

« Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Stichwort "Erstausstattung" im
Franchise-Glossar
Franchise-Verträge können
Franchise-Nehmer verpflichten, eine Erstausstattung für den
neuen Franchise-Betrieb vom Franchise-Geber zu erwerben. Je nach Art des
Betriebs und den Regelungen im Vertrag kann es sich dabei um
Inneneinrichtungen, Arbeitsmittel, Briefpapier oder auch für
den Verkauf bestimmter Produkte handeln. Der Umfang der vom Franchise-Geber
geforderten Erstausstattung sowie der Kosten sollten vom Franchise-Nehmer genau
geprüft und ggf. an eigene Vorstellungen angepasst werden.