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Franchising-Tipps

Glossar

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Stichwort "Franchise-Vertrag" im Franchise-Glossar

 

Der Franchise-Vertrag (oder Franchising-Vertrag) hat den nationalen Gesetzen, dem Recht der europäischen Gemeinschaften, sowie dem Verhaltenskodex zu seinen jeweiligen Ergänzungen zu entsprechen. Er hat die Interessen der Netzwerk-Mitglieder  im Franchising widerzuspiegeln, indem er die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte des Franchise-Gebers schützt und die einheitliche Identität und das Ansehen des Franchise-Netzes wahrt.

Alle Verträge und alle vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Franchise-Verhältnis sind in der Amtssprache des Landes , in dem der Franchise-Nehmer seinen Sitz hat, abzufassen oder von einem beeideten Übersetzer in diese Sprache zu übertragen und nach Unterzeichnung dem einzelnen Franchise-Nehmer unmittelbar auszuhändigen.

Der Franchise-Vertrag hat die jeweiligen Verpflichtungen und Verantwortlichkeit der Parteien und alle anderen wesentlichen Bedingungen des Vertragsverhältnisses festzulegen.

Die folgenden Vertragsbedingungen stellen im Franchising ein unentbehrliches Minimum dar:

  • die dem Franchise-Geber eingeräumten Rechte
  • die dem einzelnen Franchise-Nehmer eingeräumten Rechte
  • die dem einzelnen Franchise-Nehmer zur Verfügung zu stellenden Waren und/oder Dienstleistungen
  • die Pflichten des Franchise-Gebers
  • die Pflichten des einzelnen Franchise-Nehmers
  • die Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Franchise-Nehmers
  • die Vertragsdauer, die so befristet sein soll, dass der Franchise-Nehmer seine franchise-spezifischen Anfangsinvestitionen amortisieren kann
  • die Grundlage für eine allfähige Verlängerung des Vertrags
  • die Bedingungen, nach denen der einzelne Franchise-Nehmer das Franchise-Geschäft verkaufen oder übertragen kann sowie mögliche Vorkaufsrechte des Franchise-Gebers in dieser Hinsicht
  • diejenigen Bestimmungen, die sich auf den Gebrauch der typischen Kennzeichnungen, des Firmennamens, des Warenzeichens, der Dienstleistungsmarke, des Ladenschilds, des Logos oder andere besondere Identifikationsmerkmale des Franchise-Gebers beziehen
  • das Recht des Franchise-Gebers, das Franchise-System an neue oder geänderte Verhältnisse anzupassen
  • Regelungen über die Beendigung des Vertrags
  • Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen und immateriellen Eigentums des Franchise-Gebers oder eines anderen Inhabers nach Vertragsende

 

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