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Existenzgründung mit günstigen Gründerkrediten von der KfW und der GLS

Wer sich selbstständig machen möchte, steht am Anfang meist vor der Frage: Wie finanziere ich meine Geschäftsidee? Während überschwängliche Motivation, Ideen-reichtum und Inspiration ausreichend vorhanden sind, fehlt es oft am nötigen Kapital: Die Anmietung von Geschäftsräumen, die Büroausstattung oder der Wareneinkauf sind nur einige der vielen Investitionen, die bei einer Existenzgründung anfallen, bevor Geld verdient werden kann. Bei der Selbstständigkeit mit Franchise-Modellen sind die Anfangsinvestitionen manchmal höher als bei Existenzgründungen mit eigenen Geschäftskonzepten, da für Franchising-Nehmer unter anderem Gebühren für Lizenzen anfallen und die Erstausstattung nach Vorgabe des Franchise-Gebers erfolgen muss, sodass nicht auf eventuell günstigere Produkte zurückgegriffen werden kann.


Die wichtigsten Gründer- und Unternehmerkredite lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Kredite, für deren Erhalt Gründer keinen negativen SCHUFA-Eintrag haben dürfen und solche Kredite, die auch mit negativen SCHUFA-Einträgen aufgenommen werden können. Vor dem Kreditantrag sollte eine Selbstauskunft eingeholt werden.


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, unterstützt als nationale Förderbank Existenzgründer und junge Unternehmen mit günstigen Krediten bei der Vorhabensrealisierung. Bei den verschiedenen KFW-Kreditmodellen haben nur Existenzgründer ohne einen negativen Schufa-Eintrag eine Chance. Bei allen Modellen sind die Zinsen wesentlich günstiger als bei Krediten von „normalen“ Banken – sprich von solchen, deren Kredite nicht auf die besonderen Umstände bei einer Existenzgründung ausgerichtet sind. Kreditanträge können nicht direkt an die KfW gerichtet werden, stattdessen erfolgt der Antrag über die jeweilige Hausbank. Dort wird er geprüft und bei Genehmigung an die KfW weitergeleitet.


Die wichtigsten Kreditmodelle für Unternehmen bis zu drei Jahren nach der Gründung sind der ERP-Gründerkedit – Startgeld, das ERP-Kapital für Gründung und der ERP-Gründerkredit – Universell.
Diese Modelle kommen nicht in Frage, wenn Unternehmer einen Kredit für die Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben benötigen. Des Weiteren können mit diesen keine Förderungen von Anlagen für erneuerbare Energien, falls diese mehr als 50% der Gesamtinvestition ausmachen, getätigt werden. Eine Förderung von Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte herstellen oder in der Fischerei tätig sind, ist ebenfalls ausgeschlossen.


Der Informationspunkt „Tilgungsfreie Anlaufzeit“ in der Übersicht der Kreditmodelle bedeutet, dass in der festgelegten tilgungsfreien Anlaufzeit nur die Zinsen für den Darlehensbetrag gezahlt werden müssen. Mit der Rückzahlung des Kreditbetrages wird erst nach deren Ablauf begonnen. Die „Haftungsfreistellung“ gibt an, in welchem Umfang die Hausbank im Falle der Rückzahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers gegenüber der KfW haftet, sodass eine drohende Verschuldung des Kreditnehmers eingeschränkt beziehungsweise bei 100%-iger Haftung durch die Hausbank ganz verhindert wird.


ERP-Gründerkredit – Startgeld

  • Kreditsumme:                    bis 100.000 €
  • Beantragungszeitpunkt:      bis zu 3 Jahre nach der Gründung
  • Eigenkapital:                      empfohlen, aber muss nicht vorhanden sein
  • Effektiver Jahreszins:          ab 2,89%
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit:      bis zu 2 Jahre
  • Haftungsfreistellung:           80%
  • Besonderheiten:                 keine Anschlussfinanzierung


ERP-Kapital für Gründung

  • Kreditsumme:                    bis 500.000 €
  • Beantragungszeitpunkt:      bis zu 3 Jahre nach der Gründung
  • Eigenkapital:                      mindestens 10-15% erforderlich
  • Zinsen:                              in den ersten 3 Jahren Sollzins von 0,65%,       
                                            danach 3,07%
  • Haftungsfreistellung:           100%
  • Besonderheiten:                 keine Anschlussförderung von Betriebsmitteln      
                                            keine Anschlussfinanzierung


Für die meisten Franchise-Systeme ist der ERP-Gründerkredit – Startgeld und das ERP-Kapital für die Gründung ausreichend.


ERP-Gründerkredit – Universell

  • Kreditsumme:                  bis 10 Mio. €  
  • Beantragungszeitpunkt:    bis zu 3 Jahre nach der Gründung
  • Eigenkapital:                   mindestens 10-15% erforderlich
  • Effektiver Jahreszins:       ab 1,00%   
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit:   bis zu 3 Jahre
  • Haftungsfreistellung:         0%
  • Besonderheiten:              bankübliche Sicherheiten erforderlich


Das KFW-Fremdkapital kann nur von Gründern beantragt werden, deren Unternehmen bereits seit über drei Jahren am Markt ist. Eine Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben ist mit diesem genauso wie die Förderung erneuerbarer Energien, falls diese mehr als 50% der Gesamtinvestition ausmachen, nicht möglich.


KfW-Fremdkapital

  • Kreditsumme:                 bis 25. Mio. €
  • Beantragungszeitpunkt:   ab 3 Jahre nach der Gründung
  • Eigenkapital:                  mindestens 10-15%
  • Effektiver Jahreszins:      ab 1,00%
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit:  bis zu 3 Jahre
  • Haftungsfreistellung:       50% (unter bestimmten Bedingungen)
  • Besonderheiten:             positive Zukunftsaussichten
                                         und bankübliche Sicherheiten erforderlich
                                         Finanzierung von Gründungen im Ausland möglich


Für Existenzgründer mit einem negativen SCHUFA-Eintrag können Kredite nur in einem kleineren Rahmen beantragt werden – sprich in Form eines Mikrokredits, deren Beantragung über Mikrofinanzinstitute erfolgt. Der „Mein Mikrokredit“ wird von der GLS Gemeinschaftsbank, der wichtigsten Bank für diese Kreditform, vergeben.


GLS – Mein Mikrokredit

  • Kreditsumme:                      bis 20.000 € (im ersten Schritt bis 10.000 €;
                                              in einem zweiten Schritt weitere 10.000 €)
  • Beantragungszeitpunkt:        jederzeit
  • Eigenkapital:                       je nach Mikrofinanzinstitut unterschiedlich
  • Effektiver Jahreszins:           8,9%
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit:       keine
  • Haftungsfreistellung:             0%
  • Besonderheiten:                  Laufzeit bis max. 3 Jahre 
                                              Notwendigkeit eines Bürgen 
                                              Sondertilgungen jederzeit möglich  


Eine allgemeine Voraussetzung für die erfolgreiche Beantragung aller Kreditmodelle ist ein vollständiger Businessplan . Diesen benötigt die Bank, um die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee prüfen zu können. Empfehlenswert ist es, einen professionellen Gründungsberater für die Erstellung des Businessplans in Anspruch zu nehmen.

07.11.13 © Sarah Görgen, deutschland-startet.de

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