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Franchising-Tipps

Glossar

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Stichwort "Widerrufsbelehrung" im Franchise-Glossar

Der Franchise-Geber muss, wenn er trotz der nicht mehr bindenden Widerrufsbelehrungspflicht eine solche vertraglich einräumt, dem Franchise-Nehmer mit dem Vertrag eine gesonderte, formgerechte Widerrufsbelehrung übergeben, die drucktechnisch besonders hervorgehoben auf einem gesonderten Blatt steht. Diese Widerrufsbelehrung muss auch eindeutig enthalten, wann der Lauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Beweislast für die Aushändigung und Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung trägt der Franchise-Geber.

 

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