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für Gründungs-Interessierte
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Was ist nebenberufliche Selbstständigkeit? (Definition)

Was bedeutet nebenberufliche Selbstständigkeit?

Definition: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit oder Nebenerwerbsselbstständigkeit liegt vor, wenn zusätzlich zum Hauptberuf eine weitere selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Bei dem Nebengewerbe kann es sich auch um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Dieser Nebenberuf wird oft auch als "zweites Standbein", "Zweitjob" oder "Nebenjob" bezeichnet.

Als nebenberuflich werden nach einer Definition des Instituts für Mittelstandökonomie an der Uni Trier selbstständige Erwerbstätigkeiten eingestuft, wenn sie in Teilzeit erbracht werden, die Einkünfte aus der Selbstständigkeit im Nebenerwerb weniger als die Hälfte zum Gesamteinkommen der jeweiligen Person beitragen und eine Einkunfts- bzw. Gewinnerzielung beabsichtigt wird. 

In Deutschland hat der Gesetzgeber den arbeitszeitlichen Richtwert für den Nebenerwerb auf weniger als 15 Wochenarbeitsstunden festgelegt.

  • Siehe auch das folgende Erklärvideo "Gründung im Nebenerwerb"

Nebenberuf als Alternative zum Vollerwerb

Ein Nebenerwerb ergänzt in der Regel eine hauptberufliche Beschäftigung, die selbstständiger oder unselbstständiger Natur sein kann. Anstelle einer Haupterwerbsquelle kommen auch alternative Einnahmequellen - wie Stipendien oder Renten – zur Sicherung des Lebensunterhalts in Betracht.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb macht in Deutschland mehr als die Hälfte aller Existenzgründungen aus. Vor allem Hausfrauen sowie junge Leute zwischen 18 und 24 Jahren bevorzugen häufig eine nebenerwerbliche Gründung, um das bestehende Einkommen aufzustocken oder erste unternehmerische Erfahrungen zu sammeln.

  • Siehe auch das folgende Video "Geschäftsideen finden | 31 Geschäftsideen nebenher selbstständig"

Vor- & Nachteile der nebenberuflichen Gründung

Eine selbstständige Tätigkeit im Nebenberuf ist für Gründer mit folgenden Vor- und Nachteilen verbunden:

  • Risiko:
    Eine nebenberufliche Gründung wird oft als eine Existenzgründung mit geringerem Risiko wahrgenommen. Tatsächlich diversifiziert der Nebenerwerbsgründer sein Risiko, anstatt allein vom Hauptberuf, dem Haupterwerbsgeschäft oder der Unternehmensgründung auf Vollzeit abhängig zu sein. Andererseits besteht bei einer ständig wechselnden Tätigkeit die Gefahr der Verzettelung.
  • Kapitalbedarf:
    Der Nebenerwerbsgründer vermeidet größere Investitionen und Verpflichtungen.  Anstatt Fremdkapital für Immobilie, Betriebsmittel, Ausstattung,  Sortiment oder Personal aufzunehmen, finanziert er den Geschäftsaufbau nach Möglichkeit aus eigenen Mitteln und geht seinem Nebenerwerb oft allein vom Home Office aus nach. Andererseits kommt er nur langsam voran und ist für Kunden nur stundenweise erreichbar.
  • Markttest:
    Eine Nebenerwerbsgründung ermöglicht die Prüfung, ob eine Geschäftsidee ausreichend Marktpotenzial besitzt und bei Kunden Anklang findet, um die für eine etwaige Haupttätigkeit erforderlichen Investitionen zu rentabilisieren, Personalverantwortung zu tragen und den eigenen Lebensunterhalt - sowie den der Familie - zu sichern. Andererseits muss ein Erfolg oder Misserfolg im Nebenerwerb nicht unbedingt bedeuten, dass es im Haupterwerb dann genauso verläuft.
  • Eignungstest:
    Mit einer nebenberuflichen Geschäftstätigkeit können Gründer ihre eigenen unternehmerischen Fähigkeiten testen.  Sie können mit den Anforderungen wachsen und mögliche Fehler leichter verkraften. Es lässt sich besser abschätzen, ob auch Zeit, Kraft und Geld für die Führung eines Vollzeitunternehmens ausreichen. Andererseits stellt eine umfangreichere Geschäftstätigkeit ganz andere Anforderungen an die Führungsqualitäten eines Unternehmers.

KfW-Studie: Rückgang der nebenberuflichen Gründer

Wer seine Unternehmensgründung „in Teilzeit“ vornimmt, bildet keine Ausnahme. Der KfW Gründungsmonitor 2018 zur Erfassung des Gründergeschehens in Deutschland belegt,  dass die nebenberufliche Selbstständigkeit weiterhin die Mehrheit der Gründungen ausmacht. 

Allerdings setzte sich der Rückgang der Gründungstätigkeit auch im Jahr 2017 fort. Mit 557.000 Existenzgründern starteten 115.000 Personen weniger eine selbstständige berufliche Tätigkeit als noch 2016 (-17 %). Während die Zahl der Vollerwerbsgründungen nur um 13.000 auf 234.000 (-6 %) zurückging, waren vor allem Nebenerwerbsgründungen von der Talfahrt betroffen. So sank die Zahl der Nebenerwerbsgründer um 101.000 auf 323.000 (-24 %) Personen.

Die Rekordzahlen bei offenen Stellen und Besetzungszeiten machen deutlich, dass die Personaldecke bei vielen Unternehmen extrem angespannt ist. Wer einen Job hat, hat deshalb selten die Zeit, sich im Nebenberuf selbstständig zu machen. Gleichzeitig ist es so einfach wie nie zuvor, eine abhängige Beschäftigung auch für den Hinzuverdienst zu finden. Beide Faktoren wirken sich ausgesprochen negativ auf die Gründungstätigkeit im Nebenerwerb aus.

Nebenberufliche Gründung im Franchising

Nicht jeder Franchisegeber verlangt von seinen Partnern den Einsatz der vollen Arbeitszeit. Eine Rubrik der Virtuellen Franchise-Messe listet Franchise-Systeme für den Start in Nebentätigkeit auf. Im Vergleich zu einem Unternehmensaufbau in Vollzeit ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit auch mit weitaus geringerem Kapitalbedarf möglich. Unter dem Stichwort „Franchise für wenig Geld“ finden Interessenten in der virtuellen Franchise-Messe auch Systeme mit niedrigen Investitionssummen zwischen 250 und 5.000 Euro. Eine Unternehmensgründung im Franchising ist nur in Ausnahmefällen ohne Eigenkapital möglich.

Ein Artikel im Ratgeber befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Existenzgründung im Nebenerwerb. Hier kommen zum Beispiel Franchise-Geber zu Wort, die Nebenerwerbs-Systeme anbieten. Auch das Verhältnis des „Unternehmers im Nebenjob“ zum Arbeitgeber kommt zur Sprache. Zusammengefasst wird ebenso Wichtiges zu Miete, Gewerbeschein, Steuern und Versicherungen. In einem Interview gibt Dr. Marc Evers Ansichten und Erfahrungen zur Nebenerwerbsgründung  wider. Dr. Evers ist Referatsleiter Mittelstand, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Lizenzsysteme als Alternative zum Franchising

Nebenberuflich Selbstständige verfügen meist über mehrere Erwerbsquellen – sei es als Teilzeitarbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Arbeitslosengeldempfänger oder durch zusätzliche selbstständige Tätigkeiten. Einen typischen Weg für die Möglichkeit zu mehreren Tätigkeiten bieten Lizenzsysteme. Ein Lizenzsystem erlaubt seinen Partnern den Vertrieb der Produkte oder Dienstleistungen unter seiner Marke und erhebt in der Regel Lizenzgebühren. Anders als Franchising ist eine Lizenzpartnerschaft jedoch zumeist keine vertikales Kooperationsmodell. Es besteht oftmals kein Exklusiv-Vertretungsrecht, keine enge vertragliche Bindung an die Zentrale und kaum Partnerbetreuung. Dafür besteht auch meist keine Pflicht zur ausschließlichen Vertretung der Marke.

Unterstützung der nebenberuflichen Tätigkeit

Ausprobieren statt volles Risiko zu gehen: Viele Gründer möchten erst einmal testen, wie gut ihr Produkt oder ihre Dienstleistung auf dem Markt angenommen wird. Wichtig: Auch für Nebenerwerbsgründer gibt es Förderprogramme. Voraussetzung für Fördergelder wie Bankkredite sind aber auch in diesem Fall ein überzeugender Businessplan, eine professionelle Finanzierungsplanung sowie Hilfen und Coachings durch Franchise-Berater. Adressen und Ansprechpartner bietet auch der Deutsche Franchiseverband.

Inmit-Studie: Beweggründe und Erfolgsfaktoren

Was motiviert Nebenerwerbs-Gründer? Welche Erfolge erreichen sie – und mit welchen Hindernissen haben sie zu kämpfen? Eine Studie aus dem Jahr 2013 gibt Auskunft. Durchgeführt wurde sie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durch das Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e.V. (Inmit). Ihr Titel: „Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb“. In der Studie befragte das Institut rund 1.200 Teilnehmer. Zur Veröffentlichung der Studie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums wird Ex-Minister Dr. Philipp Rösler mit Worten zitiert, die auch für Nebenerwerbsgründer gelten: „Existenzgründungen setzen neue, innovative Ideen in die Praxis um. Sie sind wie eine Frischzellenkur für unsere Wirtschaft und beleben den Wettbewerb“.

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen bedeutet nicht zwangsläufig, ein klassisches Unternehmen zu gründen. Künstler, Grafiker, Journalisten, Therapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ingenieure gelten nicht als Unternehmer, sondern als Freiberufler oder Freelancer. Als „Einpersonenbetriebe“ können Freiberufler ihre Tätigkeit ohne Stamm- oder Startkapital aufnehmen. Das Gebiet der gewerblichen Tätigkeiten umfassen hingehen praktisch alle weiteren Berufsfelder wie etwa Handwerk oder Handel mit Ladengeschäft oder Internet-Vertrieb. Im Gegensatz zu Freiberuflern müssen die darin Erwerbstätigen ein Gewerbe anmelden und sind gewerbesteuerpflichtig.

Nebenberuflich Selbstständige können sich als Kleinunternehmer registrieren lassen und von der Gewerbe- wie der Einkommensteuer befreien. Dafür dürfen sie nicht mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Sie erheben allerdings auch keine Mehrwertsteuer – was unter Gewerbetreibenden wie Kunden als unprofessionell wirken könnte – und können keine Vorsteuern absetzen.

Welche Rechtsform für den Nebenerwerb?

In Deutschland werden nebenerwerbliche Tätigkeiten bisher vorwiegend als Einzelunternehmen oder im Falle mehrerer Gesellschafter als GbR (BGB-Gesellschaft) ausgeübt. Andere Personengesellschaften (Stille Gesellschaft, OHG, KG) kommen seltener zum Zuge

Seit Einführung der UG (Unternehmergesellschaft) entscheiden sich immer mehr nebenberuflich Selbstständige für die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Sie benötigen lediglich einen Euro (1 €) als Einlage. Dafür müssen pro Jahr Rückstellungen von 25 Prozent des Gewinns getätigt werden, bis 25.000 Euro erreicht sind. Danach ist die UG einer GmbH gleichgestellt und die Gesellschafter haften beschränkt. Andere Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, eG) sind als Rechtsform für eine Nebenerwerbstätigkeit in der Regel zu aufwendig.

Im steuerlichen Sinn gilt eine Tätigkeit als nebenberuflich, wenn sie nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollerwerbs einnimmt. Für die Einnahmen gelten unterschiedliche Steuerfreibeträge – je nach gewerblicher oder freiberuflicher Selbstständigkeit. In vielen Fällen kann ein häusliches Arbeitszimmer kann als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden.

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