomie und Handel, gründen Migrantinnen demnach besonders in den Bereichen Dienstleistung, Kunst und Kultur, sowie im Gesundheitswesen. Dabei dominieren Vollzeitgründungen deutlich, was auf einen Beratungsbedarf für Teilzeitgründungen hinweist. Besonders für Migrantinnen mit Kindern birgt diese Möglichkeit der Selbstständigkeit noch großes Potential.

Erster Ansprechpartner für Fragen und Sorgen, sowie für finanzielle Unterstützung, sind laut der Studie die Ehemänner. Öffentliche Beratungsstellen scheinen weitgehend unbekannt zu sein, der Bedarf ist aber enorm: Nur 3,1% der Befragten gab an in der Gründungsphase keine weitere Unterstützung benötigt zu haben. Hemmungen beim Umgang mit Behörden sind, ebenso wie bei den Migranten, der Grund für die seltene Inanspruchnahme von Fördergeldern. Die Studie weist insgesamt auf ein großes Gründerinnen-Potential hin, die es in Zukunft besser und individueller anzusprechen gilt.

Existenzgründung im Handwerk

Die deutschen Handwerkskammern unterscheiden prinzipiell zwischen dem zulassungspflichtigen Gewerbe, das eine Meisterpflicht beinhaltet, und dem zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe ohne Meisterpflicht. Migranten, die sich mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe selbstständig machen wollen, müssen neben der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis auch eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer vorweisen können. Diese soll sicherstellen, dass die fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Der Befähigungsnachweis über Berufserfahrung folgt strengen Vorschriften; sollten diese nicht erfüllt sein, kann man an Eignungsprüfungen und Anpassungslehrgängen der zuständigen Handwerkskammer teilnehmen. Für Ausnahmen, allgemeine Informationen und individuelle Beratung ist die jeweilige Handwerkskammer, sowie die Industrie- und Handelskammer zuständig.

Die Gründung in dieser Branche dürfte vielen Migranten durch die besonders komplizierten bürokratischen Abläufe und „wenn, dann, sonst“-Regelungen äußerst schwierig und abschreckend erscheinen. Um neue Franchisepartner zu gewinnen, wäre konkrete Unterstützung und Hilfe durch Franchisegeber im Bereich Handwerk denkbar.

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