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Franchising-Tipps

Glossar

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Stichwort "Pflichten des Franchisenehmers" im Franchise-Glossar

Da Franchising auf dem Prinzip der Partnerschaft beruht, haben sowohl Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. So sollte der Franchise-Nehmer u. a.:

  • sich nachhaltig um das Wachstum seines Franchise-Betriebs und die Wahrung der gemeinschaftlichen Identität und des guten Rufs des Franchise-Netzes bemühen;
  • dem Franchise-Geber nachprüfbare wirtschaftliche Daten zukommen lassen, um ihm die für ein effektives Management notwendige Beurteilung der Leistung und der wirtschaftlichen Ergebnisse zu erleichtern, und dem Franchise-Geber und/oder dessen Beauftragten auf Wunsch des Franchise-Gebers und zu angemessenen Zeiten Zugang zu den Räumlichkeiten und Unterlagen gewähren;
  • das Know-how, das ihm vom Franchise-Geber übermittelt wurde, weder während noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an Dritte weitergeben.

 

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