Mögliche Gründungsformen für Franchisenehmer
Ein Franchise-System erleichtert den Start für Neu-Unternehmer erheblich. Die meisten Franchisegeber greifen den Franchisenehmern dabei unter die Arme und helfen bei unterschiedlichen Aufgaben wie beispielsweise der Standort-Analyse oder der Suche nach geeignetem Personal. Dennoch bleibt der Franchisenehmer ein selbstständiger Unternehmer. Als solcher muss er oder sie sich auch für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Die Auswahl ist vielfältig und jede hat dabei ihre eigenen Vor- und Nachteile.
Welche Rechtsformen stehen Unternehmern in Deutschland grundsätzlich zur Verfügung?
Die Rechtsform bildet den formalen Rahmen eines Unternehmens. Daraus ergeben sich zahlreiche Konsequenzen wie etwa Fragen nach der persönlichen Haftung oder die Art der Steuern, die zu entrichten sind.
Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, hat grundsätzlich die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen, einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft. Wesentliche Unterschiede liegen bei der Haftung und dem Kapital: Während ein Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft mit ihrem privaten Vermögen haften, ist die Haftungssumme bei Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Aus diesem Grund muss jede Kapitalgesellschaft bei der Gründung ein Stammkapital festlegen, das als Haftungssumme dient. Diese Pflicht haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht.
Beliebte Rechtsformen im Überblick
Einzelunternehmen:
Als Einzelunternehmen bezeichnet man Gewerbetreibende, Freiberufler oder eingetragene Kaufleute, die solo-selbständig sind. Der Inhaber hat dabei die volle Entscheidungskraft. Einzelunternehmen sind die mit Abstand am weitesten verbreitete Unternehmensform in Deutschland. Rund 80 Prozent der Existenzgründer entscheiden sich für diese Art der Selbständigkeit. Das liegt unter anderem an der unkomplizierten und günstigen Gründung und den vereinfachten Steuer- und Buchführungspflichten. Einzelunternehmer haften mit ihrem Privatvermögen.
Personengesellschaften:
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR): Wer gemeinsam mit Partnern gründen möchte, kann dafür eine GbR gründen. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die einen entsprechenden Gesellschaftervertrag vereinbaren. Sie ist auch bei Freiberufler-Teams sehr beliebt.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG ähnelt stark der GbR, im Unterschied dazu ist aber ein Eintrag im Handelsregister Voraussetzung. Ab einem jährlichen Umsatz von 500.000 Euro bzw. einem Gewinn von 30.000 Euro wird eine GbR automatisch zur OHG.
- Kommanditgesellschaft (KG): Die KG ist eine Sonderform der OHG. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass nicht alle Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen haften, sondern die Haftung von bestimmten Gesellschaftern (den sogenannten Kommanditisten) auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt werden kann. Zumindest ein Gesellschafter (der Komplementär) haftet jedoch persönlich.
- Stille Gesellschaft: Diese Unternehmensform funktioniert ähnlich wie die KG. Investoren bringen sich hier als stille Gesellschafter und nicht als Kommanditisten in das Unternehmen ein und erhalten dafür in der Regel eine vertraglich vereinbarte Gewinnbeteiligung, haben aber kein Mitspracherecht.
Kapitalgesellschaften:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist die wohl bekannteste deutsche Rechtsform im In- und Ausland. Sie kann allein oder als Team gegründet werden. Bei der GmbH haften die Gesellschafter nicht persönlich, sondern nur mit dem Stammkapital der Gesellschaft. Das beträgt mindestens 25.000 Euro und setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen. Eine Checkliste für die GmbH-Gründung findet man beispielsweise hier.
- Unternehmergesellschaft (UG): Die Unternehmergesellschaft (UG) ist die kleine Variante der GmbH. Bei der oftmals auch als Mini-GmbH bezeichneten Rechtsform handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die mit nur einem Euro Stammkapital pro Gesellschafter gegründet werden kann. Dadurch ist sie zu einer interessanten Alternative zum Einzelunternehmen geworden.
- Aktiengesellschaft (AG): Die AG ist vor allem für kapitalintensive Geschäftsmodelle geeignet. Der größte Unterschied zur GmbH besteht darin, dass die Grundkapital hier mindestens 50.000 Euro betragen muss. Zudem sind die formalen Anforderungen wesentlich höher.
Welche dieser Rechtsformen sind für Franchisenehmer besonders geeignet?
Eines vorneweg: Es gibt nicht die eine Rechtsform, die für alle Franchisenehmer gleichermaßen gut geeignet ist. Für welche Form sich jemand entscheidet, ist vor allem von den persönlichen Voraussetzungen abhängig. Unter anderem spielen dabei die folgenden Faktoren eine wichtige Rolle:
- Art des jeweiligen Unternehmens
- Voraussichtlicher Jahresumsatz
- Gründung allein oder mit Partnern
- Erforderlicher Kapitalbedarf
Grundsätzlich sind aber vor allem die folgenden Rechtsformen für Franchiseunternehmen im besonderen Maße geeignet:
- Einzelunternehmen
- Offene Handelsgesellschaft
- Unternehmergesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Jede dieser Gesellschaftsformen bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile, die bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt werden sollen.
Welche Vor- und Nachteile bieten die Rechtsformen für Franchisenehmer?
Einzelunternehmen
Für das Einzelunternehmen spricht vor allem der geringe Aufwand bei der Gründung und die Tatsache, dass dafür kein Startkapital erforderlich ist. Einzelunternehmer haben die alleinige Entscheidungsgewalt und müssen sich im geschäftlichen Alltag von niemandem reinreden lassen.
Die persönliche Haftung ist von den Banken gerne gesehen, allerdings kommt sie auch tatsächlich zum Tragen, wenn das Business nicht so läuft wie erwartet. Darüber hinaus gibt es keine anderen Gesellschafter, die zum Eigenkapital beitragen können. Es muss also aus eigener Kraft auf die Beine gestellt werden.
Offene Handelsgesellschaft
Wer nicht allein gründen und den Aufwand dennoch geringhalten möchte, kann sich beispielsweise für eine OHG entscheiden. Die großen Vorteile bei dieser Rechtsform sind, dass für die Gründung kein Mindestkapital erforderlich ist und die Gründung im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft recht einfach ist. Darüber hinaus ist die Kreditwürdigkeit bei den Banken aufgrund der persönlichen Haftung sehr gut.
Demgegenüber steht jedoch die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Darüber hinaus ist ein Eintrag ins Handelsregister verpflichtend. Das allein ist zwar kein großer Aufwand, dadurch ergeben sich jedoch einige Anforderungen, was die Form der Buchhaltung betrifft.
Unternehmergesellschaft
Deshalb entscheiden sich viele, die nicht allein gründen möchten, gleich für eine UG. Die Gründung ist zwar aufwändiger, dafür entfällt die gefürchtete Haftung mit dem Privatvermögen. Wächst das Unternehmen, kann es in weiterer Folge in eine GmbH umfirmiert werden.
Auf mögliche Geldgeber sowie Geschäftspartner kann das geringe Stammkapital jedoch abschreckend wirken. Darüber hinaus besteht durch das geringe Stammkapital eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Insolvenz. Für die Auszahlung von Renten und Gehältern fallen dazu noch weitere Steuern an. Um die Bonität langfristig zu steigern, muss jede UG außerdem jedes Jahr mindestens 25 % des Gewinns als Rücklage einstellen. Dieser Teil darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Auch bei der GesmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gründung ist Alleingesellschafter oder Team möglich. Insgesamt wirkt eine GmbH wesentlich seriöser auf Geschäftspartner als ein Einzelunternehmen und bietet auch besseren Zugang zum Finanzmarkt.
Für viele ist allerdings die Einstiegshürde des Stammkapitals von 25.000 Euro zu hoch, auch wenn es in Form von Sacheinlagen geleistet werden kann. Darüber hinaus sind mit dieser Gesellschaftsform auch unterschiedliche Publikationspflichten sowie ein hoher Aufwand in der Buchführung verbunden.
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