

Was Sie als Franchise-Gründer/in unbedingt wissen sollten!
1x1 des Franchising mit Grundlagen, Checklisten, Statistiken & Literatur
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Für eine Kündigung müssen die Vertragsverstöße so schwerwiegend sein, dass der anderen Seite die Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht zuzumuten ist. So stellt eine außerordentliche Kündigung das äußerste Mittel dar, wenn ein Franchise-Partner gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Ein Franchise-Nehmer muss beispielsweise mit einer Kündigung rechnen, wenn er der Zahlung vereinbarter Gebühren nicht nachkommt, gegen die vorgesehenen Qualitätsstandards grob verstößt oder über einen längeren Zeitraum die abgesteckten Umsatzziele verfehlt. Die fristlose Kündigung setzt eine vorherige Abmahnung und eine angemessene Fristsetzung zur Abstellung der Beanstandungen voraus.