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für Gründungs-Interessierte
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Was bedeutet Reservierungsvereinbarung? (Definition)

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Begriffserläuterung: Reservierungsvereinbarungen werden von manchen Franchise-Systemen im Prozess der Partnergewinnung angeboten. Mit einer Reservierungsvereinbarung räumt ein Franchisegeber einem Interessenten und möglichen zukünftigen Franchisenehmer eine befristete exklusive Anwartschaft auf ein freies Vertriebsgebiet ein. 

Der Franchise-Interessent oder Lizenz-Bewerber wiederum sichert sich für den Zeitraum der Reservierungsvereinbarung gegen die Vergabe des Gebietes an andere Interessenten ab. Für die Reservierung verlangen die Franchise-Geber in der Regel die sogenannte Reservierungsgebühr vom Interessenten.

Ein Vertriebsgebiet wird reserviert – auf Zeit

Während der Frist der Reservierungsvereinbarung kann der potenzielle Franchisenehmer konkrete Vorbereitungen für eine Geschäftsgründung treffen. Beispielsweise klärt er dabei Fragen der Finanzplanung ab. Oder er erstellt konkrete Marktanalysen zur Nachfrage- und Wettbewerbssituation vor Ort und Standortanalysen für mögliche Geschäfte oder Lokale. Kommt er zu keinem tragfähigen Ergebnis oder entscheidet sich aus anderen Gründen letztlich gegen das System, kann er sich nach Ende der Fristbindung vom System zurückziehen. Denn eine Reservierungsvereinbarung verpflichtet nicht zum Abschluss eines Franchisevertrages und damit zum Eintritt ins Netzwerk. Für den Franchise-Geber stellt sie eine gewisse finanzielle Absicherung dar. Schließlich entschädigt ihn die Gebühr dafür, dass er das vakante Vertriebsgebiet zwischenzeitlich nicht weitervergeben konnte.

Reservierungsvereinbarung als gegenseitige Absicherung

Die Reservierungsvereinbarung wird meist als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. So erklärt es der Franchise-Unternehmensberater Mathias Dehe in einem seiner Gründerwissen Videos auf FranchisePORTAL. Damit unterscheidet sich die Reservierungsvereinbarung vom ebenfalls häufig angebotenen Vorvertrag. Dieser wird vor allem zur gegenseitigen Absicherung finanzieller Vorleistungen abgeschlossen und beinhaltet mögliche Vorauszahlungen oder erste Bestandteile des endgültigen Franchise-Vertrages. Die Reservierung definiert Mathias Dehe als einen konkreten Bestandteil des Leistungskatalogs des Franchisegebers.

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