Begriffserläuterung: Manche Franchise-Unternehmen fordern von ihren Franchise-Nehmern, meist nach einer bestimmten Anlaufzeit, die Erreichung eines Mindestumsatzes.
Franchise-Nehmer sollten den im Franchise-Vertrag festgelegten Mindestumsatz stets genau prüfen und sicher stellen, dass der vereinbarte Umsatz auch realistisch ist und gut erreicht werden kann. Häufig werden die Franchise-Gebühren auch anteilig auf Grundlage des Umsatzes berechnet. Ein vereinbarter Mindestumsatz kann so einer Mindestfranchisegebühr gleich kommen.
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