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Absicherung fürs Alter: Woran müssen Gründer denken?

Gerade junge Gründer und Franchisees denken nur selten an den in späteren Jahren anstehenden Ruhestand. Dennoch ist die Absicherung fürs Alter gerade auch für Selbstständige ein enorm wichtiges Thema. Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, ab wann sich die Altersvorsorge lohnt? Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es überhaupt und welche bieten sich für Gründer vorwiegend an? Mit diesen und weiteren wichtigen, themenspezifischen Fragen sollten sich zukünftige Selbstständige näher auseinandersetzen. 

Die private Altersvorsorge für Gründer 

Wer sich dazu entschließt, sich als Franchisee oder Gründer anderer Art selbstständig zu machen, trifft eine große Entscheidung. Der Berufsalltag wird sich verändern, diverse Projekte, die bislang vielleicht nur vage Ideen waren, können nun ausgefeilt und umgesetzt werden. Für viele Menschen sind gerade die ersten Monate in der Selbstständigkeit dadurch gleichzeitig zwar anspruchsvoll, aber oft auch enorm bereichernd und motivierend. 

Zu den Dingen, mit denen sich jeder Selbstständige beschäftigen sollte, gehört unbedingt auch die private Altersvorsorge. Denn in der Regel sind Selbstständige von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Sie müssen dann keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem abführen. Bis dahin gezahlte Beiträge – etwa aus vorherigen Angestelltenverhältnissen – werden automatisch angerechnet und die bereits verdienten Entgeltpunkte bleiben bestehen. Man kann sich recht einfach ausrechnen, wie hoch die gesetzliche Rente fürs Alter damit ist. Gerade für junge Gründer, die erst ein paar wenige Jahre berufstätig waren, springt meist nicht viel dabei heraus. 

Es ist deshalb umso wichtiger, sich als Gründer schon mit dem Start in die Selbstständigkeit mit dem Thema der Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Hier wiederum gilt es, die individuell passgenauen Bausteine zu finden, die zu den finanziellen Ressourcen passen und den eigenen Bedürfnissen gerecht werden. 

Wer sich mit dem Thema der privaten Altersvorsorge überhaupt nicht beschäftigt, riskiert, im Alter nicht mehr ausreichend Geld zur Verfügung zu haben, um ein würdevolles Leben zu führen. Es gilt einerseits, nicht vom Schlimmsten auszugehen und in ständiger Sorge vor Altersarmut zu leben. Andererseits ist das Thema auch in Deutschland ernstzunehmen und nicht unter den Tisch zu kehren. Denn von Altersarmut sind hierzulande mehr Menschen betroffen als man denkt. 

Altersarmut: Ein Thema, das ernst zu nehmen ist 

Ende 2021 erschien die vom Bundesseniorenministerium geförderte Studie „Hohes Alter in Deutschland“. Die Ergebnisse waren erstaunlich: Mehr als jeder fünfte Mensch über 80 Jahren in Deutschland ist von Armut betroffen. Ganze 22,4 Prozent der Deutschen müssen im Alter also schauen, dass sie ihre Miete zahlen und sich Lebensmittel leisten können. Noch höher liegt der Anteil der Hochbetagten bei den Frauen. Der Anteil der von Altersarmut Betroffenen ist bei ihnen um ganze neun Prozentpunkte höher als bei den Männern. 

In einem zweiten Bericht mit dem Titel „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“, konnte gezeigt werden, dass die Einkommenssituation von Menschen über 80 Jahren genau wie auch in allen anderen Altersgruppen stark divergiert. Ein großer Anteil der Menschen über 80 Jahren liegt mit ihrem Einkommen unter der Armutsgrenze. 

Auch die Regierung ignoriert das Problem selbstverständlich nicht einfach. Immer wieder wird darüber nachgedacht, für alle Selbstständige zukünftig eine Verpflichtung zur Rentenversicherung einzuführen. Diese würde dann nicht nur die bereits versicherungspflichtigen Selbstständigen (zu jenen im kommenden Abschnitt mehr), sondern eben auch alle anderen Gründer einschließen. 

Viele Politiker finden die Idee sinnvoll. Doch es gibt auch Gegenstimmen, denen sich zudem der „Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland“ anschließt. Der VGSD kritisiert, dass der Staat nur drei Optionen als Altersvorsorge anerkenne. Wer als Selbstständiger keinen Zugang zu einem Versorgungswerk hat, ist nach dem bisherigen Modell dazu gezwungen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen oder alternativ über die Rürup-Rente vorzusorgen. Beide Systeme allerdings haben altbekannte Tücken. Solange die Versicherungspflicht allerdings sowieso nur ein Konzept bleibt, gilt weiterhin, sich privat zu informieren und entsprechend eigenständig Maßnahmen zu ergreifen. 

Die gesetzliche Rentenversicherung 

Die Versicherungspflicht 

Das Wichtigste, was Gründer bezüglich der Versicherungspflicht wissen müssen, ist die Tatsache, dass nicht alle Selbstständigen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind. Bestimmte Berufsgruppen müssen sich per Gesetz über sie absichern. Alle anderen Berufsgruppen haben die Möglichkeit, freiwillig bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu werden. Alternativ lässt sich ein Antrag stellen, um versicherungspflichtig zu werden. 

Zu den Berufsgruppen, die sich in jedem Fall bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen, zählen neben Arbeitnehmern und Auszubildenden unter anderem: 

  • selbständig tätige Lehrer und Erzieher 
  • Publizisten und Künstler 
  • Hebammen 
  • Handwerker 
  • Künstler 
  • Publizisten 
  • Eltern im Rahmen der Kindererziehungszeiten 
  • Wehrdienstleistende 

Eine detaillierte Auflistung aller Versicherungspflichtigen findet sich bei Unsicherheiten im § 2 Sozialgesetzbuch VI. Wer selbst wiederum sozialversicherungspflichtige Angestellte hat, bildet allerdings vielleicht auch wieder eine Ausnahme. Es gilt, sich daher bei Zweifeln bestenfalls in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zum Einzelfall zu informieren.

Für alle Künstler, Publizisten und andere kreativ Tätige ist außerdem gut zu wissen, dass sie Mitglied der Künstlersozialkasse werden können. Sie zahlen dann jeweils nur die Hälfte ihres Beitrags. 

Die „Versicherungspflicht auf Antrag“ 

In einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren können sich Gründer dazu entscheiden, in der gesetzlichen Rentenversicherung die Versicherungspflicht zu beantragen. Sie profitieren dann von der Möglichkeit auf eine Erwerbsminderungsrente. Ebenfalls haben sie Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. 

Gründer zahlen innerhalb der ersten drei Jahre ihrer Selbständigkeit, wenn sie denn möchten, lediglich die Hälfte des Regelbeitrags. Er beträgt 2022 monatlich 305,97 Euro im Westen und 292,95 Euro im Osten. 

Unabhängig davon, wie viel Einkommen man in der Selbstständigkeit generiert, kann auch der volle Regelbeitrag gezahlt werden. Dieser beträgt 2022 monatlich 611,94 Euro im Westen und 585,90 Euro im Osten. 

Grundsätzlich ist der Regelbeitrag nicht starr. Er kann für jeden Selbstständigen anders ausfallen. Wer anhand des letzten Einkommensteuerbescheids ein in entsprechender Weise abweichendes Einkommen nachweist, zahlt mitunter weniger oder eben auch mehr. 

Wichtig zu wissen: Gründer, die die Antragspflichtversicherung ausgewählt haben, haben keine Möglichkeit, diese wieder zu kündigen. Für die gesamte Dauer der selbstständigen Tätigkeit bleibt diese erhalten. 

Freiwillig versichert sein 

Als dritte Option können sich Gründer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Im Gegensatz zur Versicherungspflicht auf Antrag besteht in diesem Falle aber kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente oder auf Rehabilitationsleistungen. Nur für manche Selbständige ist der Erhalt der Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente durch eine lückenlose Zahlung freiwilliger Beiträge möglich. 

Wer freiwillig versichert ist, legt die Anzahl sowie die Höhe seiner Beiträge eigenständig fest. Für die Zukunft lassen sich diese Punkte dann auch jederzeit wieder verändern. Der Mindestbeitrag bei der Deutschen Rentenversicherung beträgt monatlich 83,70 Euro. Der Höchstbeitrag beträgt monatlich 1311,30 Euro.

Das Bundesministerium weist selbst darauf hin, dass die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige in aller Regel lediglich eine Grundversorgung bedeutet. Wer sich für das Alter ausreichend absichern möchte, sollte zusätzlich für andere Rücklagen und Sicherheiten sorgen. Die Basis-Rente sowie ETFs und Immobilien sind dabei genauso wichtig wie weitere diverse Versicherungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Die Basis-Rente 

Die Basis-Rente – oft auch Rürup-Rente genannt – wurde im Jahr 2005 konzipiert, um Selbstständigen eine Art privatwirtschaftliches Pendant zur gesetzlichen Rente bieten zu können. Auch alle Angehörigen der verkammerten freien Berufe können mit der Basis-Rente eine Zukunftsvorsorge abschließen. 

Wie hoch der Beitrag für die Basis-Rente ist, kann auch hier wieder von allen Versicherten selbst festgelegt werden. Auch können die Sparer entscheiden, ob sie eine Einmalzahlung tätigen oder ob sie monatlich oder jährlich zahlen möchten. Abhängig vom eingezahlten oder dem zu Rentenbeginn verfügbaren Kapital wird die Leistung der Rürup-Rente ausgegeben. Später können die Sparenden von einer lebenslangen monatlichen Rente profitieren. 

Die Basis-Rente kann als klassische Variante oder fondsgebunden abgeschlossen werden. Auch eine Kombination als Hybridmodell mit und ohne Beitragsgarantien ist möglich. 

Weitere wichtige Versicherungen zur Vorsorge 

Die (private) Krankenversicherung 

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Menschen Pflicht – und damit natürlich auch für Gründer und Franchisees. Dabei können diese sich für eine gesetzliche oder für die private Krankenversicherung entscheiden. Doch welche Vorteile hat eine private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen und lohnt sie sich wirklich? 

Die größten Vorteile der privaten Krankenversicherung sind die Individualität, Flexibilität sowie die Tarife und ein, vergleichsweise recht großer, möglicher Umfang an Leistungen. Viele Gründer sind darauf angewiesen, möglichst selten auszufallen und im Falle von Krankheiten oder Krankheitssymptomen schnell eine umfassende und gute Therapie zu finden. Eine private Krankenversicherung kann genau das unterstützen. 

So kommt, wer privat krankenversichert ist, beispielsweise schneller an Termine bei Fachärzten und Spezialisten. In Krankenhäusern werden privat Krankenversicherte häufiger von den Chefärzten betreut und es stehen eher Einzelzimmer zur Verfügung. Bei allen medizinischen Diensten und Leistungen ist ein umfassendes Angebot, höheres Niveau und mehr Kostenerstattung möglich als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Für junge, gesunde Gründer kann außerdem die Tatsache praktisch sein, dass sie sich privat schon für mitunter weniger als 100 Euro privat krankenversichern lassen können. Diese Tarife können zu einem späteren Zeitpunkt dann angepasst werden. Da Gründer die Kosten für die Krankenversicherung selbst tragen müssen, sind derlei günstige Tarife mitunter sehr sinnvoll. 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung 

Egal, wie gesund und fit sich junge Gründer:innen auch fühlen, ein plötzlicher Unfall oder eine unvorhersehbare, stark einschränkende Krankheit, können jeden treffen. Führen sie dazu, dass man als Gründer auf einmal nicht mehr arbeitsfähig ist, kann dieser Schicksalsschlag existenzbedrohend werden. 

Denn Angestellte sind zunächst einmal krankgeschrieben – was sich überhaupt nicht auf das Einkommen auswirkt. Bei längeren Ausfällen unterstützt der Staat mit der sogenannten Erwerbsminderungsrente. Selbstständige allerdings müssen vollkommen selbst für sich sorgen. Selbst, wenn von einem solchen Fall nicht unbedingt ausgegangen werden sollte, ist es mitunter dennoch sinnvoll, über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. 

Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung können sich junge, gesunde Gründer günstiger versichern. Es gibt hierbei sogar eine sogenannte „Starter BU“. Sie lässt sich bis zu einem Alter von 40 Jahren abschließen. Mit der Starter-BU zahlen Versicherte in den ersten fünf Jahren nur rund 50 Prozent des vollen Beitrags. Der Versicherungsschutz ist dabei trotzdem voll gegeben. Nach der Fünf-Jahres-Zeitspanne kann entschieden werden. Ob ohne weitere Gesundheitsprüfung mit höherem Beitrag die Versicherungsleistung erhalten bleiben soll. Alternativ kann man bei gleichem Beitrag die Versicherungsleistung auch reduzieren lassen. 

Bei Abschluss einer BUV gilt es, vor allem auf die Höhe der Auszahlung und die Option der Nachversicherungsgarantie Leistungsumfang zu achten. Letztere ist wichtig, weil man nach einem Unfall nicht sofort die Versicherung informieren kann. Außerdem erhält man die notwendige ärztliche Bescheinigung nicht sofort beim Eintritt der Berufsunfähigkeit. Betroffene können mit einer Nachversicherungsgarantie sicherstellen, dass sie ihre Rentenzahlung rückwirkend erhalten. 

Die Sterbegeldversicherung 

Beschäftigen sich Gründer irgendwann mit der Altersvorsorge wird auch dann häufig noch zumindest ein Aspekt außer Acht gelassen. So sollte nicht nur darüber nachgedacht werden, dass man für sich selbst im Alter vorsorgen muss. Zusätzlich gibt es ja vielleicht noch Angehörige und Nachkommen, für die es sich lohnt, vorzusorgen. 

Die Sterbegeldversicherung ist dafür eine gute Lösung. Eine Sterbegeldversicherung stellt sicher, dass die Bestattungskosten und andere Aufwände abgedeckt sind, die durch den Tod der versicherten Person entstehen. Da diese Kosten sich durchaus auf mehrere tausend Euro belaufen können und für Hinterbliebene nicht selten eine echte Belastung darstellen, dürfte die Sterbegeldversicherung auch für Gründer eine echte Überlegung wert sein. Es gilt, sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung rundum gut zu informieren und diverse Angebote einzuholen sowie Tarifvergleiche anzustellen. 

Die Tarife nämlich können durchaus unterschiedlich aussehen. So kann eine lebenslang laufende Versicherung auf den Todesfall beispielsweise mit einer Versicherungssumme von rund 1500, mitunter aber auch bis 15.000 Euro abgeschlossen werden. Auch bei der Sterbegeldversicherung gilt außerdem: Je früher man sie abschließt, desto besser, da die Monatsbeiträge mit höherem Alter zunehmen. 

Sparen: Von Rücklagen und ETFs

In den vergangenen Jahren hat sich die Sichtweise auf die private Altersvorsorge im Allgemeinen stark verändert. Immer mehr Menschen realisieren, dass das staatliche Rentensystem seine Tücken hat und gehen davon aus, sich nicht allein auf die Rente verlassen zu können. Damit liegen sie sicherlich nicht falsch, wenn der Staat selbst davon spricht, nur eine „Grundversorgung“ leisten zu können. Konkret ausgedrückt heißt das: Wer anderweitig sparen oder Geld zurücklegen kann, sollte das unbedingt tun. 

Das große Problem mit dem Zurücklegen von Geld an sich nennt sich Inflation. Im Jahr 2021 sind die Verbraucherpreise in Deutschland um 3,1 Prozent gestiegen. Für 2022 haben die führenden Wirtschaftsinstitute eine Preissteigerungsrate von 2,5 Prozent errechnet. Dabei handelt es sich um eine Prognose, doch betrachtet man sich auch die Inflationszahlen der vergangenen Jahrzehnte, ist ein solcher Wert realistisch. 

Wer sein Geld also einfach auf dem Girokonto liegen lässt, riskiert, dass sich der Wert dieses Geldes pro Jahr verringert. Es handelt sich dabei dann um „totes Kapital“. Statt das Geld einfach auf der Bank liegen zu lassen und gar Negativzinsen auf dem Tagesgeld- oder dem Girokonto zu riskieren, kann auch über eine Anlage etwa in ETFs nachgedacht werden. Viele Gründer, die vorher nie etwas mit Aktien, Anleihen und Fonds zu tun hatten, haben sich in den vergangenen Jahren vermehrt für ETFs entschieden. Das hat den Ruf dieser Geldanlage verbessert. 

ETF steht für „exchange traded fund“. Indizes wie der MSCI World Index, der MSCI World Emerging Markets, der DAX oder der Dow Jones gehören zu den beliebtesten ETFs. Es handelt sich bei ihnen um börsengehandelte Fonds, die im Regelfall einen Index nachbilden. Es gibt ETFs, die den Index real nachbilden und Fonds mit derivativen Aspekten. 

Obwohl es sich bei ETFs nach wie vor um Aktien handelt, auf die man in spekulativer Weise setzt, ist die Risikostreuung doch höher als bei jeder anderen Börsenspekulation. Denn die Fondsverwaltung deckt ganz unterschiedliche Branchen und Märkte mit einem ETF ab. Dadurch machen sich Bewegungen einzelner Titel nicht so stark bemerkbar wie bei einzelnen Branchen oder natürlich einer einzelnen Aktie. 

Die meisten Broker bieten außerdem die Möglichkeit an, ETFs mittels Sparplänen zu besparen. Dabei kommt der Durchschnittskosten-Effekt zum Tragen. Sollte ein ETF an Kurswert verlieren, kaufen Anleger mit der gleichen Summe mehr Anteile. Sobald die Kurse dann wieder, werden zwar weniger Anteile gezeichnet, das Portfolio der Anleger profitiert aber insgesamt vom positiven Kurstrend. 

Immobilien und Selbstständige

Viele Unternehmerverfügen über selbstgenutzte Immobilien, die sie gleichzeitig als Altersvorsorge ansehen. Spätestens nach einigen Jahren erfolgreichen Unternehmertums denken immer mehr Menschen über die Investition in eine eigene Immobilie nach. Mit der Wahl dieser klassischen Vorsorgeform – das sogenannte „Betongold“ – macht man derzeit nicht viel falsch. 

Denn noch immer befinden sich die Zinsen auf Immobilienkredite auf einem vergleichsweise sehr niedrigen Niveau. Wer in den kommenden Monaten oder Jahren in eine Immobilie an halbwegs gut gelegenem Standort investiert, kann davon ausgehen, dass diese im Wert kontinuierlich steigt. Die Investition lohnt sich also doppelt. Wer die Immobilie außerdem nicht selbst nutzen möchte, kann sie auch vermieten und dadurch eine Art zweites Einkommen generieren. 

Nachteile einer Immobilie sind trotz günstiger Zinsen auf Kredite natürlich die Kosten. Hier vergessen viele Käufer:innen, dass es nicht nur um die Kosten beim Kauf geht. Folgekosten können zusätzlich noch einmal einen enormen Teil ausmachen. Sanierungen und Renovierungen oder auch Rechtsstreitigkeiten mit eventuellen Mieter:innen sind unangenehme und teilweise kostspielige Angelegenheiten. Gerade beim Immobilienkauf gilt daher für Gründer:innen, dass sich bestenfalls etliche Angebote eingeholt, Immobilien verglichen und professionelle Beratungen wahrgenommen werden sollten, bevor eine definitive Entscheidung fällt.


Photo by Towfiqu barbhuiya and Cytonn Photography on Unsplash

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