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Franchising-Tipps

Glossar

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Stichwort "Pflichten des Franchisegebers" im Franchise-Glossar

Da Franchising auf dem Prinzip der Partnerschaft beruht, haben sowohl Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. So sollte der Franchise-Geber u. a.:

  • vor der Gründung seines Franchise-Netzes ein Geschäftskonzept schon in einem angemessenen Zeitraum und mit wenigstens einem Pilotprojekt erfolgreich betrieben haben;
  • der Eigentümer oder rechtmäßige Nutzungsberechtigte des Firmennamens, Warenzeichens oder einer anderen besonderen Kennzeichnung seines Netzes sein;
  • eine Anfangsschulung des einzelnen Franchise-Nehmers durchführen und ihm während der gesamten Laufzeit des Vertrages laufend kommerzielle und/oder technische Unterstützung gewähren.

 

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