Franchising-Tipps
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Stichwort "Pflichten des Franchisegebers" im Franchise-Glossar
Da Franchising auf dem Prinzip der Partnerschaft beruht,
haben sowohl Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer bestimmte
Pflichten zu erfüllen. So sollte der Franchise-Geber u. a.:
- vor der Gründung seines Franchise-Netzes ein Geschäftskonzept schon in
einem angemessenen Zeitraum und mit wenigstens einem Pilotprojekt
erfolgreich betrieben haben;
- der Eigentümer oder rechtmäßige Nutzungsberechtigte des
Firmennamens, Warenzeichens oder einer anderen besonderen
Kennzeichnung seines Netzes sein;
- eine Anfangsschulung des einzelnen Franchise-Nehmers
durchführen und ihm während der gesamten Laufzeit des Vertrages laufend
kommerzielle und/oder technische Unterstützung gewähren.
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