Glossar« Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Stichwort "Franchise-Vertrag" im Franchise-Glossar
Der Franchise-Vertrag (oder Franchising-Vertrag) hat den
nationalen Gesetzen, dem Recht der europäischen Gemeinschaften,
sowie dem Verhaltenskodex zu seinen jeweiligen Ergänzungen zu entsprechen. Er
hat die Interessen der Netzwerk-Mitglieder im Franchising widerzuspiegeln,
indem er die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte des
Franchise-Gebers schützt und die einheitliche Identität und das Ansehen
des Franchise-Netzes wahrt.
Alle Verträge und alle vertraglichen
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Franchise-Verhältnis sind in der
Amtssprache des Landes , in dem der Franchise-Nehmer seinen
Sitz hat, abzufassen oder von einem beeideten Übersetzer in diese Sprache zu
übertragen und nach Unterzeichnung dem einzelnen Franchise-Nehmer unmittelbar
auszuhändigen.
Der Franchise-Vertrag hat die jeweiligen
Verpflichtungen und Verantwortlichkeit der Parteien und alle
anderen wesentlichen Bedingungen des Vertragsverhältnisses
festzulegen.
Die folgenden Vertragsbedingungen stellen im Franchising ein
unentbehrliches Minimum dar:
- die dem Franchise-Geber eingeräumten Rechte
- die dem einzelnen Franchise-Nehmer eingeräumten Rechte
- die dem einzelnen Franchise-Nehmer zur Verfügung zu stellenden Waren
und/oder Dienstleistungen
- die Pflichten des Franchise-Gebers
- die Pflichten des einzelnen Franchise-Nehmers
- die Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Franchise-Nehmers
- die Vertragsdauer, die so befristet sein soll, dass der Franchise-Nehmer
seine franchise-spezifischen Anfangsinvestitionen amortisieren kann
- die Grundlage für eine allfähige Verlängerung des Vertrags
- die Bedingungen, nach denen der einzelne Franchise-Nehmer das
Franchise-Geschäft verkaufen oder übertragen kann sowie mögliche
Vorkaufsrechte des Franchise-Gebers in dieser Hinsicht
- diejenigen Bestimmungen, die sich auf den Gebrauch der typischen
Kennzeichnungen, des Firmennamens, des Warenzeichens, der
Dienstleistungsmarke, des Ladenschilds, des Logos oder andere besondere
Identifikationsmerkmale des Franchise-Gebers beziehen
- das Recht des Franchise-Gebers, das Franchise-System an neue oder
geänderte Verhältnisse anzupassen
- Regelungen über die Beendigung des Vertrags
- Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen und immateriellen
Eigentums des Franchise-Gebers oder eines anderen Inhabers nach
Vertragsende
Video-Erklärung
Zu diesem Begriff haben wir für Sie auch eine Video-Erklärung bereitgestellt. Klicken Sie auf das Video, um mit dem Abspielen zu beginnen.
Zu diesem Begriff haben wir für Sie auch mehrere Video-Erklärungen bereitgestellt. Klicken Sie bitte auf den gewünschten Videotitel um mit dem Abspielen zu beginnen.