Wem gehört ein Franchise-Betrieb nach Beendigung des Franchise-Vertrags?
23 February 2010 | Dr. Jan Patrick Giesler - BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Herr Dr. Jan Patrick Giesler ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Meyer-Köring in Bonn und hat sich auf Franchise-Recht spezialisiert. In diesem Video beatwortet er ausführlich die Frage, wem denn eigentlich ein Franchise-Betrieb nach Beendigung des Franchise-Vertrags gehört.
Da dies nicht eindeutig und pauschal beantwortet werden kann, bedient sich Herr Dr. Giesler anschaulicher Beispiele. Generell lässt sich aber sagen, dass dem Franchise-Nehmer die Betriebsmittel und dem Franchise-Geber die Markenrechte gehören.
Dr. Jan Patrick Giesler
BUSSE & MIESSEN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Fast ausschließlich für Franchiseunternehmen tätig. Berät bei Systemaufbau, Systemoptimierung, Vertragsgestaltung und bei der internationalen Expansion.
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