« Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Franchise-Verträge können Franchise-Nehmer verpflichten, eine Erstausstattung für den neuen Franchise-Betrieb vom Franchise-Geber zu erwerben. Je nach Art des Betriebs und den Regelungen im Vertrag kann es sich dabei um Inneneinrichtungen, Arbeitsmittel, Briefpapier oder auch für den Verkauf bestimmter Produkte handeln. Der Umfang der vom Franchise-Geber geforderten Erstausstattung sowie der Kosten sollten vom Franchise-Nehmer genau geprüft und ggf. an eigene Vorstellungen angepasst werden.