Franchising-Tipps
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Stichwort "Vorvertrag" im Franchise-Glossar
Falls ein Franchise-Geber einen zukünftigen Franchise-Nehmer durch einen
Vorvertrag bindet, sollten die folgenden Grundsätze beachtet
werden:
- Bevor ein Vorvertrag geschlossen wird, erhält der zukünftige
Franchise-Nehmer eine schriftliche Mitteilung über den Zweck des
Vorvertrages und die Höhe des Entgelts, das er möglicherweise an den
Franchise-Geber zu entrichten hat, um dessen tatsächliche Aufwendungen
abzudecken, die während und durch die vorvertragliche Phase entstanden sind;
- wenn der Franchise-Vertrag zustande kommt, ist die besagte
Vergütung vom Franchise-Geber zurückzuerstatten oder
gegebenenfalls mit der vom Franchise-Nehmer zu zahlenden Eintrittsgebühr zu
verrechnen;
- Der Vorvertrag sollte eine Laufzeit und eine
Kündigungsklausel enthalten;
- Der Franchise-Geber kann Wettbewerbsverbote und/oder
Geheimhaltungsklauseln festlegen, um sein Know-how und seine
Identität zu schützen.
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