

Was Sie als Franchise-Gründer/in unbedingt wissen sollten!
1x1 des Franchising mit Grundlagen, Checklisten, Statistiken & Literatur
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Selbstverständlich darf der Franchise-Nehmer das ihm zur Verfügung gestellte Know-how nicht zu Konkurrenzzwecken verwenden. Deshalb unterwirft er sich grundsätzlich einem Wettbewerbsverbot, das ihm eigene Konkurrenztätigkeiten und die Beteiligung an einem konkurrierenden Unternehmen während der Vertragslaufzeit untersagt. Ein weitergehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss auf maximal ein Jahr befristet sein, sich auf ein konkretes Vertragsgebiet beziehen und führt grundsätzlich zur Entstehung von Ausgleichsansprüchen.