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Stichwort "Beirat" im Franchise-Glossar
Viele Franchise-Systeme verfügen über einen
Beirat. Dieser dient als Sprachrohr der Franchise-Nehmer
innerhalb des Franchise-Systems und sollte nur eine beratende
Funktion innehaben. Erhalten der Beirat und damit die Franchise-Nehmer
auch nur in Teilbereichen Entscheidungsbefugnisse, kann dies gegen das
Kartellrecht verstoßen. Die Franchise-Nehmer könnten in diesem Fall als
aktuelle, zumindest aber als potentielle Wettbewerber über den Beirat ihr
Verhalten untereinander koordinieren.
Einem Beirat ist daher nur ein Mitsprache- bzw. Beratungsrecht einzuräumen. Er hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Franchise-Nehmer an ihrem jeweiligen lokalen Markt die Systemführung bei wichtigen systemrelevanten Entscheidungen, in Fachfragen und z. B. hinsichtlich der Marketingstrategie zu beraten. Neben dem üblichen Franchise-Nehmer- bzw. Systembeirat können daher auch weitere Beiräte bestehen. Diese sind, wie beispielsweise der Werbebeirat und der Waren-/Einkaufsbeirat, für bestimmte Bereiche zuständig.
Vor allem große Franchise-Systeme setzen auf die kommunikative Leistung eines Beirats zur Vermittlung und zum Austausch zwischen Systemzentrale und Franchise-Nehmern. Hintergrund mag sein, dass die Einrichtung eines Beirats gründlich vorbereitet werden sollte. Insbesondere die Aufgaben des Beirats und Verfahrensweisen sollten durch eine Geschäftsordnung genau festgelegt werden. Daher findet sich in Franchise-Verträgen häufig eine Regelung, wonach ein Beirat erst dann, wenn eine bestimmte Anzahl von Franchise-Nehmern erreicht worden ist, installiert wird.
Rechtsanwalt Dr. Volker Güntzel / Kanzlei MEYER-KÖRING