Begriffserläuterung: Franchiseverträge haben in der Regel eine bestimmte Laufzeit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erheben manche Franchisesysteme eine Verlängerungsgebühr, die den Franchisenehmer berechtigt, seinen Franchisebetrieb für eine neu vereinbarte Laufzeit weiter zu führen.
Seitens des Franchisenehmers ist eine automatische Verlängerung oder eine klare Verlängerungsoption wünschenswert, die ihn nicht den Risiken veränderter Vertragsbedingungen aussetzt. In diesem Zusammenhang ist festzulegen, unter welchen Bedingungen der Franchisegeber eine Vertragsverlängerung ablehnen kann.
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