Franchising-Tipps
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Stichwort "Kapitalbedarf" im Franchise-Glossar
Unter Kapitalbedarf versteht man bei einer Unternehmensgründung den
Betrag an finanziellen Mitteln, der benötigt wird, um ein
Unternehmen an den Start zu bringen und eine erste Anlaufphase zu
überstehen.
Eingesetzt werden diese finanziellen Mittel für das Anlagevermögen,
das Umlaufvermögen und die Gründungskosten. Aus der Differenz zwischen
Kapitalbedarf und Eigenkapital ergibt sich die Summe, die durch Fremdkapital (z.
B. Kredite) gedeckt werden muss.
- Zum Anlagevermögen gehören Sachinvestitionen, die einem Unternehmen
längerfristig zur Verfügung stehen. Etwa Grundstücks- oder Immobilienkosten,
Renovierungskosten, Kosten für die Werkstatt- oder Innenausstattung, Kosten
für die Büroausstattung, den Fuhrpark etc.
- Das Umlaufvermögen ist schwieriger zu erfassen, da dabei z. B. variable
Kosten wie der Verbrauch von Material, Löhne, Betriebskosten, Lagerkosten oder
Zahlungsmodi der Kunden zu berücksichtigen sind.
- Zu den Gründungskosten gehören alle Ausgaben zusammen, die unmittelbar für
die Existenzgründung anfallen. Etwa Beratungskosten, Notargebühren,
Gerichtskosten, Kosten für die Einführungswerbung oder die
Franchise-Einstiegsgebühr.
Sind die Mittel für die private Lebensführung nicht anderweitig vorhanden,
sollten diese in den Kapitalbedarfsplan für einen angemessenen Zeitraum
einbezogen werden.
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