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Franchising-Tipps

Glossar

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Stichwort "Gruppenfreistellungsverordnung" im Franchise-Glossar

Am 1. Juni 2000 trat die EG-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen (VGVO) in Kraft und läuft bis zum 31. Mai 2010. Diese Verordnung regelt nicht nur den Alleinvertrieb, den Alleinbezug, den selektiven Vertrieb, sondern auch das Franchising.

Die neue Gruppenfreistellungsverordnung ist weit gefasst. Vertikale Vereinbarungen werden demnach nur noch bei schwachem Markenwettbewerb sowie erheblicher Marktmacht kontrolliert. Eine Schwarze Liste erfasst dabei Wettbewerbsbeschränkungen, die nicht freigestellt werden und zur Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung führen. Eine Graue Liste erfasst Wettbewerbsbeschränkungen, die Vereinbarungen nicht automatisch nichtig machen oder zum Entzug der Vorteile der Freistellungsverordnung führen. Durch die neue Verordnung wurde das alte zentrale Genehmigungssystem für Freistellungen durch ein "System der gesetzlichen Ausnahme" ersetzt.

 

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