Glossar
für Gründungs-Interessierte
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Was ist der Kapitalbedarf? (Definition)

Was ist der Kapitalbedarf?

Unter dem Kapitalbedarf bei einer Existenzgründung versteht man den Bedarf an finanziellen Mitteln, um ein Unternehmen aufzubauen, das Geschäft zu eröffnen und die Anlaufphase zu überstehen. In der Finanzierungsplanung wird der Kapitalbedarf üblicherweise für die ersten drei Jahre ab Firmengründung berechnet.

Welche Investitionen zählen zum Kapitalbedarf?

Der Kapitalbedarf ist für drei Bereiche zu ermitteln:

Das Anlagevermögen umfasst Werte, die zur langfristigen Nutzung angeschafft oder geschaffen werden – zum Beispiel Grundstücke, Immobilien, Sanierungsmaßnahmen, Maschinen, Geräte, Produktionsanlagen, Einrichtung, Geschäftsausstattung oder Fuhrpark.

Zum Umlaufvermögen zählen Werte mit variablen Kosten wie Materialbedarf (Einkauf), Betriebskosten, Lagerkosten, Löhne oder Liquiditätsreserven für die Zeiträume bis zur Rechnungszahlung durch die Kunden. (Detailliertere Beschreibungen zu Anlage- und Umlaufvermögen siehe unten).

Die Gründungskosten beinhalten jene Beträge, die unmittelbar die Existenzgründung betreffen. Dies sind unter anderem Beratungskosten, Gerichts- und Notargebühren, Kosten für Markenentwicklung, Werbekonzepte und Einführungswerbung sowie Lizenzerwerbs- und Einstiegsgebühren bei Franchise-Systemen.

Alle notwendigen Investitionskosten gehen in den Kapitalbedarfsplan ein. Auch die Kosten für die private Lebenshaltung des Unternehmens sollten berücksichtigt werden.

Der Kapitalbedarf summiert alle Kosten. Abgezogen wird das vorhandene Eigenkapital des Gründers. Der Differenzbetrag ergibt den Bedarf an Fremdkapital, der vor allem in Form von Krediten oder Beteiligungen gedeckt werden kann (siehe auch: e-Book alternative Finanzierungsmöglichkeiten).

Wie wird der Kapitalbedarf ermittelt?

Kaum ein Unternehmen kann ohne nennenswertes Kapital an den Markt gebracht werden (Ausnahmen können Gründungen durch KleinunternehmerFreiberufler bestimmter Branchen oder nebenberuflich Selbstständige sein). Seit den restriktiveren Kreditvergabe-Regelungen u.a. durch Basel III oder Basel IV fordern Bankberater im Allgemeinen eine Eigenkapitalquote von ca. 15 bis ca. 25 Prozent.

Die meisten Existenzgründer-Insolvenzen werden nicht durch zu hohe Schulden aufgrund von Über-Finanzierung hervorgerufen. Sondern – im Gegenteil – durch Unterfinanzierung. Den unterfinanzierten Selbstständigen geht oft schon in der Gründungsphase das Geld aus, wenn sie beispielsweise weitere Mitarbeiter einstellen müssten, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Oder wenn die erste Expansion nötig wäre, um im Wettbewerb zu bestehen. Daher kann die Kapitalbedarfsplanung als die erste und wichtigste Maßnahme nach Erarbeitung des Geschäftsmodells angesehen werden.

Wo besteht Kapitalbedarf?

Wie oben beschrieben, ist der Kapitalbedarf die Summe aller Mittel, die ein Unternehmen benötigt, um eine Absicht umzusetzen bzw. ein Projekt durchzuführen. Beispiele sind das „Projekt“ des Firmenaufbaus und der Markteinführung oder das „Projekt“ Expansion, etwa per Aufbau eines Franchise-Systems.

Das „Projekt“ lässt sich unterteilen in:

Der Betriebszweck entspricht dem Kerngeschäft. Beispielsweise Produktion und Verkauf von Waren oder Gütern oder Erbringung einer Dienstleistung. Das Ziel kann Gewinnerreichung (Break-Even, ROI) oder Gewinnmaximierung lauten. Letzteres zum Beispiel durch Expansion, Betriebsvergrößerung, Produktinnovationen oder Erschließung neuer Märkte.

Welcher Kapitalbedarf besteht für Anlageinvestitionen?

Die Anlagegüter müssen beschafft werden, wie oben beschrieben. Hinzu kommen Kostenplanungen für Wartung, Reparatur, Instandhaltung oder Ersatzteile. Bei Kapitalgesellschaften muss außerdem das Stammkapital bzw. Grundkapital für die Haftung eingelegt werden (Personengesellschaften haften mit dem Privatvermögen der Gründer).

Die Kapitalbeschaffung durch externe Mittel wie Investitionskredite lässt sich durch interne Mittel aus Verkaufserlösen und operativen Gewinnen mindern. Auch Abschreibungen ermöglichen eine interne Teilfinanzierung.

Welcher Kapitalbedarf für das Umlaufvermögen?

Kapitalbedarf besteht für alle Betriebsmittel, die zu variablen Kosten beschafft werden müssen. Beispiele sind Rohstoffe, Waren, Artikel oder Komponenten, aber auch Löhne und Lagerkosten. Eine teilweise oder nach dem Break-Even auch vollständige Selbstfinanzierung ist durch Verkaufs- oder Umsatzerlöse möglich.

Ein relativ geringer Kapitalbedarf für das Umlaufvermögen besteht in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Just-in-time-Produktion mit schnellen Erlösen, etwa durch so genannte Schnelldreher im Lebensmitteleinzelhandel. Wesentlich größer ist der Kapitalbedarf für das Umlaufvermögen bei Unternehmen mit langer Produktionsdauer, großen Kundenprojekten oder langen Zeiträumen bis Zahlungseingang, zum Beispiel Bauträger oder Anlagebauer. Bei Unternehmen dieser Branchen besteht eine hohe Kapitalbindung. (Siehe auch: Betriebsmittelkredite).

Bei Anlage- wie Umlauffinanzierung sind nicht selbstbestimmte Faktoren mit einzuberechnen. Dazu zählen Kreditzinsschwankungen, steigende oder sinkende Einkaufspreise bei Wareneinkauf, dazu volatile, auf den Absatzmärkten erzielbare Verkaufspreise. Plus neue Technologien für Produktion, die die Produktion aufwändiger oder schlanker machen.

Was ist ein Kapitalbedarfsplan?

Der Kapitalbedarfsplan ist ein Teil des Finanzplans eines Unternehmens und dessen Grundlage. Er muss vor der Finanzierungsplanung ermittelt werden, denn der Kapitalbedarf abzüglich des Eigenkapitals ergibt als Differenz die nötige Fremdfinanzierung.

Der Finanzplan enthält neben dem Kapitalbedarfsplan auch den Investitionsplan, den Liquiditätsplan sowie den Umsatz- & Kostenplan. Als erstes ist jedoch der Kapitalbedarfsplan zu erstellen, es folgt die Finanzierungsplanung. Mit den weiteren Plänen werden Einnahmen, Ausgaben und interne Finanzierungsmöglichkeiten etwa durch Gewinne und Erlöse berechnet. Der Finanzplan fließt in zusammengefasster Form in den Businessplan ein, den Banken zur Freigabe von Krediten und Fördermitteln benötigen.

Kapitalbedarf im Franchising

Franchisegründer greifen auf die Erfahrungen des Franchisegebers mit vielen durchlaufenen Gründungsprojekten zurück. Ihr Kapitalbedarfsplan basiert damit auf weitgehend bekannten Größen.


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