

Was Sie als Franchise-Gründer/in unbedingt wissen sollten!
1x1 des Franchising mit Grundlagen, Checklisten, Statistiken & Literatur
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Werbegebühren sind häufig Gegenstand gesonderter Regelungen. Die Kosten der Marketingmaßnahmen sind entweder in den laufenden Franchise-Gebühren inbegriffen oder es wird eine spezielle Werbegebühr erhoben. Bei gesonderter Ausweisung überwiegt die prozentuale Beteiligung am Nettoumsatz oder einem Werbepool gegenüber einem regelmäßig wiederkehrenden Pauschalbetrag. Für die Verwendung der Werbegebühr durch die Systemzentrale können Franchise-Nehmer konkrete Nachweise erwarten. Sie sollten im Vorfeld nach den vertraglich verlangten Werbeaufwendungen im Vertragsgebiet und den Werbeaufwendungen des Franchise-Gebers fragen. Wird zum Beispiel von allen Franchise-Nehmern in einen Werbefonds eingezahlt, ist der Werbebeitrag in der Regel zweckgebunden für die Systemwerbung angelegt. Dabei sollten Franchise-Interessenten auf Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung dieser Mittel achten.