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Stichwort "Eintrittsgebühr" im
Franchise-Glossar
Mit der
Eintrittsgebühr werden in erster Linie die
Vorleistungen des Franchisegebers für Markenaufbau,
Bekanntheitsgrad und Systementwicklung bezahlt. Sie stellt außerdem eine
Gegenleistung für die Betreuung des Franchisenehmers zwischen
Vertragsabschluss und Betriebseröffnung dar. Besonders häufige
Betreuungsleistungen sind Standortberatung, Einrichtungsplanung,
Rentabilitätsberechnung, Grundschulung und Eröffnungswerbung.
Üblicherweise wird bei Eintritt in ein Franchisesystem eine
Einmalzahlung fällig. Ihre Höhe richtet sich nach den
getätigten Investitionen, dem Wert des zur Verfügung gestellten Know-hows (inkl.
Schutzrechte) sowie dem Umfang der Leistungen , die gegenüber
dem Franchisenehmer vor Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit erbracht werden.