

Was Sie als Franchise-Gründer/in unbedingt wissen sollten!
1x1 des Franchising mit Grundlagen, Checklisten, Statistiken & Literatur
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Ein Franchise-Geber hat nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, etwa bei Markenartikeln und zeitlich begrenzten Aktionsangeboten, dem Franchise-Nehmer unverbindliche Preisempfehlungen vorzugeben. Ansonsten gilt das so genannte Preisbindungsverbot der zweiten Hand, welches dem Franchise-Geber verbietet, auf die Preisgestaltung eines selbstständigen Franchise-Nehmers Einfluss zu nehmen oder Preisempfehlungen direkt oder indirekt durchzusetzen.
Da das Preisbindungsverbot der zweiten Hand ohne Einschränkung auch für Franchise-Systeme gilt, sind erst recht Sanktionen des Franchise-Gebers zur Durchsetzung einer einheitlichen Preisgestaltung innerhalb des Systems unzulässig. Dagegen sind bloße Kalkulationshilfen des Franchise-Gebers oder die Weitergabe von Empfehlungen anderer Franchise-Nehmer zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit erlaubt. Auch kann der Franchise-Geber bestimmen, dass Vertragsprodukte nicht verschleudert oder zu deutlich überhöhten Preisen angeboten werden dürfen.