Franchising-Tipps
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Stichwort "Know-how" im Franchise-Glossar
”Know-how” im Sinne der VGVO bedeutet für
Franchise-Vereinbarungen eine Gesamtheit von nicht patentierten praktischen
Kenntnissen, die auf Erfahrungen des Franchise-Gebers sowie Erprobungen durch
diesen beruhen und die geheim, wesentlich und identifiziert sind.
- „Geheim” im Sinne der
Freistellungsverordnung bedeutet, dass das Know-how in seiner
Substanz, seiner Struktur und der genauen Zusammensetzung seiner Teile
nicht allgemein bekannt oder nicht leicht zugänglich ist. Der
Begriff ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass jeder einzelne Teil des
Know-hows außerhalb des Geschäfts des Franchise-Gebers völlig unbekannt oder
unerhältlich sein müsste.
- „Wesentlich” im Sinne der Freistellungsverordnung
bedeutet, dass das Know-how Kenntnisse umfasst, die für den Verkauf von Waren
oder die Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher, insbesondere für
die Präsentation der zum Verkauf bestimmten Waren, die Bearbeitung von
Erzeugnissen in Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, die Art
und Weise der Kundenbedienung sowie die Führung des Geschäftes in
verwaltungsmäßiger und finanzieller Hinsicht wichtig sind. Das
Know-how muss für den Franchise-Nehmer nützlich sein; dies
trifft zu, wenn es bei Abschluss der Vereinbarung geeignet ist, die
Wettbewerbsstellung des Franchise-Nehmers insbesondere dadurch zu verbessern,
dass es dessen Leistungsfähigkeit steigert und ihm das
Eindringen in einen neuen Markt erleichtert.
- „Identifiziert” im Sinne der Freistellungsverordnung
bedeutet, dass das Know-how ausführlich genug beschrieben
sein muss, um prüfen zu können, ob es die Merkmale des Geheimnisses
und der Wesentlichkeit erfüllt; die Beschreibung des Know-how kann
entweder in der Franchise-Vereinbarung oder in einem besonderen Schriftstück
niedergelegt oder in jeder anderen Form vorgenommen werden.
Mehr zum Thema 'Franchise Know-how' unter: Die Bedeutung der Know-how-Dokumentation im
Franchising
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