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Was bedeutet Gebietsschutz? (Definition)

Was bedeutet Gebietsschutz?

Begriffserläuterung: Gebietsschutz bedeutet Exklusivität für den Vertrieb in definierten Einzugsbereichen. Diese Alleinvertretung wird den Betrieben eines Filialnetzes, Franchisesystems oder eines anderen Netzwerkes eingeräumt. Im geschützten Vertriebsgebiet darf sich kein anderer Betrieb derselben Marke oder Kette ansiedeln. Durch den Gebietsschutz steht dem Betrieb das Geschäftspotenzial seines Vertriebsgebietes allein zur Verfügung.

Wie ist das Vorgehen beim Gebietsschutz?

Durch den Gebietsschutz erwirbt der Begünstige das alleinige Recht, das Angebot oder die Dienstleistung seiner Marke oder Kette in dem festgelegten Vertriebsgebiet aktiv zu vermarkten. Gebietsschutz wird oft auch mit Kundenschutz gleichgesetzt.

Im Allgemeinen werden die Vertriebsgebiete nach vergleichbaren geografischen, ökonomischen, statistischen oder infrastrukturellen Daten eingegrenzt. Zur Festlegung der Grenzen werden lt. des Fachartikels von Dr. Süllow häufig Marktforscher oder Geo-Marketing-Experten hinzugezogen. Durch den Gebietsschutz soll jeder Betrieb der Franchise, der Filialkette oder der Vertriebsverbindung in etwa dasselbe Marktpotenzial ausschöpfen können.

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Welche Bedeutung hat Gebietsschutz im Franchising?

Gebietsschutz ist im Franchising übliche Praxis, wobei die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind. Prinzipiell sind nämlich Vertriebsverbindungen in Bezug auf Gebiete und Kundenkreise verboten. Für Franchise-Netzwerke gelten jedoch Ausnahmen. Sie können sich auf Legalität als vertikale Vertriebsverbindungen laut EU-Gruppenfreistellungsverordnung berufen.

Wie funktioniert Gebietsschutz im Franchising?

Franchisenehmer erhalten im Allgemeinen Gebietsschutz innerhalb ihres Systems. Dieser wird ihnen im Franchise-Vertrag durch den Franchisegeber gewährt. In der Regel werden die Standorte und Vertriebsgebiete bereits beim Aufbau des Franchisesystemes festgelegt. Jeder Interessent an einer Gründung als Franchisenehmer kann sich beim Franchisegeber bzw. der Zentrale erkundigen, für welche Gebiete noch Lizenzen zu erwerben sind.

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Gebietsschutz und Kundengewinnung

Franchisenehmer dürfen im Allgemeinen nur in ihrem exklusiven Vertriebsgebiet aktiv um Neukunden werben. In benachbarten Gebieten ist dies tabu und meist auch vertraglich verboten. Passiver Vertrieb ist ihnen zumeist generell untersagt – zum Beispiel durch eine eigene E-Commerce-Seite. Es ist allerdings zwischen dem sogenannten harten und weichen Gebietsschutz zu unterscheiden.

Was ist „harter“ und „weicher“ Gebietsschutz?

Beim harten Gebietsschutz gelten strengere Schutzkriterien. Hierbei finden Verkauf und Service am Kunden praktisch ausschließlich durch den „zuständigen“ Franchisenehmer am Standort statt. Läuft eine Anfrage etwa bei der Franchise-Zentrale oder auf der Internetseite des Systems auf, wird sie automatisch an den Franchisenehmer im Vertriebsgebiet des Kunden weitergeleitet. Sofern es die Kundenfreundlichkeit nicht beeinträchtigt, werden Kunden aus fremden Vertriebsgebieten, die einen Franchisenehmer kontaktieren, an ihren örtlichen Partner weitergeleitet. Harter Gebietsschutz ist am leichtesten zum Beispiel bei handwerklichen Dienstleistungen durchsetzen, da diese in der Regel von den Kunden vor Ort angefragt und durchgeführt werden.

Gilt weicher Gebietsschutz, können Kunden aus anderen Gebieten bedient werden, wenn sie von sich aus auf den „nicht-heimatlichen“ Betrieb zukommen. Bei Franchise-Branchen wie Systemgastronomie oder bei Fitnessstudio-Ketten ist diese Regelung üblich. Schließlich möchte kaum ein Kunde nur am Wohnort ausgehen oder trainieren. Der Gebietsschutz beschränkt sich hier auf die Garantie, dass kein anderer Franchise-Partner eine Lizenz für das Vertriebsgebiet erhält.

Gebietsschutz und Benchmarking

Gebietsschutz ermöglicht transparentes Benchmarking, wie es in vielen Franchisesystemen regelmäßig durchgeführt wird. Durch das vergleichbare Geschäftspotenzial der Vertriebsgebiete können aussagekräftigen Betriebsvergleichs-Kennzahlen gewonnen werden.

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