Franchise-System Mister Minit ist in Deutschland am Ende
Rund 60 Jahre lang boten Mister Minit Shops in Deutschland Schuhreparaturen, aber auch Schlüssel-, Stempel und Gravurservices, Sicherheitstechnik und andere Leistungen. Schon im April 2020 hatte Mister Minit in Deutschland einen Insolvenzantrag gestellt. Zwischenzeitlich gab es Hoffnung für einen Teil der bundesweit rund 150 Standorte, die teilweise auch von Franchise-Partnern geführt werden. Jetzt ist ein potenzieller Käufer aber abgesprungen. Damit wird es Mister Minit künftig in Deutschland nicht mehr geben.
Schon 1957 eröffnete Donald Hillsdon Ryan in Brüssel seinen ersten Laden für die schnelle Reparatur von Schuhabsätzen – noch unter dem Namen "Service Minute". Etwa zwei Jahre später wurde das Unternehmen auch in Deutschland aktiv. 1965 wurde der Name Mister Minit als Markenzeichen geschützt.
Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung war am 1. August 2020 eröffnet worden. Wie verschiedene Medien berichten, hat nun der Käufer des im Insolvenzverfahren neu organisierten Unternehmens den geplanten Kauf nicht abgeschlossen und die Übernahme verweigert. Die Eigenverwaltung und der Sachwalter prüfen nun rechtliche Schritte gegen den Käufer. Der Geschäftsbetrieb von Mister Minit in Deutschland wird eingestellt. „Trotz umgesetzter Restrukturierungsmaßnahmen macht es der Lockdown nunmehr unumgänglich, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Dieser mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter Dr. Gregor Bräuer von der Kanzlei hww und dem Gläubigerausschuss eng abgestimmte Schritt ist sehr bedauerlich, gerade auch im Hinblick auf die verloren gehenden Arbeitsplätze“, erklärt Christoph Enkler von der Kanzlei Brinkmann & Partner, der im Zuge der Eigenverwaltung in das Management berufen wurde. Was aus den Franchise-Partnern von Mister Minit wird, geht aus einer Pressemitteilung der Kanzlei nicht hervor. Der Deutsche Franchiseverband beziffert deren Zahl mit 36. Mister Minit wird auf der Verbandswebsite aktuell noch als zertifiziertes Mitglied mit entsprechendem Qualitätssiegel geführt. Zertifizierte Mitglieder des Deutschen Franchiseverbands müssen den sogenannten „Systemcheck“ bestehen. Erfüllt ein Franchisesystem die geforderten Standards, ist es unter anderem berechtigt, mit dem Systemcheck-Qualitätssiegel für sich zu werben.