Vorvertrag unterschrieben – MUSS jetzt der Franchisegeber alle Zahlen offen legen?
Die Offenlegung aller für einen Franchise-Interessenten relevanten Zahlen ist nicht abhängig von der Unterschrift unter einem Vorvertrag. Aktuelle Zahlen müssen offen gelegt werden, sobald ein Gespräch mit einer Person beginnt, die sich als ernsthaft interessiert an einer Franchise-Partnerschaft erweist und deshalb das Franchisesystem beurteilen möchte.
Ab dem Moment der Vorstellung eines Franchiseangebotes, müssen aktuelle Daten von bestehenden Franchisenehmern bzw. Standorten zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollte beispielsweise konkretisiert werden, ob es sich um Daten eines Franchisenehmers aus dem oberen oder mittleren handelt. Die Pflicht besteht unabhängig vom Unterschreiben eines Vorvertrags und gehört zur korrekten vorvertraglichen Aufklärung.