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Franchising-Tipps

Glossar

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Stichwort "Weisungsrechte und Kontrollrechte" im Franchise-Glossar

Der Vertrag sieht regelmäßig ein begrenztes Weisungs- und Kontrollrecht des Franchise-Gebers vor. In diesem Rahmen kann der Franchise-Geber systemkonformes Verhalten und einheitliche Normen durchsetzen. So wird der Franchise-Geber seinen Partnern vorschreiben, wie sie das zur Verfügung gestellte Know-how zu nutzen und welche Ziele sie zu erreichen haben. Zu diesem Zweck müssen quantitative und qualitative Kriterien aufgestellt werden, anhand derer objektiv beurteilt werden kann, ob sie den für das Franchise-System charakteristischen Qualitätsstandard erreichen. Zur Ermittlung von Schwachstellen wird das Instrument des Controlling eingesetzt.

Die am 01.06.2000 in Kraft getretene neue europäische Gruppenfreistellungsverordnung setzt den Weisungs- und Kontrollrechten des Franchise-Gebers im Interesse des Wettbewerbs und der Unabhängigkeit des Franchise-Nehmers engere Grenzen. Respektiert der Franchise-Geber – unter Aufrechterhaltung der Systembindung – die Unabhängigkeit seines Partners, vermeidet er zudem die Umwidmung des Franchise-Vertrages in einen Arbeitsvertrag.

 

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